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Staatliche Übergriffe auf die Kirche
Besonders eng verwoben sind CSU-Politiker in Bayern mit dem ZdK und Donum Vitae. Sie sorgten durch das bayerische Landesberatungsgesetz dafür, dass der Umstieg der katholischen Beratungsstellen „vom System der §§ 5 bis 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), das die Ausstellung von Beratungsbescheinigungen an Schwangere vorschreibt, auf das System der §§ 2 und 3 SchKG“, „in dem es auch Schwangerschaftskonfliktberatung gibt, aber keine Bescheinigungspflicht“, keine staatliche Förderung nach § 4 SchKG bekommen (DT 27.09.03). Dass der von uns in einem offenen Brief an den Bayerischen Landtag vom 28.07.02 und in Leserbriefen (veröffentlicht im DA/Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung v. 02.08.03, in Die Tagespost vom 05.8.03 und im PURmagazin 9/2003), erhobene Vorwurf des missbräuchlichen Griffs der ehemaligen Sozialministerin Barbara Stamm (Donum Vitae-Gründungs- und ZdK-Mitglied) in die bayerischen Staatskassen, indem sie, um die Finanzierung des Vereins zu ermöglichen, die öffentlichen Zuschüsse für private Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auf 95 % erhöhte, ohne Widerspruch blieb, dokumentiert das schlechte Gewissen der Verantwortlichen. Am 4.10.1999 berichtet der Dingolfinger Anzeiger (DA): „Der Vorsitzende der bayerischen CSU, Landtagsfraktionschef Alois Glück, hat indessen der Stiftung katholischer Laien zur Schwangerenkonfliktberatung mögliche zusätzliche Finanzhilfen in Aussicht gestellt. Eine generelle Erhöhung der Beratungszuschüsse sei denkbar. Dann wären die Hürden für die neue Laienorganisation niedriger, sagte Glück.“ Und auch Bayerns Sozialministerin Barbara Stamm sagte dem Verein „donum vitae“ Unterstützung zu (DA 25.11. 1999). Ein Bericht von Barbara Stamm, Sozialministerin, zu DONUM VITAE: „Die Entscheidung der Bischöfe ist eindeutig: Beratungsstellen, die in der verfassten Kirche wurzeln, dürfen sich nicht mehr an der Konfliktberatung beteiligen. Für mich war von Anfang an klar: Dies ist die Stunde der katholischen Laien. Und dies ist auch der Geist und die Motivation, in der Donum Vitae gegründet wurde. … Die Gründung eines bayerischen Landesverbandes von "Donum Vitae" habe ich gerne und mit Nachdruck unterstützt.“ So weiß DonumVitae-Mitglied Stamm auch gleich wie ihr Privatverein finanziell auf die Beine kommen kann, hat sie doch Zugriff auf die Staatskassen und schreckt vor der Veruntreuung von Steuergeldern nicht zurück: „Der Staat wird künftig einen Zuschuss von deutlich mehr als 60 Prozent zur Tätigkeit der Konfliktberatungsstellen leisten. Das kommt dann selbstverständlich auch den Trägern anderer Beratungsstellen zugute. Wir müssen und werden alle Träger anerkannter Beratungsstellen in Bayern gleich behandeln“ ("Südhausbau informiert", im Juli 2000). Über diese unerbetene freiwillige Spende, die ohne jede Notwendigkeit geleistet wird, freut sich besonders „Pro Familia“, ein Verein, auf den man sonst mit Fingern zeigte und auch um dessen Ausbreitung zu verhindern DV offiziell angetreten ist. Denn den Vorwurf, die Beratung sei Beihilfe zur Abtreibung, wies Bayerlein zurück: ‚„Ursächlich für den Tod des Kindes ist der Entschluss der Mutter und der Wille jener, die sie bedrängen.“ … Und die weltanschaulich andersdenkende Konkurrenz hat die „feindliche Übernahme“ längst angedroht. Nur zu gerne würde „Pro Familia“ die katholische Beratung durch eigene Stellen ersetzen’ (Kolpingblatt Juni 2000). Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellt in seinem Jahresbericht 2004 fest: „Die ergänzende Förderleistung erhalten bestehende und neu geschaffene Beratungsstellen ohne nähere Prüfung des Finanzbedarfs jeweils im gleichem Umfang. …Nach den Feststellungen des ORH war die ergänzende freiwillige Förderung vielfach nicht oder zumindest nicht in dieser Höhe notwendig. Bei den geprüften Beratungsstellen führten sie im Wesentlichen nur zu einer Entlastung sonstiger Finanzierungsbeteiligter. Der Aufbau der neu geschaffenen Stellen wurde zumindest in der Anfangsphase ausreichend von Spendern und Sponsoren unterstützt; in einigen Fällen haben sich erhebliche Jahresüberschüsse ergeben. …Jedenfalls muss sichergestellt werden, dass Überfinanzierungen ausgeschlossen sind.“ Aus einer Fußnote geht hervor, dass die freiwilligen
15%igen Förderungssätze „bis 31. Dezember 2004
befristet“ sind, werden aber verschwenderisch bis heute
gewährt. Neben der Erhöhung der öffentlichen
Zuschüsse machte auch die Bayer. Landesstiftung Millionen für
den, wenn man die Mitglieder - Glück, Fickler, Stamm,
Stewens, Dr. Berghofer-Weichner, Dr. Maier, Matschl, Unterländer,
Eichhorn etc. - ansieht, verdächtig CSU- gefärbten
Verein mit augenscheinlichen Verwicklungen mit der
Landesregierung, locker. Ihr Privatvergnügen lassen diese
Politiker den Steuerzahler Millionen kosten. Welche andere Partei
oder Regierung tat soviel um das Gesetz, dem man angeblich nur
zustimmte um Schlimmeres zu verhüten, zu untermauern und zu
zementieren? Vor diesem Hintergrund konnte DV verantwortungslos
getrost gegründet werden. Über all das verlieren die Bischöfe in Bayern kein
Wort. Sie nehmen es bis heute gar nicht zur Kenntnis, denn
‚ausdrücklich dankbar zeigen sich die Bischöfe
„für das gute Miteinander von Staat und Kirche in
Bayern“. Daran wollten sie in partnerschaftlicher Weise
festhalten’ (Wort der bayerischen Bischöfe
zur Landtagswahl, 20.09.2008). Dankbar
für staatliche Übergriffe auf die Kirche? Für die
Entmündigung der Bischöfe in ihrer ureigensten
Angelegenheit, indem die von einer sogenannten christlichen Partei
geführte Landesregierung, mit ihren ZDK-DV-Aktivisten, den
Verein Donum vitae als katholisch anerkennt, obwohl ihm die
Kirche das Katholischsein ausdrücklich aberkannt hat?
Dafür, dass den katholischen Beratungsstellen den ihnen, nach
dem eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im
Juli 2003 - auch wenn sie keine Scheine ausstellen - zustehenden
staatlichen Förderanteil von 80 Prozent der Personal- und
Sachkosten vorenthalten werden? Da kann man wirklich nicht von
partnerschaftlichem, sondern nur von unterwürfigem,
politkonformem Verhalten der bayerischen Bischöfe
sprechen. Als die Beratungsstelle in Landshut eingeweiht wurde, erklärte sich Dr. Olaf Tyllack, stellvertretender Vorsitzender des Vereins Donum Vitae, dankbar für die staatliche Unterstützung bei der Einrichtung der Beratungsstellen: ‚„Was Mutter Kirche uns nicht gab, hat uns Vater Staat gegeben.“ Der Jurist erinnerte daran, dass auch die Caritas vor 100 Jahren von Bürgerlichen gegründet wurde. „Wenn die Kirche irgendwann erkennt, dass sie einen Fehler gemacht hat, sind wir die Letzten, die sich einer Umkehr verweigern würden“ sagte Tyllack’ (LANDSHUT HEUTE 08.05.2001. Es wundert uns nicht, dass Vater Staat diesen Verein unterstützt. Dieser Staat, dessen Verfassungsauftrag Lebensschutz ist, bricht seine eigenen Gesetze, ist also in dieser Sache kein Rechtsstaat. Erstaunlich ist, dass ihm dafür von einem Juristen gedankt wird.
Jan Ross schreibt im Juni 99: „Politiker, Sozialrepräsentanten und Öffentlichkeit, die in den vergangenen Tagen unisono den Verbleib der Katholiken in der Konfliktberatung erbetteln oder herbeidrohen wollten, schert die Glaubwürdigkeit der Kirche wenig. Sie haben, wie jedermann bei jeder Abtreibungsregelung, ein latent schlechtes Gewissen, und sie wollen es erleichtern durch das beruhigende Gefühl, die Bischöfe seien mit von der Partie. (Die Kirche) darf sich nicht zum Ausputzer und Lückenbüßer machen lassen für eine Mentalität, die jede Freiheit will und den apostolischen Segen dazu.“ Auch Professor Hubert Windisch stellt fest: ‚„Man will die Kirche im Boot, um das eigene Gewissen zu besänftigen“ (Mathias Matussek/Der Spiegel). Persönlich spiegelt sich dieser Zusammenhang bisweilen in Stellung und Einstellung vieler politisch gebundener Laienfunktionäre (z. B. des Zentralkomitees der deutschen Katholiken) wider. Als christliche Politiker sind sie mitverantwortlich für das vorliegende Gesetz. Als politische Christen wollen sie die kirchliche Absegnung des schlechten Gewissens, gleichsam den ekklesialen Mantel für das eigene politische Ungenügen durch Einbindung der Kirche in das von ihnen zu Wege gebrachte gesetzliche Abtreibungs-Schein-System. Viele katholische Laienfunktionäre formulieren, was weite Teile der Gesellschaft insgeheim wollen: in Bezug auf faktisches Unrecht (Abtreibung) die gewährte Absolution im Voraus.’ (DT 08.11.03). |
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