Amtslaien zeigen keinen Respekt gegenüber Bischöfen und Papst



In einer nach Vermittlung von Nuntius Erzbischof Lajolo zustande gekommenen Einigungserklärung heißt es u. a.:

„Sollten von „Wir sind Kirche“ Äußerungen getan worden sein, die vom Bischof als ehrverletzend empfunden wurden, so distanziert sich Professor Grabmeier davon. Er wird die Verantwortlichen von „Wir sind Kirche“ bitten, die Begriffe ‚Statthalter Roms’ und ‚General’ zu korrigieren.“ Er sieht sich „ohne Einschränkung auf dem Boden der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils.“ (DT 26.07.03).

Dies hinderte Grabmeier jedoch nicht gegen die 2005 vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller erlassenen Statuten zur Neuordnung der Laienräte bei der Apostolischen Signatur Beschwerde einzulegen. Und der Diözesanrat Regensburg verstieg sich wegen der Satzungsänderung für Pfarrgemeinderäte dazu dem Bischof vorzuwerfen, dass er „weder einen Prüfungsauftrag bekommen noch die Erlaubnis zur eigenmächtigen Änderung der Satzung“ hatte (DA 11.07.05).

‚ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer warf Müller erneut einen „offenen Rechtsbruch“ vor. Müller habe eine „paternalistische und autokratische Auffassung vom Bischofsamt“. Sie stehe in einem „unüberbrückbaren Gegensatz“ zur Sicht der Kirche, und Müller stehe mit seiner Haltung auch allein. Meyer sagte, er vertraue hier ganz auf die Vorsitzenden der Deutschen und der Bayerischen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann und Kardinal Friedrich Wetter. An ihnen vorbei sei öffentlich in die Belange der Kirche in Deutschland eingegriffen worden’ (DA 19.11.05). Und dessen, dass der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz vor den Amtslaien wieder auf die Knie sinken würde, konnte sich Meyer auch ganz sicher sein: ‚Zwar sei jeder Bischof frei, in seiner Diözese eine eigene Ordnung zu schaffen, sagte Lehmann am Montagabend in Würzburg. „Aber ich denke, es ist nicht gut, wenn man auf der Ebene des Bistums nur noch Ernennungen durch den Bischof hat und nicht mehr die Leute von unten her gewählt werden“, sagte der Kardinal. Die Umsetzung der Pläne von Bischof Gerhard Ludwig Müller würden „einen echten Rückschritt“ bedeuten, den er bedauern würde, so Lehmann. Er äußerte die Hoffnung, dass das Vorhaben in Regensburg korrigiert werde’ (DT 24.11.05).

Das „Aktionsbündnis Laienapostolat Regensburg“ rief wegen der Rätereform zu einer Mahnwache auf. Dazu erklärte Generalsekretär Fuchs wörtlich:

„Es stimmt schon nachdenklich, wenn man sieht, wer sich da alles zusammengeschlossen hat. Da finden sich kirchenferne Gruppierungen wie „WSK“ und „AKR“

ebenso wie im Unfrieden aus der Kirche ausgeschiedene Priester. … Traurig hat mich gemacht, dass der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken seine Mitglieder in einer eigenen Mitteilung auf diese Anti-Bischofs-Demo aufmerksam gemacht und eine Teilnahme zur Überlegung gestellt hat.“ (DT 29.11.05).

Bei dieser Mahnwache ging des ehemaligen Dekanatsrats Stahls Dank „an die Kardinäle Lehmann und Wetter und den Altbischof Manfred Müller für deren Unterstützung der Laien. Vom Schweigen Roms fühlten sich die Laien allerdings irritiert“ (DA 28.11.05). So zeigt sich, dass diejenigen, die stets die Hierarchie in der kath. Kirche kritisieren und auf Eigenständigkeit der Ortskirchen pochen, die ersten sind, die die Hierarchie einschalten und laut nach deren Eingreifen schreien, wenn es um ihre Posten und Pöstchen geht. So war es im Fall Grabmeier, so ist es auch hier.

Neben ZdK-Präsident Meyer hat auch der ehemalige Vizepräsident des ZdK, Walter Bayerlein, ‚die Neuordnung der Räte im Bistum Regensburg scharf kritisiert. Bischof Gerhard Ludwig Müller verkenne nicht nur die Rechtsnatur der Würzburger Synodenbeschlüsse, sondern auch die Schranken, die ihm die unverzichtbare Kollegialität des Bischofsamtes auferlege, sagte Bayerlein am Freitag bei einer Veranstaltung des Münchner Diözesanrats. Es könne heute nicht darum gehen, Mitwirkungsrechte einzuschränken oder abzuschaffen, wie das Müller „im Alleingang wie ein absolutistischer Fürst, ohne kollegialen Blick auf seine bischöflichen Nachbarn“’, verfügt habe (DA 19.12.05).

Als jedoch der Limburger Bischof Kamphaus, der der Weisung von Papst Johannes Paul II. nicht gefolgt war und den Schein, der ungeborene Kinder zum straffreien Töten freigibt, weiterhin ausstellte, im März 2002 durch die Verfügung des Papstes aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigen musste (indem ihm der Papst die Zuständigkeit entzog und Weihbischof Pieschl mit der Durchführung seiner Entscheidung betraute, endlich seinen todbringenden Alleingang zu beenden), kritisierte dies ZdK-Präsident Meyer mit dem Verweis auf die vom „Konzil hervorgehobene Eigenverantwortung der Bischöfe für ihre Ortskirche“ (DA 09.03.02).

Nicht nur im Bistum Regensburg vergreifen sich Amtslaien im Ton. Der Vorsitzende der Diözesanversammlung der Diözese Limburg, Hans-Peter Röther z.B. rief in seiner Rede anlässlich des 175-jährigen Bistumsjubiläums in der Frankfurter Paulskirche zu einem, so der Fuldaer Katholikenrat, „Rundumschlag gegen den Papst und gegen die katholische Kirche“ auf. ‚Röther, der seit 1996 Präsident der Diözesanversammlung und Direktor des Hessischen Landkreistages ist, hatte bei dem Festakt behauptet, dass sich die Forderungen des Konzils nach einer vom Kollegialitätsprinzip getragenen Kirche gegen absolutistische Rechtsansprüche des Papstes noch nicht durchgesetzt haben. Es gebe „sinkende Dialogbereitschaft, striktes Durchsetzen römischer Vorgaben, Anmaßung letzter Entscheidungskompetenz und zugleich eine zunehmende Bereitschaft zur Unterwerfung“. Er beklagt darüber hinaus, dass „sich die Träger der alleinigen Entscheidungsgewalt in der Kirche an Rezepte totalitärer Systeme halten“. Der Fuldaer Katholikenrat forderte eine Richtigstellung von Röther. Über Glaubenswahrheiten lasse sich nicht abstimmen, zuständig dafür sei das Lehramt. Weiter heißt es in dem Brief des Fuldaer Katholikenratsvorstands: „Worte wie totalitäre Systeme’, ‚autoritäres, päpstlich-römisches Regime’ im Zusammenhang mit unserer Kirche sind unangemessen. Der Bischof von Limburg unterstrich, dass es bei Gottes Wort um Zustimmung gehe – nicht um Abstimmung oder Mitbestimmung. Ausdrücklich distanzierte sich Kamphaus in der Bistums-Zeitung von der „Herabsetzung des Petrusamtes zum päpstlich-römischen Regime“. Das gelte auch dann, wenn Röther die autoritäre Papstkirche“ der Vergangenheit zuordne und für eine vermeintlich konziliare „Dialogkirche“ die Gegenwart beanspruche. Andererseits gebe es „eine letzte Entscheidungskompetenz in der Kirche, die nicht anmaßend ist, sondern rechtens“’, (DT 08.01.03).

Dennoch zog Bischof Kamphaus aufgrund der gehässigen Attacken auf Papst und Kirche nicht die notwendigen Konsequenzen den Vorsitzenden der Diözesanversammlung zu entlassen. Im Gegensatz zum Katholikenrat des Bistums Fulda, der daraufhin eine Entschuldigung Röthers verlangte und die Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Katholiken in Hessen ausgesetzt hatte. So zog Weihbischof Gerhard Pieschl die Konsequenzen und ließ sich von der Aufgabe des Bischofsvikars für die synodalen Gremien entbinden. „Das ist nicht das Modell der katholischen Kirche“ Wenn es allerdings um Grundfragen, ums Fundament geht, kann ich gar nicht anders als zu sagen: Nein, hier gibt es klare Linien, …Und nach meinem Geschmack waren die klaren Linien verlassen. Wenn – wie geschehen – Herr Röther sagt „die autoritäre Struktur der Papstkirche“, wenn er ... partout bei den Inhalten bleibt, dann war mir völlig klar: Dann steige ich aus“ (DT 29.03.03).

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