Laienrepräsentanten vertreten ihre eigenen Interessen und nehmen es weder mit der Demokratie noch mit der Wahrheit genau



Dass dies besonders die Politiker der Laienkomitees ganz anders sehen zeigt nicht nur die Gründung des Tötungs-Ermöglichungs-Vereins Donum vitae sondern z.B. auch, dass CSU-Landtagsfraktionschef Alois Glück, seine Mitgliedschaft im Landeskomitee der Katholiken in Bayern genauso in anderer Angelegenheit für seine machtpolitischen Zwecke missbrauchte. Er suggerierte der Öffentlichkeit, nachdem sich viele katholische Gläubige und Kirchengemeinden für das von der ÖDP angestrengte Volksbegehren „Menschenwürde ja – Menschenklonen niemals!“ einsetzten, als spräche er im Namen der Kirche, die Kirchenleitung lehne das Volksbegehren gegen das Klonen ab. Glück bedauerte, dass sich auch kirchliche Gruppen daran beteiligten. Das Volksbegehren werde „aus guten Gründen“ nicht nur von allen Landtagsparteien, sondern auch von der Leitung der evangelischen Landeskirche, dem Landeskomitee der Katholiken und dem Katholischen Büro in Bayern nicht unterstützt (DA 22.05.03). Weder das Landeskomitee noch das Katholische Büro, das nicht immer die Meinung der Bischöfe wiedergibt - so widersprach Erzbischof Braun „den Äußerungen des Leiters des katholischen Büros in München, die bayerischen Bischöfe hielten „Donum Vitae“ für einen gangbaren Weg“ (Spieker S 202) -, ist die „Kirchenleitung“ der kath. Kirche!

Nicht nur hier wird erkennbar: Auch wenn Amtslaien vorgeben alle Laien zu vertreten, vertreten sie doch nur sich selbst, ihre eigenen Interessen und das Klientel, das ihre persönlichen Ansichten und Interessen teilt. Es geht ihnen, trotz ihrer Forderung nach mehr Demokratie in der Kirche, nicht um Demokratie, sondern ausschließlich um Macht und das Umsetzen ihrer eigenen oft kirchenschädigenden Anschauungen. So heißt es unter der Überschrift: Wallner will trotz „Entmachtung“ bleiben ZdK-Präsident Meyer sprach in einer Stellungnahme von einem „absolutistischem Machtverständnis“ des Bischofs (DA 23.07.05 S 12). Fritz Wallner bedauert in einem tendenziösen PHOENIX-Beitrag vom 22.05.08, die Regensburger Rätereform sei „der klassische Fall von Entmachtung“ und Alois Aicher, nach eigenen Angaben Diözesanrat des Erzbistums München-Freising, fragt in einem Brief vom 1.09.02: „Was ist eine Lehrmeinung wert, wenn sie eigene Wertmaßstäbe entwertet?“ Damit trifft er genau den Punkt mit dem wir uns bei den Laiengremien so schwer tun. Sie verkünden nicht die Lehre Christi, sondern ihre eigene „Lehre“. Dafür sollen sie sich ihr eigenes Klientel suchen (wie z.B. die Kirchenvolksbewegung), statt sie den Gläubigen der katholischen Kirche aufzudrängen und in deren Namen öffentlich zu vertreten.

Müssten sie sich selbst um die Laien, um Mitglieder bemühen, in deren Namen sie agieren, und sich selbst finanzieren, würden sie schnell merken, „wie viele“ Gläubige sie wirklich repräsentieren, wie „groß“ ihre Anhängerschar wirklich ist, dass sie die stets für ihre Ansichten reklamierte Mehrheit der Gläubigen nicht hinter sich haben.

So vertritt z.B. der Verein „Wir sind Kirche “ mit seinen weitgehend identischen Vorstellungen von Kirche „nur eine verschwindende Minderheit“ der Katholiken, wie der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Mangold in seinem Leserbrief (DT 6.08.05), richtig feststellt. Im Übrigen möchten wir darauf verweisen, dass Katholiken durch die Taufe Glieder der römisch katholischen Kirche, nicht einer deutschen Parallelkirche geworden sind, in der es Zustände gibt, die man in Rom nicht kennt und die es auch sonst auf der ganzen Welt in der r. k. Kirche nicht gibt.

Der oberste Lehrherr der kath. Kirche ist der Heilige Vater, die authentische Interpretation des Kirchenrechts wird in Rom vorgenommen. Für sich mögen diese Leute eigene andere Auffassungen vertreten, aber doch nicht für alle Katholiken in Deutschland, schon gar nicht für jene, die hinter der authentischen Lehre der Kirche stehen! Oder wollen jene, denen die kirchliche Hierarchie stets ein Dorn im Auge ist, die besonders dem Papst absolutistisches Verhalten vorwerfen und den Gehorsam verweigern, ihre eigenen privaten Auffassungen über die Köpfe der Gläubigen, die sie zu vertreten vorgeben, hinweg ihrerseits als absolut setzen? Ohne nachzudenken, ob sie nach ihren eigenen Kriterien und öffentlichen Forderungen rechtmäßig im Namen anderer Laien agieren, ist es diesen Scheindemokraten, wenn es um sie selbst geht, egal, wie sie in Amt und Würden kommen. Sie berufen sich auch dann auf demokratische Wahl, wenn sie sich der katholischen Basis gar nicht zur Wahl gestellt hatten – z.B. ZdK-Mitglieder wie Präsident Meyer und sein früherer Vorgänger Hans Maier, die zwar glaubten, Bischof Müller in Sachen Demokratie Nachhilfeunterricht erteilen zu müssen, sich selbst aber skrupellos an die Spitze der Laiengremien setzen lassen ohne von der katholischen Basis legitimiert zu sein. Selbst dann noch, wenn sie bei einer Wahl, wie im Falle Grabmeier, ausdrücklich nicht gewählt wurden, sich also den Gläubigen skrupellos gegen ihr ausdrückliches Votum vor die Nase setzen. Damit dokumentieren sie, dass sie es offenbar weder mit der Demokratie, noch mit der Wahrheit genau nehmen.

Wie recht hatte Kardinal Ratzinger als er meinte: ‚Es bestehe die Gefahr, dass geübte Gremienspezialisten „die Herrschaft an sich reißen“ und andere zum Verstummen brächten (RB 24.09.2000). Fakt ist: Wenn es ihren eigenen Interessen dient gehen sie, wie Grabmeier - der bereits 2002 mit seiner Kandidatur für den Pfarrgemeinderat „scheiterte“ und dem ‚erst „die nachträgliche Berufung“ durch den Ortspfarrer „den Weg in den Pfarrgemeinde- sowie in den Dekanats- und in den Diözesanrat“’ ebnete (DT 16.03.06) – bis nach Rom um ihre vermeintlichen Rechte als „gewählte Katholikenratsmitglieder“ einzufordern. Unterstützt z.B. von den ebenfalls nicht basisdemokratisch legitimierten ZdK-Repräsentanten, z.B. Präsident Meyer und einem seiner Vorgänger Hans Maier. So bat ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer, als Grabmeier 2003 von Bischof Müller seiner Ämter enthoben wurde, den Bischof in einem Brief (DA 17.04.03): ‚„eindringlich“, von seiner „rechtlich unhaltbaren Vorgehensweise Abstand zu nehmen und bei Konflikten mit gewählten Laienrepräsentanten den Weg des Dialogs zu suchen“. Er wandte sich gegen die Aussage des Bischofs, die Initiative „Wir sind Kirche“, zu der das abgesetzte Ratsmitglied gehört, richte sich „gegen das zur göttlichen Verfassung der Kirche gehörende Bischofsamt“’. „Die Form der Reaktion des Bischofs lasse einen „prinzipiellen Angriff auf die gewählten Gremien katholischer Laien“ befürchten. Müller trage die Verantwortung für einen Konflikt, in dem es um den Schutz des deutschen Laienkatholizismus gehe“ (DT 26.04.03).

Bei der Vollversammlung des ZdK am 9./10. Mai 2003 ruft lt. Presseerklärung Meyer den „Bischof von Regensburg zur Rückkehr auf den Boden des Miteinanders auf“. „Auf das universalkirchliche Recht könne sich der Bischof bei seiner Entlassung nicht berufen, so der ZdK-Präsident, da dieses die gewählten Laiengremien in Deutschland nicht kenne und folglich auch nicht regele.“ Dass der Hl. Stuhl wiederholt von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) verlangt hat „die Satzungen dem Kirchenrecht von 1983 anzugleichen“ übersieht er geflissentlich. Denn, so der Kirchenrechtler Professor Winfried Aymans, (DT 19.11.05): „Es kann keine Rede davon sein, dass das deutsche Rätesystem nicht in Widerspruch stünde zum gemeinkirchlichen Recht.“ (DT 16.07.05): Der Münchner Kirchenrechtler Professor Stephan Haering verwies darauf, dass Diözesanräte und auch Pfarrgemeinderäte „nicht ganz ins System des kodikarischen Rechts hineinpassen: … Die Basis, auf der man sich zu bewegen hat, sind die Konzilsdokumente und ist die kirchliche Rechtsordnung des Codex juris canonici, die sich, wie der verstorbene Papst Johannes Paul II. immer wieder hervorgehoben hat, aufs Konzil bezieht.“

Und: ‚Beim Widerspruch gegen Müllers Neuordnung spielte der Verweis auf die Würzburger Synode (1971 bis 1975) eine zentrale Rolle. … Im Dekret der Kleruskongregation vom 10. März heißt es dazu, die Synodenbeschlüsse seien aufgehoben, da sie dem In-Kraft-Treten des neuen universalkirchlichen Gesetzbuches von 1983 zeitlich vorangegangen seien. Das Dekret zitiert Passagen aus einem 1997 in Deutschland unter dem Stichwort „Laien – Instruktion" bekannt gewordenen Dokument. Darin heißt es, dass örtlich gewachsene Strukturen dem geltenden Kirchenrecht angepasst werden müssten. Es könne keine „Parallelorgane“ geben, die den vom Recht vorgesehenen Organen „die ihnen eigene Verantwortung entziehen“. Entsprechende Partikulargesetze, geltendes Gewohnheitsrecht oder vom Heiligen Stuhl befristete Befugnisse habe die Instruktion widerrufen’ (DA 24.03.06).

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