Schwangerenkommission soll neuen Weg ausarbeitenKritik an RechtslageKardinal Wetter übte bei der Pressekonferenz massive Kritik am Gesetzgeber und am All-Parteien-Kompromiss des Bundestags zur Regelung von Abtreibungen aus dem Jahr 1995. Dadurch sei der Schutz des Lebensrechts der ungeborenen Kinder "praktisch abgeschrieben worden". Dieses Gesetz entspreche nicht der Verfassung. Es handelt sich im Gesamtzusammenhang umeine "faktische staatliche Anerkennung eines Tötungsrechts", und auch die "praktische Förderung der Tötung Ungeborener" könne nicht geleugnet werden. Derzeit erkennt der Kardinal aber keine "realistische Möglichkeit" für eine Neufassung des Abtreibungsgesetzes. Die politischen Partner der Kirche seien in dieser Frage derzeit taub. Als Folge der geltenden Bestimmungen hat sich nach Einschätzung Wetters in weiten Kreisen der Bevölkerung die Meinung verbreitet, "in gewissen Notlagen bestehe ein Recht auf Abtreibung". Dies sei der "schwierige und schwankende Boden", auf dem die katholische Kirche seit Jahren versuche, "zu retten, was zu retten ist". Aus: Regensburger Bistumsblatt, Nr. 41,10. Oktober 1999 |
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Last update: 06. Februar 2001 14:14