Um Donum Vitae herauszustellen werden andere Beratungsstellen diffamiert



In einem Interview (Münchner Merkur v. 12.05.04) meinte Landtagspräsident Glück, Donum Vitae Gründungs-, ZdK- und Landeskomitee-Mitglied, über seinen ungewöhnlichen Einsatz für „Donum Vitae“: „Es gibt seit Jahren vereinzelt Briefe, die dieses Engagement massiv kritisieren. Es hat sogar Parteiaustritte gegeben.“ Er gibt zu, wofür er diesen Verein braucht: „Aber ich befinde mich in völliger Übereinstimmung mit der Zielsetzung, die die CSU im Beratungsgesetz durchgesetzt hat.“ …„Dann ist abzuwägen: Den Beratungsschein bekämen die Frauen auch in allen anderen Beratungsstellen. Ohne die Beratung bei Donum –Vitae kämen mehr als 1000 Kinder nicht zum Leben.“ Wenn das so ist, ist es ein Skandal! Denn es stellt sich die Frage: Wozu existieren dann alle anderen Beratungsstellen, wenn die Kinder nur bei DV gerettet werden? Bemühen sich andere staatliche oder freie Beratungsstellen - mit Wissen der Politik - nicht „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“?

Damit entlarvt Glück die Doppelmoral und Scheinheiligkeit dieser Politik. Wird hier nicht die gebetsmühlenartige Behauptung von DV-Mitgliedern, z.B. von Annette Schavan: “Es gibt weltweit kein Lebensschutzkonzept, das so wirksam ist wie das in der Bundesrepublik Deutschland“ (SZ 19./20.06.1999) ad absurdum geführt? Um die Wirksamkeit der Gesetze in Polen und Irland, um nur zwei Länder mit einem besseren Lebensschutzkonzept zu nennen, wissen sie wohl nicht. Ein Vergleich mit anderen Ländern überzeugt ohnehin nicht, denn: Durch kein Unrecht dieser Welt wird eigenes Unrecht gerechtfertigt. Oder glaubt jemand, dass durch den Holocaust und die Euthanasie im Dritten Reich das staatlich geduldete und geförderte, teils als legal erklärte, Töten auch nur eines einzigen Kindes in der Bundesrepublik gerechtfertigt werden kann?

Für die betroffenen Opfer macht es essentiell und existenziell keinen Unterschied, ob sie vom Staat angeordnet oder vom Staat legalisiert bzw. straffrei gestellt, organisiert und finanziert von Privatpersonen getötet werden. Prof. Spieker stellt fest:

Wenn im Abtreibungsstrafrecht das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren über das Lebensrecht des Kindes gestellt, mithin privater Gewalt zur Konfliktlösung der Weg geebnet wird, wenn im Reproduktionsmedizinrecht die Forschungsfreiheit, die reproduktiven Rechte des Menschen und die „Ethik des Heilens“ über das Lebensrecht des Embryos gestellt werden, dann hebt sich der Rechtsstaat selbst auf. … Im Kampf gegen Abtreibung spricht Papst Johanns Paul II. Gesetzen, die Abtreibung zulassen, jede Rechtsverbindlichkeit ab. Sie enthielten nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen, sondern im Gegenteil die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen. Die Glaubenskongregation hatte schon 1987 in ihrer Instruktion „Donum Vitae“ auf die Gefährdung des Rechtsstaates durch solche Gesetze hingewiesen: … „Wenn die Staatsmacht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt und in besonderer Weise dessen, der am schwächsten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben.“’ (DT 14.10.08).

Auch der stv. Vorsitzende von DV, Dr. Bayerlein, meinte am 07.05.2004 im Bericht zur Lage in Ortenburg: „Nach unseren Feststellungen wurden 2003 - wie schon in den Vorjahren - nach Konfliktberatung bei DONUM VITAE in Bayern mindestens 1.200 Kinder geboren, deren Mütter zunächst keinen Weg dazu gesehen hatten. Diese Kinder würden mit größter Wahrscheinlichkeit nicht leben, wenn es DONUM VITAE nicht gäbe.“ Und die Unterzeichner des sog. Zwischenruf v. 20. Juli 2006 behaupten: „Allein in Bayern sind in der Zeit der Konfliktberatung durch Donum Vitae weit über 5000 Kinder zur Welt gekommen, die das Licht der Welt sonst nicht erblickt hätten.“.

Schon in seiner Antwort im Leserbrief vom 29.08.00, Straubinger Tagblatt/LZ auf Fragen in unserem Leserbrief v. 19.08.2000 behauptet ZdK-Mitglied Valentin Graf Ballestrem: „Die Weigerung kirchlicher Stellen, den Beratungsschein auszustellen, ändert daran nichts. Im Gegenteil: Es gibt genügend Stellen, die nicht nur den Schein ausstellen, sondern darüber hinaus gegen das Leben beraten.“ Stellt dann das Nichthandeln der Politiker nicht einmal mehr unter Beweis, dass es ihnen nicht wirklich um das Leben der Kinder geht? Wie effektiv im Sinne des Lebensschutzes Beratungsstellen arbeiten, könnte leicht ermittelt werden, wenn z.B. Abtreibungsärzte aufgeschlüsselt nach Beratungsstellen ihre Abtreibungszahlen weitermelden müssten.

Wir wissen nicht, ob Graf Ballestrem unserer Aufforderung vom 15.09.00 folgte, die Stellen die „gegen das Leben beraten“ zu benennen und das Bayerische Sozialministerium aufzufordern seiner Aufsichtspflicht nachzukommen. Aber hätte es diese nicht ohnehin schon lange überprüfen und gegebenenfalls die gegen das Gesetz handelnden Stellen schließen müssen? Schließlich fordert das Bundesverfassungsgericht der Staat müsse die Anerkennung der Beratungsstellen „regelmäßig und in nicht zu langen Zeitabständen überprüfen und sich dabei vergewissern, ob die Anforderungen an die Beratung beachtet werden“ (Spieker S 78.) Wenn aber alle Beratungsstellen ordnungsgemäß arbeiten sollten, sollte von Donum vitae -Aktivisten mit der Diskriminierung und Verleumdung der Berater und Beraterinnen anderer Träger endlich Schluss gemacht werden.

Wir jedenfalls wiesen in Briefen an das ZdK, den SkF, Frau Geiss-Wittmann und die bayerische Sozialministerin Barbara Stamm am 8.12.1999 darauf hin, dass die Behauptung von Politik, ZdK und Kirche, katholische Stellen würden mehr Kinder retten als andere, falsch ist. Dass sie im Gegenteil sogar eine geringere Erfolgsquote aufwiesen als z.B. 1998 der Durchschnitt aller Beratungsstellen in Bayern. Die noch deutlicheren Zahlen von 1997 waren damals leider nicht zugänglich. Antwort erhielten wir von keiner dieser Stellen.

Es ist von Anfang an der miese Stil von DV das eigene Tun durch Lügen sowie durch Herabwürdigung anderer die das Gleiche tun wie DV selbst, in schönem Licht darzustellen. So behaupten Beraterinnen von Donum Vitae Deggendorf: „Und noch etwas ist bei der Beratung durch Donum Vitae sehr wichtig; Sie wird nicht wie bei vielen anderen Beratungsstellen mit der Entbindung beendet, sondern sie erstreckt sich mindestens über die ersten drei Lebensjahre des Kindes“ (DA 07.08.01), obwohl nach staatlichen Vorgaben alle Beratungsstellen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Beratung und Hilfen anbieten. Auch Glück diffamiert, ebenso wie die anderen o. a. DV-Agitatoren, mit seiner Behauptung Berater und Beraterinnen aller anderen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Zum einen strafen ihn die Zahlen von 1997/98 Lügen, zum anderen verwiesen schon am 9.10.99 staatliche Konfliktberater in einem Leserbrief in der SZ darauf, dass sie sich „in gleicher Weise dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet“ fühlen.

Fakt ist: DV tut nicht mehr zum Schutz der Kinder als es nach dem Gesetz Pflicht aller staatlichen und staatlich anerkannten Stellen ist und liefert ebenso wie die anderen die Ungeborenen per Beratungsbestätigung dem Tod aus, unabhängig davon, ob der Schein letztlich zur Abtreibung benutzt wird oder nicht. Außerdem ist festzuhalten, dass DV, z.B. die Landshuter Beraterin Zieglgruber, mit dem tödlichen Schein geradezu lockt: „Zwar habe die Caritas inzwischen wieder eine Beratungsstelle installiert. Doch die stelle keine Scheine aus, ohne die es keine straffreie Abtreibung gebe“ (LANDSHUT HEUTE 31.01.02). Aufschlussreich ist auch die Einstellung mancher Beraterin bzw. Bevollmächtigten: Wenn sich eine Frau aber gegen ihr Kind entscheidet, ist das allein ihre Sache“, erklärt Ingeborg Pongratz (LZ 25.09.03). Auf die Frage, ob sie selbst in einen Gewissenskonflikt gerate, wenn sie einen „Schein“ ausstelle, antwortete die vom SkF zu Donum Vitae gewechselte Beraterin Kristina Nicke mit einem klaren Nein. „Die Entscheidungsfreiheit des Menschen ist das höchste Gut. Sie ist höher als jedes Gesetz.“ (SZ 05.02.01).

Ist sie auch höher als das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes? Entscheidungsfreiheit war vor der Zeugung des Kindes gegeben. „In den donum–vitae-Beratungsstellen hat der Schutz des Kindes einen sehr hohen Stellenwert. Daneben stehen gleichberechtigt Würde und Freiheit der Frau.“ meint Beraterin Claudia Kitte (Kolpingblatt März 2001). Welchen Stellenwert hat die Würde des Kindes, das getötet und wie Abfall beseitigt wird? Dass es Donum vitae-Befürwortern durchaus auch um die Ermöglichung von Abtreibung geht, zeigt, dass man uns bei einer Versammlung entlocken wollte bei welchen Schwierigkeiten der Frau wir einer Abtreibung zustimmen könnten. Wir verwiesen auf die Möglichkeit in schwerwiegenden Situationen das Kind zur Adoption freizugeben. Daraufhin wurden in einem Leserbrief (DA 13.08.04) die Befürworter „der harten Linie in der Abtreibungsproblematik“, also Menschen die für Lebensschutz eintreten, als „Hardliner“ gebrandmarkt und ihnen unterstellt, dass sie sich für „geborenes Leben“ nicht genauso konsequent einsetzen. Mit Leserbriefen und öffentlichen Attacken auf den Papst - „Der Papst wusste es besser“, „dilettantisch in Rom fabrizierte „Verbesserung“, „Die Bischöfe haben sich gegen ihr Gewissen dem Papst gebeugt, sie haben sich zu „Filialleitern“ der römischen Zentrale degradieren lassen, und sie haben insbesondere die deutschen Frauen im Stich gelassen!“ (DA 20.11.2000). - „Es gibt Mauern … zwischen sog. Konservativen und Progressiven, zwischen 150-prozentigen und vielleicht nur 80-prozentigen Papstanhängern, zwischen denen, die sich das Recht herausnehmen, auch mal selbst zu denken“ (DA 25.11.00) - setzte sich Pfarrer Ludwig Dallmeier vehement für DV ein – nicht DV spaltet die Kirche, sondern Kardinal Meisner schürt „das Misstrauen, den Unfrieden, die Spaltung“ (DA 20.11.00) - und lässt durchblicken, dass jene die sich seiner und der veröffentlichten Meinung nicht anschließen, es nicht wagen, selbst zu denken. Er warnte vor einer Einschüchterung der Frau: „Die Beratung soll die Frau nicht manipulieren.“ und behauptete wiederholt öffentlich, im Heimatland des Papstes gäbe es die Fristenlösung (DA 25.11.2000). Der Aufforderung diese falsche Behauptung öffentlich wieder richtigzustellen, kam er nicht nach, dafür kritisierte der Papst und Bischöfe attackierende Pfarrer unseren Leserbrief: Donum Vitae, auf Lügen gebaut! (DA 22.02.01) als „Rufmordkampagne - Christen gegen Christen -“ (DA 26.02.2001).

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