Unterschiede zu protestantischen Glaubengemeinschaften sollen verwischt werden



Es gibt die „eine heilige katholische und apostolische Kirche“ nur im Verbund der Gläubigen mit Priestern, Bischöfen und Papst. Wer aber außerhalb der „Amtskirche“, abweichend von ihrer authentischen Glaubenslehre agiert, agiert außerhalb der Kirche, der ist von der katholischen Lehre abgefallen und kann deshalb nicht im Namen der Katholiken sprechen und handeln. Innerhalb der Kirche kann nicht jeder, auch nicht jedes Grüppchen (Koalition), sein eigenes Süppchen kochen, sonst wäre babylonische Verwirrung vorprogrammiert. Es wäre bald mit der Einheit der Kirche vorbei und wir hätten protestantische Verhältnisse. Schon lange haben wir den Eindruck, dass dies von Amtslaien und rebellischen Pfarrern gewünscht wird, fordern sie doch mit dem Verweis auf das Konzil alles, was es in der evangelischen Kirche gibt: Aufhebung des Zölibats, Frauenordination, Laienpredigt usw. So gibt Pfarrer Trimpl, der dem Aktionskreis Regensburg (AKR), einer Gruppe von Priestern, Laien und laisierten Priestern angehört, auf die Frage „Was ist, was will der AKR“ nur den vagen Hinweis auf eine Umsetzung des II. Vatikanischen Konzils. Er meint: „In manchen Kirchenkreisen gilt man schon als Rebell, wenn man ernst nimmt, was das II. Vatikanische Konzil uns an Reformen gebracht hat, und wenn man versucht, diese Reformen auch wirklich in die Praxis umzusetzen, so gut man es kann“ (DA 05.06.04).

Doch wenn schon Vatikanum II zitiert wird, dann bitte korrekt! So erweist sich der Verweis auf das Konzil bei der Forderung nach Aufhebung des Zölibats als glatte Lüge. Eine überwältigende Mehrheit - 2390 Ja zu 4 Nein Stimmen - votierte für die Beibehaltung der Zölibatsverpflichtung (RB Nr. 32/33 v. 11./ 18.08. 96). Wer da unter Bezug auf das Konzil das Gegenteil verlangt, nimmt es offenbar mit der Wahrheit nicht genau. Auch für andere Forderungen, die die elementaren Glaubensunterschiede zwischen den Konfessionen verwischen sollen, da sie die Amtslaien, sowie Amtsträger beider Konfessionen in unfairer Weise nicht klar aufzeigen - eher uninformierten Mitläufern einreden es gäbe keine wesentlichen - wurde nie der Beleg erbracht, dass sie vom Konzil gedeckt sind. Vorzugeben, damit Kirchenaustritte stoppen zu wollen, ist scheinheilig angesichts des Niedergangs der evangelischen Kirche in Deutschland, aus der stillschweigend trotz (oder wegen?) der Anpassung an die säkulare Welt die Mitglieder scharenweise ausziehen. Sie schrumpfte von 43 Mill. 1950 auf 26,848 Mill. 1999, um 37,5 %; im gleichen Zeitraum verzeichnete die kath. Kirche einen Anstieg um 8 %, von 25 auf 27,017 Millionen. (Die Tagespost 23.06.01).

Sollte man nicht vielmehr alles tun um nicht durch die Anpassung an den Zeitgeist zu sehr in den Sog dieses Niedergangs zu geraten? Leider wurde schon mancher katholische Standpunkt der Ökumene geopfert, z.B. wurden bei der Reform des § 218 Aussagen mitgetragen, die die kath. Kirche „allein immer abgelehnt hatte“ (Spieker S 49). Wann immer Kritik an der Kirche, an Papst oder Bischöfen geübt wird, stimmt das ZdK in den Chor der Kritiker ein. Z.B. kritisierte Ministerpräsident Erwin Teufel, DV-Gründungs- und ZdK-Mitglied: ‚„Ich habe den Eindruck, dass sich die katholische Kirche auch heute noch mehr am Zentralismus orientiert als am Subsidiaritätsgedanken“. Er nennt den Rückzug der katholischen Bischöfe aus der Schwangerenkonfliktberatung als Beispiel. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wäre, so Teufel, die kleinere Einheit vor Ort eigenverantwortlich für die Bewältigung des Problems zuständig gewesen. Dennoch sei die Kirchenleitung in Rom nicht bereit gewesen, den in Deutschland eingeschlagenen Weg der Beratung weiter zuzulassen. Als weiteres Beispiel nennt Teufel den im vergangenen Jahr in die Diskussion geratenen Entwurf eines Liturgiepapiers. Er halte es nicht für sinnvoll, quasi per Dekret eine verbindliche Gottesdienstordnung vorzuschreiben, betont Erwin Teufel’ (Kolpingblatt März 2004). So möchten wir z.B. auf die massive Kritik an der Instruktion „Redemptionis Sacramentum“184 oder der Änderung der Karfreitagsfürbitte hinweisen: ‚Wir sind enttäuscht und bestürzt, dass Papst Benedikt nicht die Formulierung der "ordentlichen Form" des Messbuchs von 1970 unverändert auch für die "außerordentliche Form" des Ritus übernommen hat’ (ZdK-Erklärung v. 29.02.2008). Das ZdK verteidigt kaum jemals katholische Positionen, tut eher alles um sie aufzuweichen.

So kann man dem Schweizer Bischof Kurt Koch nur zustimmen, wenn er in einem Offenen Brief an den Ratspräsidenten des Evangelischen Kirchenbundes schreibt:

„Wenn ökumenische Irritationen in der katholischen Kirche geschehen oder als solche wahrgenommen werden, dann pflegen sich Katholiken und Protestanten gemeinsam entrüstet zu Wort zu melden. Wenn hingegen ökumenische Irritationen in den reformierten Kirchen geschehen, dann pflegen Prostanten und Katholiken gemeinsam zu schweigen.“

Und seine Bitte „die Ökumene an der Basis nicht gegen die Ökumene der Kirchenleitung auszuspielen“ (kath.net 08.08.07) ist auch in Deutschland nur zu berechtigt. Amtslaien wie auch evangelische Amtsträger versuchen öffentlich Druck auszuüben, dass die katholische Kirche z.B. ihren Widerstand gegen Interkommunion aufgebe. Unter ökumenischem Fortschritt verstehen sie nur das einseitige Eingehen auf evangelische Forderungen. So erklärte:

‚In ungewöhnlich scharfer Form (.) der Münchner Erzbischof und Kardinal Friedrich Wetter am Donnerstag, die katholische Kirche werde sich in zentralen Fragen des Glaubens nicht von der evangelischen Kirche unter Druck setzen lassen. Wetter reagierte damit unter anderem auf Äußerungen des evangelischen Landesbischof Johannes Friedrich zum gemeinsamen Abendmahl. … Wenn aber von der evangelischen Kirche unrealistische Forderungen erhoben würden und so öffentlicher Druck ausgeübt werde, habe dies keine guten Auswirkungen auf die Ökumene. „Ich sage dies nicht in Genugtuung, sondern in Trauer.“ Wetter verwahrte sich auch gegen Ratschläge von Friedrich an die katholische Kirche. Friedrich hatte in einem Interview gesagt, allein schon praktische Gründe sprächen dafür, dass die katholische Kirche ihren Widerstand gegen ein gemeinsames Abendmahl aufgebe’ (DA 25.02.05).

Die Glaubensunterschiede sollen verwischt und negiert werden, denn damit wäre es auch für die Politik ein leichtes sich z.B. bei ethisch problematischen Entscheidungen auf die Kirche zu berufen, da die Anpassungen der evangelischen Kirche an politische Wünsche meist schnell, oft in vorauseilendem Gehorsam, vorgenommen werden. Siehe z.B. die „Rosenheimer Erklärung“ der Landessynode v. 18.04.1991, die der Politik den Weg zur Fristenlösung bereitete, die EKD–Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch bei der Anhörung vor dem Gleichstellungsausschuss des Europarats „Frauen und Religion“ am 10.09.04, nach der bei der Abtreibungsdebatte bereits ein „nicht vorhandener Kinderwunsch“ zu den ausweglosen Konfliktsituationen gezählt wird, in denen Frauen Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod ihrer Kinder zugesprochen wird – die brandenburgische Pastorin Ellen Ueberschär fragt in einer Diskussionsrunde gar „Wo im Evangelium steht, dass Abtreibung verboten ist? (DT 30.12.08). Den Verweis Jesu auf das Gebot „Du sollst nicht töten“ kennt die Generalsekretärin des Evangelischen Kirchentags wohl nicht. Ein Beleg ist ebenfalls der Vorschlag des EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Huber vom November 2006, den Stichtag im Stammzellgesetz einmalig zu verschieben (den Bundesforschungsministerin Annette Schavan im Oktober 2007 aufgegriffen hat) und seine jüngsten Stellungnahmen zur Stammzelldebatte. Man denke nur an seine Attacken auf die katholische Kirche in seinem Artikel „Auch der katholische Mensch kann irren“ (FAZ 27.12.07). Dem möchten wir entgegenhalten – auch die evangelische Kirche ist nicht Herrin über Leben und Tod und es ist nicht Aufgabe evangelischer Bischöfe Menschenleben zur Disposition zu stellen, weder in der Abtreibungs- noch in der Stammzelldebatte.

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