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Donum Vitae- Mitglieder sind kirchenrechtlich exkommuniziert
Kardinal Meisner wurde wegen dem Satz (kath.net, 14.09.07) - „Vergessen wir nicht, dass es einen unaufgebbaren Zusammenhang zwischen Kultur und Kult gibt. Dort, wo die Kultur vom Kultus, von der Gottesverehrung abgekoppelt wird, erstarrt der Kultus im Ritualismus und die Kultur entartet.“ - in seiner Predigt zur Einweihung des Diözesanmuseums Kolumba öffentlich angegriffen: Thomas Sternberg, CDU-Politiker und kulturpolitischer Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, hat in einem Interview mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ den Kölner Kardinal Joachim Meisner scharf attackiert. Der CDU-Politiker ortet beim Kölner Erzbischof eine „etwas schlichte Vorstellung“ von Kunst und bezeichnet die Aussagen von Meisner als eine „Torheit“. Wörtlich sagte Sternberg: „Ich kann mich des Mitleids mit einem Mann nicht erwehren, der in jedes Fettnäpfchen tritt. Das größere Problem ist seine Art, wie er diejenigen bekämpft, die anderer Meinung sind - zum Beispiel die überzeugten Katholiken, die sich bei Donum vitae für den Schutz des ungeborenen Lebens engagieren. Es wäre unangemessen, den Kardinal in die rechtsradikale Ecke zu stellen. Ich glaube, das hat mit seinem Alter zu tun, und ich will ihm zugute halten, dass er schlechte Berater hat - oder gar keine. Er versteht das nicht und ist sich über die Folgen solcher Aussagen nicht im Klaren. Man sieht daran, wie gut es ist, dass Bischöfe mit 75 ihr Rücktrittsgesuch einreichen müssen.“ (kath.net 18. 09. 2007). Sternberg sollte eher Mitleid mit Donum Vitae-Akteuren haben, die einen unglaublichen Realitätsverlust erlitten haben. So widerspricht sich z.B. Frau Geiss-Wittmann in dem erwähnten Pamphlet selbst, wenn sie einerseits behauptet: ‚Auch die wiederholten Äußerungen, „der Schein berechtige, ermögliche, eröffnet, legalisiere oder rechtfertige eine straffreie Abtreibung“ ist unzutreffend und irreführend!’ Und andererseits, was sie hier bestreitet, im nächsten Absatz einräumt: „Richtig ist: Die lebensschützende, bescheinigte Schwangerschaftskonfliktberatung bewahrt die Frau bei einem rechtswidrigen Abbruch vor Strafverfolgung“ (Pressemitteilung 10.10.08, erster Brief). Und wo bleibt das Mitleid mit den ungeborenen Kindern die per Beratungsbestätigung zum straffreien Töten freigegeben werden? Die je nach Abtreibungsmethode zerrissen, zerstückelt oder verätzt werden. Klebt nicht das Blut dieser unschuldigen Kinder an den Fingern derer, die sie mit dem Schein dem Tod ausliefern? Im Grunde wissen diese Leute, dass sie nach dem Kirchenrecht exkommuniziert sind. Denn wie es Donum Vitae-Gründungsmitglied Sabine Demel, Kirchenrechtlerin an der Universität Regensburg - der, obwohl sie das Kirchenrecht umgeht und verdreht und nicht nur hier aktiv gegen die Lehre der Kirche agiert, bis heute die kirchliche Lehrbefugnis nicht entzogen wurde - selbst in einer Arbeit darlegt, tritt nach dem kirchlichen Strafrecht gemäß c. 1398 CIC/1983 mit der Abtreibung die Exkommunikation als Tatstrafe von selbst ein und wird ohne Eingreifen einer kirchlichen Autorität geahndet. Von der Tatstrafe betroffen ist die schwangere Frau, der Arzt, der die Abtreibung ausführt, sowie alle Tatbeteiligten, die wesentlich und unentbehrlich für das Zustandekommen der Abtreibungstat sind. Dies trifft auf Gründer, Mitglieder und Mitarbeiter von DV zu, wurde doch dieser Verein explizit deswegen gegründet um die tödlichen Beratungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Beratungsbestätigung aber ist nach dem derzeit geltenden Recht in Deutschland „die (!) wesentliche und unentbehrliche“ Voraussetzung für straffreie Abtreibung. Prof. Dr. Giovanni B. Sala SJ schreibt in einer moraltheologischen Untersuchung: „Die Aushändigung des Scheins durch die Beratungsstelle bedeutet ein positives Tun; nämlich sie erfüllt die notwendige und zureichende Bedingung für die straffreie Abtreibung. Sie nimmt eine reale Möglichkeit der Abtreibung nicht bloß hin, die unabhängig von ihrem Handeln bereits gegeben wäre, sondern sie schafft erst diese Möglichkeit, indem sie den Weg zur Tötung ebnet“ (Kirchliche Beratungsstellen und Mitwirkung am Abtreibungsgesetz, S 101). All das wollen ZdK- und Donum Vitae-Akteure nicht wahrhaben. Müssten die Bischöfe nicht explizit darauf hinweisen, dass die Exkommunikation in diesem Fall automatisch geschieht? Da sie sich selbst jahrelang in der prekären Situation der schweren Sünde befanden, werden sie ihrer Aufgabe nicht gerecht. Es ist unerträglich, dass sie die katholischen Laien sogar faktisch exkommunizierten Menschen ausliefern und nach wie vor tatenlos zuschauen wie diese sie für ihre machtpolitischen Zwecke benutzen und missbrauchen. |
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