Aktuelles


Brief an Kongregationen in Rom (08.03.2009)

Kongregation für Glaubenslehre
Präfekt William Joseph Kardinal Levada

Kongregation für den Klerus
Präfekt Clâudio Kardinal Hummes


Betreff: Bitte um Überprüfung ob Rechtmäßigkeit besteht, wenn - wie in Deutschland - getauften und gefirmten Katholiken, ohne deren Willensbekundung, deren Zutun und weit überwiegend auch ohne deren Wissen, Amtslaien vorgesetzt werden, die öffentlich in ihrem Namen agieren.



Eminenz, sehr geehrter Herr Kardinal Levada!

Wir bitten Sie, die Rechtmäßigkeit der „in dieser Form nur in der Bundesrepublik existenten Laienräte“ und ihrer Gremien zu überprüfen und Maßnahmen zu ergreifen, die die den Laien zustehende Unabhängigkeit von diesen Räten und Gremien und somit ihre Sendung und Würde kraft Taufe und Firmung wiederherstellt.

Durch die Anerkennung katholischer Laienorganisationen - die für sich in Anspruch nehmen im Namen der deutschen bzw. bayerischen Katholiken zu agieren - im Sinne des Konzilsdekrets Nr. 26 durch die deutsche Bischofskonferenz, sehen wir uns in unserer Autonomie als getaufte katholische Christen stark beeinträchtigt, machtpolitisch instrumentalisiert und für konträr zur Lehre der Kirche stehende Handlungen, öffentliche Forderungen und Äußerungen missbraucht. Geradezu ausgeliefert und entmündigt fühlen wir uns durch die deutschen Bischöfe, wenn man bedenkt, dass diese Organisationen automatisch die Gläubigen vertreten dürfen, obwohl sie von den Laien nicht, wie fälschlicherweise behauptet wird, demokratisch legitimiert sind. Man gehört ihnen weder durch Beitritt an, noch kann man sich durch Austritt distanzieren. Einzig ein Austritt aus der Kirche könnte dies bewerkstelligen. Alle Interventionen beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), das behauptet die rund 26 Millionen Katholiken in Deutschland zu repräsentieren (vgl. NDR 17.05.08), bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) oder bei den einzelnen Bischöfen blieben ergebnislos.

Deshalb bitten wir Sie zu überprüfen, ob das nach der Bibel, der Tradition und der Lehre der Kirche zulässig ist, was seit dem II. Vatikanischen Konzil in Deutschland mit Zustimmung der Bischöfe praktiziert wird, dass Mitglieder der Laiengremien öffentlich im Namen der Katholiken (auch gegen deren erklärten Willen) im Widerspruch zu Gottes Geboten, zur authentischen Lehre der Kirche, zu Papst und Bischöfen wirken dürfen. Seit ihnen die Bischöfe mit der Approbation der Dokumente der „Würzburger Synode“ (1971-75) - mit der, bei deren Konzeption, eine damals nicht gewollte und nicht vorhersehbare Politisierung des Laienapostolats eingetreten ist - den kleinen Finger reichten, wollen sie die ganze Hand, in anmaßender Weise Kompetenzen, die ihnen nicht zustehen. Sie wollen bestimmen, was der Lehre der Kirche entspricht, wie die Kirche in Deutschland zu handeln hat. So verstieg sich 1997 das ZdK zu dem Aufruf: „Widersteht dem Papst“. Die Bischöfe in Deutschland wurden z.B. von Annette Schavan, der damaligen baden-württembergischen CDU-Kultusministerin, die ohne basisdemokratische Legitimation auch eine der Vizepräsidentinnen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) war, aufgefordert: „Die Bischöfe müssen jetzt handeln, und zwar anders, als Rom es vorschreibt“ (SZ 19./20.06.99). Bischof Kamphaus ist dieser Aufforderung nachgekommen, als er sich weigerte der Weisung des Papstes zu folgen, aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen und die für ungeborene Kinder todbringenden Beratungsbestätigungen nicht mehr auszustellen. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Ratzinger übte scharfe Kritik am Verhalten des ZdK und stellte fest:‚Das ZdK führe sich immer mehr„als Gegenlehramt“ gegen den Papst auf. Es habe in den vergangenen 20 Jahren nur wenige römische Lehrentscheide gegeben, denen „nicht prompt eine schroffe Gegenerklärung des ZdK“ folgte. „Den sich abzeichnenden Dualismus sollte man nicht weiter wuchern lassen.“’ (RB 24.09.2000), meinte er.

Wie recht der damalige Präfekt der Glaubenskongregation damit hatte, bitten wir unserer nachfolgenden Dokumentation zu entnehmen, die wir anhand von Recherchen und Pressemitteilungen des ZdK, Donum vitae (DV), Medienberichten und dem Buch „Kirche und Abtreibung in Deutschland“ von Manfred Spieker, Professor für Christliche Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück, erstellt haben. Den Laienkomitees geht es offensichtlich nicht darum das Laienapostolat zu koordinieren - unter Koordinierung verstehen wir Abstimmung, nicht aber die Bildung einer Parallelhierarchie - sondern darum die Laiengremien als Plattform für öffentliche, politkonforme Gegenpositionen zum Lehramt zu benutzen. Es geht ihnen nicht darum den authentischen katholischen Glauben zu verbreiten, sondern immer nur um sich selbst. Um Selbstdarstellung, um Macht - sie wollen das Sagen haben -, um ihre eigenen besserwisserischen Ansichten, ihre Wünsche, ihre Forderungen, um ihre vermeintlichen Rechte, schlicht um das wichtigtuerische Ego ihrer Repräsentanten.

Das Koalitionsrecht des can. 215 wird von ihnen als Oppositionsrecht missverstanden und missbraucht. Nun berufen sich die Laienrepräsentanten auf demokratische Legitimation und fordern laut mehr Demokratie in der Kirche, z.B. bei Bischofsernennungen mitzubestimmen. Sieht man sich aber die Gremien an, kann man leicht feststellen, dass viele ihrer Mitglieder, besonders jene, die ihnen vorstehen und z.B. an der Spitze des ZdK stehen, keineswegs basisdemokratisch gewählt sind. Leute wie ZdK-Präsident Joachim Meyer oder sein ehem. Vorgänger Hans Maier und die ehemalige Vizepräsidentin Annette Schavan setzen sich ganz selbstverständlich darüber hinweg und setzen sich skrupellos allen Laien, sogar den gewählten, vor die Nase.

So nehmen sie Rechte für sich in Anspruch, die ihnen nach demokratischen Spielregeln nicht zustehen. Ohnmächtig müssen es die katholischen Laien hinnehmen, dass sie von den sogenannten Laienvertretern  für ihre eigenen machtpolitischen Interessen (Gewissensentscheidungen, wie sie es heuchlerisch nennen) instrumentalisiert und benutzt werden, ohne dass die Deutsche Bischofskonferenz dagegen einschreitet. Leider setzen die Bischöfe dem eigenmächtigen, spalterischen und respektlosen Gebaren, mit dem v. a. die Politiker unter den Laienrepräsentanten der Kirche großen Schaden zufügen - mit dem Verweis Rom „schreibe keine disziplinarischen Maßnahmen vor“ - nichts entgegen, sondern ignorieren ihrerseits römische

Vorgaben solange keine klare Weisung erteilt wird. Offensichtlich fürchten sie das dann wieder einsetzende laute Geschrei der dem Zeitgeist erlegenen, an den Schaltstellen der Macht sitzenden Amtslaien. Deshalb wäre es, um der Entmündigung und Instrumentalisierung der einfachen katholischen Laien ein Ende zu setzen, sehr hilfreich den Laienorganisationen die Anerkennung im Sinne des Konzilsdekrets Nr. 26 zu entziehen und die finanzielle Unterstützung zu streichen oder andere geeignete Maßnahmen verbindlich vorzuschreiben.

Vertrauensvoll wenden wir uns mit der Bitte um Hilfe an Sie und an den Präfekten der Kleruskongregation, Kardinal Hummes. Wir bitten den Hl. Vater, gemäß dem Wort Jesu an Petrus „Weide meine Schafe“, als guter Hirte die einfachen Laien vor dem Machtmissbrauch der Amtslaien zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

P.S.: Außer an den Heiligen Stuhl geht dieser Brief mit Dokumentation auch an die Deutsche Bischofskonferenz und an die Bayerische Bischofskonferenz.



Anlagen:

Dokumentation (PDF)

Auszüge aus den Büchern Kirche und Abtreibung in Deutschland von Prof. Manfred Spieker, Kirchliche Beratungsstellen und Mitwirkung am Abtreibungsgesetz von Prof. Dr. Giovanni B. Sala SJ und der Zeitschrift LEBENSFORUM der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA)

Auszüge aus Medien- und Zeitungsberichten, aus Pressemitteilungen von Donum vitae, des Katholischen Büros Bayern, der Regierung der Oberpfalz und des Jahresberichts 2004 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes (ORH) von 1999 bis 2009

Auszüge aus Pressemitteilungen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken

Kopien von Unterschriften mit der Bitte an die deutschen Bischöfe dem ZdK die Anerkennung im Sinne des Konzilsdekrets Nr. 26 zu entziehen und die Gelder zu streichen



Artikel in der Tagespost (DT 28.12.07)
Bischof Huber attackiert katholische Kirche

Unsere Stellungnahme:

Nur einer ist Herr über Leben und Tod

Kein Mensch, dem es gewährt wurde alle Stadien seiner Existenz lebend zu durchlaufen - vom Frühstadium seiner ersten Lebensphase als Embryo bis zu seiner Geburt - hat das Recht anderen Menschen in der embryonalen Phase ihres Lebens, auch nicht aus vermeintlich gemeinnützigen utilitaristischen Erwägungen, das Lebensrecht zu verweigern, sie zu töten und auszuschlachten bzw. zum Töten freizugeben. Dies steht, unabhängig von christlicher Ethik, der grundgesetzlich verbrieften Unantastbarkeit der„Würde des Menschen“ entgegen, die auch der Forschungsfreiheit Schranken setzt. Was ist ein kirchliches Lehramt wert, das Gottes Gebote durch Unverbindlichkeit ersetzt, das nicht fähig ist Orientierung zu geben? Wenn Bischof Huber der kath. Kirche vorwirft, sich dem Lehramt zu fügen, ist zu fragen, ob sich die evangelische Kirche nicht allzu leichtfertig den Wünschen der Politik und der Forschung fügt, um in ethischen Konflikten „zu befrieden“, bzw. sich zu unterwerfen und christliche Grundwerte aufzugeben, zumindest aufzuweichen.
Und dies im vorauseilenden Gehorsam, denn der Ratsvorsitzende der EKD war der Erste, der die Verschiebung des Stichtags bei der verbrauchenden Embryonenforschung ins Gespräch brachte. Dass sich Forschungsministerin Schavan dem Lehramt nicht fügt, aber ohne basisdemokratische Legitimation als ZdK-Mitglied skrupellos den kath. Laien vor die Nase setzt, um sie als Deckmäntelchen für machtpolitische „Gewissensentscheidungen“ zu missbrauchen, wissen wir seit der Gründung von Donum Vitae. Für ihren erneuten Dienst an der Kultur des Todes kam ihr Bischof Hubers Vorstoß sehr gelegen. Mit welchem Recht maßt sich die ev. Kirche an zu entscheiden, dass und wann Menschenleben verantwortbar instrumentalisiert und vernichtet werden darf? Auch sie ist nicht Herrin über Leben und Tod.
Wie schnell die ev. Kirche geneigt ist Glaubensgrundsätze (Gebote Gottes) aufzugeben, zeigte sich bereits bei der Abtreibungsdebatte. Auch hier spielte sie mit der „Rosenheimer Erklärung“ der Landessynode v. 18.4.1991 eine Vorreiterrolle um der Politik den Weg zur Fristenlösung zu bereiten. Wie sehr sie sich dem Zeitgeist anpasst, sieht man daran, dass es in dieser Erklärung noch heißt: „Schwangerschaftsabbruch darf kein Mittel zu Geburtenregelung sein“, während in der EKD–Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch bei der Anhörung vor dem Gleichstellungsausschuss des Europarats „Frauen und Religion“ am 10.9.04, mit dem Verweis „im Gegensatz zu der römisch-katholischen Kirche … “, bereits ein „nicht vorhandener Kinderwunsch“ zu den ausweglosen Konfliktsituationen gezählt wird, in denen Frauen Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod ihrer Kinder zugesprochen wird. Wenn dann Weihnachten, Ostern oder Pfingsten ev. Bischöfe ohne Gewissensbisse die „unerträglich hohen Abtreibungszahlen“ beklagen, kann man dies nur noch als scheinheilig empfinden. Es zeigt sich wie naiv es ist zu behaupten mit einer Verschiebung des Stichtags würde kein „Automatismus ständiger Anpassungen“ ausgelöst. Es ist richtig, „der Gesetzgeber behält die Verfügungsmacht“, aber so wie heute, wenn auch keine stichhaltigen, Gründe für eine Verschiebung angegeben werden, werden sich später Begründungen für weitere Verschiebungen finden und das wird, da bin ich mir sicher, von evangelischer Seite wieder gedeckt werden.

Veröffentlicht am 10.1.2008 in DT

Siehe auch:

--- Neu auf Zdk und Demokratie (07.04.2007) ---

Artikel in der Tagespost (DT, 24.03.07):
Ein deutsches Drama

Unsere Stellungnahme:

Ein Dank an Rom für die Klarstellung, dass „die Gläubigen, vor allem jene, die in kirchlichen Räten, Verbänden und Organisationen tätig sind, nicht nur auf eine leitende Mitarbeit in Donum vitae e.V., sondern auf jegliche Unterstützung dieses Vereins verzichten“ müssen.
Dieser Verein wurde überwiegend von C-Politikern „im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet vom christlichen Gewissen“(Hans Maier, FAZ 5.10.06), wie es hieß zur Fortführung der katholischen Konfliktberatung im staatlichen System, gegründet. Da DV mit Zustimmung und Unterstützung des ZdK von führenden, meist basisdemokratisch nicht legitimierten ZdK-Mitgliedern (o.a. Politikern) gegründet wurde ist dies zwar kein Handeln „im Namen der Kirche“ aber doch ein Handeln im Namen der katholischen Laien und somit keine private Angelegenheit. Hier werden vielmehr Laienorganisation und Laien missbraucht, die massive „Kritik die ... auch von Laien an Donum Vitae geübt werde“ (Max Weinkamm 2000, jetzt Geschäftsführer von Donum Vitae) ignoriert und machtpolitische„Gewissensentscheidungen“ von Politikern über die Gewissen der Gläubigen gestellt. Wer sonst wäre auch daran interessiert, dass von katholischer Seite – als Deckmäntelchen für „die Demontage des Rechtsstaates“ (Prof. Spieker) – die todbringenden Scheine ausgestellt werden? Wie wichtig der Politik dieses Deckmäntelchen ist beweist die Tatsache, dass ZdK- und DV- Gründungsmitglied Barbara Stamm, damals bayerische Sozialministerin, zur Finanzierung dieses Vereins der Griff in die bayerischen Staatskassen gestattet wurde, indem die öffentlichen Zuschüsse für alle Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen von 80 auf 95 Prozent erhöht wurden.
Ist es nicht ein Realitätsverlust von Frau Waschbüsch eine „Beteiligung an der Tötung Ungeborener und (ein) Handeln gegen die Kirche“ zu leugnen? Wie aus einer Arbeit der Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel hervorgeht wird nach dem kirchlichen Strafrecht gemäß c. 1398 CIC/1983 Abtreibung mit der Exkommunikation, die als Tatstrafe von selbst, ohne Eingreifen einer kirchlichen Autorität, eintritt, geahndet. Von der Tatstrafe betroffen ist die schwangere Frau, der Arzt, der die Abtreibung ausführt, sowie alle Tatbeteiligten, die wesentlich und unentbehrlich für das Zustandekommen der Abtreibungstat sind. Dies trifft auf Gründer, Mitglieder und Mitarbeiter von Donum Vitae zu, wurde doch dieser Verein explizit deswegen gegründet um die todbringenden Beratungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Beratungsbestätigung aber ist nach dem derzeit geltenden Recht „die(!) wesentliche und unentbehrliche“ Voraussetzung für straffreie Abtreibung.
So ist nun die Frage zu stellen, ob es katholischen Laien zumutbar ist, dass nach dem Kirchenrecht im Grunde Exkommunizierte öffentlich in ihrem Namen sprechen und handeln dürfen? Auch aus Sicht der Laien, die die authentische Lehre der kath. Kirche beachtet und umgesetzt wissen wollen, genügt es nicht, dass DV-Mitglieder nicht im kirchlichen Dienst tätig sein dürfen, sondern es muss gewährleistet sein, dass sie auch nicht mehr im Namen der katholischen Laien agieren und sie und die (ohnehin überflüssigen) Laienorganisationen für ihre machtpolitischen Zwecke instrumentalisieren dürfen. Kraft Taufe und Firmung sind alle Katholiken selbst Gesandte und bedürfen keiner Vertretung bzw. Entmündigung durch Amtslaien. Dem ZdK, sowie dem Landeskomitee der Katholiken in Bayern, sollten die Gelder – Kirchensteuermittel - gestrichen und die Anerkennung im Sinne des Konzilsdekrets (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats entzogen werden.


Zum Bericht der MZ vom 2.8.05: Bischof kürzt Pfarrer nach Ärger die Rente
Gekürzt veröffentlicht in der MZ vom 13.8.2005


Artikel in der Tagespost (DT, 05.06.04):

Unsere Stellungnahme:

Abtreibung: Rot-Grün will nicht handeln“,

titelt DT am 5.6.04 auf der1. Seite. Schwarz auch nicht, wie wir dem Interview von Landtags-präsident Glück mit dem „Münchner Merkur“, DT, 13.5.04 entnehmen können. Er „mahnt zu einer Abwägung“ bei der Forderung den § 218 zu revidieren und sieht zu Donum Vitae keine Alternative. Deshalb sein Engagement bei dem Verein, der per Beratungsbestätigung unge-borene Kinder zum Töten freigibt. Die von ihm befürchtete„lupenreine Fristenlösung“ gäbe es nur, da dazu eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich wäre, wenn die Unions-Politiker dieser zustimmen und das „C“ im Parteinamen wieder - wie bereits 1995 als außer Claudia Nolte die gesamte Regierung Kohl und 67 % der Unionspolitiker dem verbrecherischen Gesetz, das je nach Indikation, das Töten von Kindern bis unmittelbar vor der Geburt zulässt (vorgeburtliche Euthanasie, besonders setzte sich dafür gegen allen Rat der Lebensrechtsorganisationen Frau Eichhorn, MdB ein), zustimmten - mit Füssen treten. Oder fürchtet er eher den Verlust von Wählerstimmen von in diesem Punkt kriminell Gesinnten a` la Alice Schwarzer?

Auch die schwarze Regierung in Bayern ist ebenso wenig auskunftsfreudig wie die rot-grüne in Berlin. So verweigert das bayr. Sozialministerium die Auskunft über die Kosten für die Konfliktberatung. Darum müssen wir auf die uns bekannten Zahlen für unsere Berechnungen zurückgreifen. Dem (CSU-)Verein Donum Vitae in Bayern fehlen nach eigenen Angaben im Jahr 2003 900 000 €. 95 % bekommt er an Staatszuschüssen, d.h. wenn 900T 5% ausmachen müssen 17 Mill. € Land (65%) und Kommunen (30 %) aufbringen, wären es 3% - über eine Minimum an Einnahmen wird DV wohl verfügen – 28,5 Mill. oder bei 2 % rd. 43 Mill. €. Man kann also annehmen, dass jährlich Steuergelder von 25 – 35 Mill. nur für diesen Verein, der das Unrechtsgesetz stützt und als katholisches Deckmäntelchen dienen soll, verschwendet werden.

Sehr erfreulich und dafür zu danken ist der CDU/CSU-Fraktion für ihre Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Die „C“- Parteien haben auch einiges gutzumachen! Der vom Bundesver-fassungsgericht auferlegten Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht ist sie aber damit, wie es im Text unter dem Bild vom Verfassungsgericht heißt, noch nicht nachgekommen. Wenn es sich bei der Kleinen Anfrage nicht nur um ein Scheinmanöver handelt - da die Antwort von der Regierung nicht erstaunlich ist, wie Hubert Hüppe angesichts dessen „dass SPD und Grüne seit Jahren für eine praktisch uneingeschränkte Abtreibungsfreigabe gekämpft haben“, feststellt - und die Union ernsthaft an einer Gesetzesänderung interessiert ist muss nun sie handeln und die Bundesregierung mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln in Bundestag und Bundesrat zum Handeln zwingen. Rot-Grün will aus Überzeugung Entscheidungsfreiheit der Frau und mit ihrem degenerierten Frauenbild nicht wahrhaben, dass es menschenunwürdig ist Schwierigkeiten durch das Töten eines, wenn auch noch ungeborenen, Menschen aus dem Weg zu gehen. Dass die Frau befähigt ist ihrer Würde entsprechende andere, wenn auch nicht immer bequeme, Lösungen zu finden. Dass dies zumutbar ist. Sollte sich eine Frau trotz aller Hilfen nicht in der Lage sehen ein Kind aufzuziehen kann sie es zur Adoption freigeben. Angesichts der in den letzten 30 Jahren 8 Millionen getöteten ungeborenen Kinder muss den gegen Bezahlung gedungenen Mördern der Nation, den abtreibenden Ärzten, die den hippo-kratischen Eid in sein Gegenteil verkehren, treulos und lebensfeindlich gegen das Berufsethos und die Ehre des eigenen Berufsstandes verstoßen und dennoch bei Ärzteverbänden, Bundes- und Landesärztekammern ein Dach finden, der rechtliche Boden für ihr menschenvernichten-des Tun entzogen werden. Diesem skrupellosen Morden muss ein Ende bereitet werden. Wir fordern die Unionsgeführten Bundesländer und insbesondere die gesamte CDU/CSU-Fraktion (sie verfügt mit etwa 40 % über mehr als das erforderliche Drittel der Bundestagsabgeordne-ten) auf den Normenkontrollantrag zu stellen und bitten Lebensrechtsorganisationen, Kirchen und alle am uneingeschränkten Lebensschutz der ungeborenen Kinder Interessierten sich dieser Forderung anzuschließen und sie zu unterstützen.


Artikel im DA (DA, 21.04.04):

Unsere Antwort (DA, 14.05.04):



Neueste Recherechen ergaben wiederum, dass man es bei Donum Vitae mit der Wahrheit nicht genau nimmt. Die bayerische Landesvorsitzende dieses Vereins, Frau Geiss-Wittmann, übertrug treuwidrig die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des SkF Amberg mitsamt allen Beraterinnen gegen die Intention der Kirche an DV. Ebenso treulos handelte sie später gegen die Interessen des SkF mit dem Projekt Moses (anonyme Geburt), das mit der Konfliktberatung nichts zu tun und laut Innenministerium auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hat (dies wurde aber als Grund für die Übergabe angegeben). Dennoch kam sie, anders als Frau Waschbüsch, der Aufforderung des Bundesvorstandes des SkF, ihre Doppelfunktion aufzugeben, nicht nach. So verweigerte der Zentralvorstand bei der Wiederwahl die satzungsgemäß erforderliche Zustimmung; beim Registergericht wurde ihre Funktion als Vorsitzende gerötet. Das heisst, sie ist de facto nicht mehr Vorsitzende des SkF Amberg. Trotzdem unterschrieb sie einen Leserbrief und sagte lt. DA vom 27.06.03 sogar vor Gericht als SkF-Vorsitzende aus.

Seitenhiebe auf die Kirche, wie "Es könnten noch mehr [gerettete] Kinder sein, wenn DV noch mehr Hilfsmöglichkeiten hätte. Von der kath. Kirche [von der sich DV freiwillig abspaltete und unter das Dach des Roten Kreuzes begab] bekommt DV keine Hilfe mehr" stellen sich als Lüge heraus, da von DV geschickte hilfsbedürftige Frauen über die Stellen der Caritas und des SkF Mittel des bischöflichen Hilfsfonds erhalten.

Das DV Finanznöte hat, wissen wir. Berechtigt das Landshuts DV-Bevollmächigte MdL Pongratz (CSU), der Kirche die Schuld in die Schuhe zu schieben und falsch zu behaupten (LZ vom 01. und 10.07.03), dass DV 80% der kirchlichen Beratungsstellen übernommen hätte? Treuwidrig übertragen wurde allein Amberg, alle anderen katholischen Beratungsstellen in Bayern (23) verblieben bei der Kirche. 22 taten trotz der massiven Abwerbung von Beratungspersonal von DV (65%) ununterbrochen ihren Dienst. Eine, nämlich Lanshut, nahm ihn am 01.07.2001 wieder auf. Zum 01.01.02 waren die Stellen nach dem ursprünglichen Personalschlüssel wieder besetzt.

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