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_________ Landtag
Referat Eingaben und Beschwerden
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Sehr geehrte Damen und Herren!

So wie das reproduktive als auch das therapeutische Klonen und Präimplantationsdiagnostik den Grundwerten unserer Verfassung widersprechen, widerspricht auch die Abtreibungsgesetzgebung dem Verfassungsauftrag. Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ von Anfang, von der Zeugung an, unabhängig davon ob gewollt oder ungewollt, in der Petrischale oder im Mutterleib, im In- oder im Ausland gezeugt!!!
Es ist ein Novum, ein einmaliger Vorgang, dass ein Gesetzgeber flächendeckend die Voraussetzungen (Abtreibungsklinken) für gesetzwidriges Verhalten schafft, es durch Steuerzahler finanziert und damit fördert; dass ein Rechtsstaat(?) gegen von ihm selbst erlassene Gesetze, also illegal, handelt. Eine jeder ethisch-moralischen Gesinnung Hohn sprechende, unchristliche Gesetzgebung legalisiert – bei entsprechender Indikation - sogar die Ermordung ungeborener Kinder bis unmittelbar vor der Geburt (vorgeburtliche Euthanasie!). Hier wird eindeutig gegen Art.1 GG verstoßen, die Würde des wehrlosen, ungeborenen Kindes, das nach seiner Tötung wie Abfall beseitigt, mit Füßen getreten wird. Lebensschutz wird ihm nicht gewährt!
Von den Regierenden wird ignoriert, dass mit der Möglichkeit einer straffreien Abtreibung nach einer Beratung die Abtreibungszahlen nicht, wie angenommen, gesunken, sondern gestiegen sind und im Jahre 2001 einen neuen Höchststand erreichten. Straffreiheit (und Hilfen zum Schwangerschaftsabbruch, die unser Staat bietet) fördert also die Tötung der unschuldigen Kinder; das Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung nahm und nimmt weiterhin stark ab. Heute gibt es neben diesen „legalen“ Abtreibungen eine mindestens ebenso hohe Dunkelziffer, d.h. es werden heute mehr als doppelt so viele ungeborene Kinder getötet wie in der Vergangenheit. Bei der Bundesversammlung der Christdemokraten für das Leben (CDL) wurde sogar davon gesprochen, dass „nahezu jedes dritte Kind in Deutschland vor der Geburt getötet werde“, DT 13.11.01.
Regierung, Parlament und Opposition werden ihrer Verantwortung nicht gerecht wenn sie dem tatenlos zusehen und die Auseinandersetzung mit der geistlosen „mein Bauch gehört mir“– Mentalität scheuen. In Polen wurden lt. Familienministerin Smerecziska, Warschau durch Gesetzesänderung und Überzeugungsarbeit die Abtreibungszahlen von ca. 100 000 vor 1988 auf nur 151 im Jahr 1999 gesenkt, DT 8.5.2001. Gerade in unserem Land, dessen Sozialsysteme wegen des dramatischen Geburtenrückgangs vor dem Zusammenbruch stehen ist es notwendig ein gutes Klima, gute Lebensbedingungen für Kinder zu schaffen. Dazu gehört dem durch die hohe, kontinuierlich steigende Anzahl von Abtreibungen stattfindenden Völkerselbstmord entgegenzuwirken. Dies kann nur geschehen, wenn dafür- wie in Polen- ein öffentliches Bewusstsein geschaffen wird, wenn der Gesetzgeber die Gesetze selbst ernst nimmt, sie nicht unterläuft und durch eigenes Handeln Illegalität unterstützt und fördert.
Ich bitte Sie, sich für den uneingeschränkten Schutz des ungeborenen Lebens einzusetzen, das Tötungsermöglichungsgesetz, zu dem der § 218 verkommen ist, rückgängig zu machen, aus bevölkerungspolitischem Gesichtspunkt, damit der Bestand unseres Volkes gesichert ist und aus christlich-moralischer Sicht, damit Art. 1 GG, der Verfassungsauftrag Lebensschutz, gewährleistet ist und unser Staat sich zu Recht Rechtsstaat nennen darf.

Mit freundlichen Grüßen


 

 

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Last update: 23. Juli 2002 18:34