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Politiker im Dienst der „Kultur des Todes“
„Vergebens war (auch) der Besuch von einem guten Dutzend Unionspolitikern in der Ewigen Stadt. Noch vor einigen Wochen hatten die katholischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Bernhard Vogel (Thüringen) und Erwin Teufel (Baden-Württemberg) versucht, einen Termin im Vatikan zu bekommen – doch schon der Nuntius hatte sie abgeblockt“ (SZ 19. / 20.06.1999). So benötigten die Politiker, wegen dem von Papst Johannes Paul II. angewiesenen Ausstieg der Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, ein anderes kirch- liches Deckmäntelchen für ihre Politik der „Kultur des Todes“, die ungeborene Kinder, bei entsprechender Indikation bis unmittelbar vor der Geburt zum straffreien Töten freigibt (vorgeburtliche Euthanasie), bzw. sogar als rechtmäßig erklärt (besonders setzte sich dafür, gegen allen Rat der Lebensrechtsorganisationen, Frau Eichhorn, MdB (CSU) ein). Eine Politik der „Kultur des Todes“, die flächendeckend für Abtreibungsmöglichkeiten sorgt, gezielt „abtreibungswillige Frauen gegenüber in Not geratenen anderen Frauen“, auch Schwangeren, die ihr Kind behalten wollen, „privilegiert“ (Spieker S 104), da „die bei der normalen Sozialhilfe geltenden Einkommensgrenzen um 30 % höher angesetzt werden und die Einkünfte des Mannes unberücksichtigt bleiben. Sozialhilfe zwecks Tötung eines Kindes ist also wesentlich leichter zu beziehen als Sozialhilfe zwecks Geburt und Erziehung eines Kindes. So wurden laut einer Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. September 2003 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) seit 1996 rund 90 Prozent aller „beratenen Abbrüche“ von den Sozialministerien der Bundesländer erstattet. Insgesamt geben die Bundesländer jährlich rund 42 Millionen Euro für die Tötung ungeborener Kinder aus. Die Ausgaben für die Förderung der Beratungsstellen sind darin noch nicht enthalten“ (vgl. Prof. Dr. Manfred Spieker, Lebensforum Nr.70 2/2004). „Der Staat tötet“, wie es der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee folgerichtig ausdrückt (Skandal und Drama der vorgeburtlichen Kindestötungen in Deutschland, Marion Gotthardt Juni 2003). Um sich nun für eine Politik, die sich als Komplizin beim Mord im Mutterleib erweist, dieses Deckmäntelchen zu verschaffen, gründeten in einer überheblichen Trotzreaktion überwiegend Politiker, die zugleich Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und/ oder des Landeskomitees der Katholiken in Bayern sind, den Verein donum vitae und instrumentalisierten damit die kath. Laien in Deutschland für ihre machtpolitischen Zwecke. Diese Leute haben immer die nächsten Wahlen im Hinterkopf. Sie sind an Wählerstimmen interessiert, nicht am Wohl der Kirche und am Seelenheil der Menschen! Erzbischof Dyba resümiert (lt. Marion Gotthardt in Medizin und Ideologie 4/2000): „Wenn man sich die Politiker ansieht, die da als Gründerinnen und Schirmherren auftreten, wird einem klar, was da eigentlich vor sich geht. Die Politiker sagen sich: Wenn die römisch-katholische Originalkirche uns das moralische Alibi für das Abtreibungs-Unrecht in Deutschland nicht mehr geben will, dann müssen wir uns eben selbst eine Kirche schaffen, die das tut. Und so kommt es zu dem unglaublichen Beginnen der politischen Handlanger jedweder Couleur im Präsidium des Zentralkomitees, gegen den Papst und an den Bischöfen vorbei eine Art Parallelkirche aufzubauen, in der dann auch eine andere Moral und politkonforme ethische Grundsätze gelten, die ermöglichen sollen, was am Felsen Petri zu scheitern droht.“ („Aktuelles Bischofswort“ Okt. 1999). Und Prof. Spieker schreibt in „Kirche und Abtreibung in Deutschland“: ‚Indem das Zentralkomitee einfach ignorierte, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz wegen der darin enthaltenen Aufhebung des Tötungsverbotes gegen ihr verfassungsrechtliches Selbstverständnis verstieß, entstand der eigentliche Bruch mit der 150jährigen Tradition des politischen Katholizismus in Deutschland. Von 1997 an verteidigte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nicht mehr die kirchliche Position in der Abtreibungsproblematik gegen die Zumutungen der Politik und des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes, sondern das Beratungskonzept des deutschen Abtreibungsstrafrechts gegen die Position des Papstes. Es wurde zu einem geradezu aggressiven Kritiker des päpstlichen Verlangens, auf den Beratungsschein zu verzichten.“’ (S 192). „Die Ursache dieses Bruches ist schwer greifbar. Es ist möglich, dass eine Reihe führender Mitglieder des Zentralkomitees, die als CDU- oder CSU-Politiker das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz von 1995 beschlossen hatten, es nicht länger durch das Zentralkomitee kritisiert wissen wollten. Sie bedienten sich der Kirche zur Absicherung ihrer legislativen Entscheidungen“ (S 191). |
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