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Auswirkungen der Täuschung, Irreführung und Desinformation
Wie negativ sich dieses Täuschungsmanöver für die Kirche auswirkt, zeigt z.B. das Urteil zum Schwangerenberatungsgesetz, mit dem der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Verpflichtung des Staates zur Förderung katholischer Beratungsstellen abgelehnt hat. „Das Bundessverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom 15. Juli 2004 für alle Länder verbindlich entschieden, dass die katholischen Beratungsstellen auch dann finanziell gefördert werden müssen, wenn sie keine Beratungsbescheinigungen erteilen, und zwar ebenso wie auch die übrigen Beratungsstellen – mit Zuschüssen von mindestens 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten. Ausdrücklich bemerkt das Bundesverwaltungsgericht in diesen Urteilen, dass der im Schwangerschaftskonfliktgesetz bundesrechtlich normierte Anspruch der Ratsuchenden, zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung auswählen zu können, mit dem als katholisch ausgegebenen Beratungsangebot des Vereins „Donum Vitae“ nicht erfüllt sei, weil dieser nicht die gleiche weltanschauliche Ausrichtung habe wie die katholische Kirche. Dennoch hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit Entscheidung vom 25. Januar 2006 eine so genannte Popularklage abgewiesen, weil das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz die Verfassung des Freistaats nicht verletze, bis hin zu der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 ausdrücklich verworfenen These, dass angeblich auch der Verein „Donum Vitae“ eine katholisch geprägte Beratung anbiete und dass damit dem Gebot des Gesetzes, dass ein Beratungsangebot unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung vorgehalten werden muss, durchaus Genüge getan sei“ (Hans Reis DT 02.03.06). Bernward Büchner, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. schrieb dazu in einem Leserbrief: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof versucht diesen Zustand mit der unhaltbaren Begründung zu rechtfertigen, „Donum vitae“ nehme im Kreis der Beratungsstellen den Part der katholischen Kirche wahr. Damit verstößt das Gericht gegen die Autonomie der Kirche. Was katholisch ist, entscheidet sie, nicht ein staatliches Gericht“, (DT 09.03.06). Leider hat unseres Wissens kein Bischof gegen die Anmaßung
des Gerichts darüber zu befinden, wer eine „katholisch
geprägte Beratung“ anbiete, Einspruch erhoben oder auch
nur öffentlich protestiert. Dabei verstößt dieser Verein nicht nur durch seine Tötungsermöglichung ungeborener Kinder gegen die Lehre der Kirche. Gabriele Kuby berichtet in einem Leserbrief: … ‚Als „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen“ hat „Donum vitae“ seine Aktivitäten erweitert und bietet kostenlose „sexualpädagogische Unterrichtseinheiten an Schulen, Workshops für Mädchen und Jungen, Elternabende etc.“ an. Ein Flyer der Beratungsstelle Memmingen liest sich so: …Wie und was Kondome verhüten… Ob Deine Freundschaft(en) mit Jungen was mit Schwulsein zu tun haben können….Der Flyer ist mit drei Fotos illustriert: Einem Männerohr, einem nackten, glänzenden Männerbauch bis zum Ansatz der Schamhaare, zwei Männer im Bett, von denen der eine seinen Kopf in den Schoß des anderen legt. Der Flyer für Mädchen …Behandelt (.) Fragen wie: …wie Verhütungsmittel funktionieren… wie das ist beim „ersten Mal“’ (DT 31.03.07). Und: ‚Die Beratungsstelle „donum vitae“ in Rottweil zeigte in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Kinderbüro zur Präventionsarbeit „Teenagerschwangerschaften“ den 8. Klassen das Theaterstück „Maria“. ..Inhalte der 45-minütigen unterhaltsamen Vorführung waren Liebe, Flirten, Das Erste Mal, Verhütung, Partnerschaft, Verantwortung und Lebensplanung, …’ (Schwarzwälder Bote 26.06.07). ‚Kritik übt der Bischof von Fulda an einem Theaterstück für Kinder zum Thema „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung präsentiert und vom Verein „Donum Vitae“ organisiert wird. Bischof Heinz Josef Algermissen distanzierte sich von dem Stück: Es finde nicht die Billigung der katholischen Kirche, sagte er in einer Stellungnahme, die von „osthessen-news.de“ publiziert wurde. „Nach Auffassung der Kirche hat Sexualaufklärung der Kinder ihren originären Platz im Elternhaus und kann nicht Aufgabe einer Theatergruppe sein. Sexualaufklärung und ethische Wertevermittlung gehören nach katholischem Selbstverständnis untrennbar zusammen.“ Bischof Algermissen hielt weiters fest: „Eine einseitige Ausrichtung der Sexualität auf körperliche Zusammenhänge, wie sie bei diesem Aufklärungstheater gelehrt wird, findet meine entschiedene Missbilligung.“ „Dass die Organisation ,Donum Vitae’ sich für diese Form des Zugangs zur körperlichen Sexualität für die Kinder fernab vom Elternhaus und ethischer Wertevermittlung bekennt, zeigt, dass sie keine katholische Vereinigung ist.“’ (23. Oktober 2007 kath.net). |
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