Dokumentation

 

Mit folgenden Beispielen möchten wir exemplarisch das Streben der sog. Laienvertreter nach der Macht in der Kirche dokumentieren. Zuerst wollen wir jedoch darlegen, warum die Laien­organisationen, deren Mitglieder weder - wie Geistliche - von Gott berufen sind, warum sie, die stets mehr Demokratie in der Kirche fordern, nicht demokratisch gewählt sind.

 

Sie sind nicht demokratisch legitimiert, weil

 

1.      sie, außer in den Pfarrgemeinderat, nicht direkt gewählt sind. Es verhält sich ver­gleich­­­­­­­­bar so, als würden die Bundesbürger nur den Gemeinderat wählen und von da an   keinerlei Einfluss mehr nehmen können auf Kreis-, Bezirks-, Land- und Bundestag.

      Auf allen Ebenen, vom Pfarrgemeinderat an, werden Leute hinzuberufen.

      2.   Laien, die katholischen Verbänden angehören, mehrmals wählen können. So als könnten Bürger die Mitglieder verschiedener Vereinigungen sind z.B. Bund Natur­schutz,  Gewerkschaften, Bauernverband usw. ihre Stimme vervielfachen.       

3.      die als Einzelpersönlichkeiten „Gewählten“, Reiche, Prominente und Mächtige z.B. Politiker, sind etwa so legitimiert wie in feudalen Clubs Mitglieder aufgenommen werden. Mit der katholischen Basis und Demokratie hat das wirklich nichts mehr zu tun. Ohne diese Leute wäre der Verein Donum Vitae, der ungeborene Kinder zum straffreien Töten freigibt, nicht möglich gewesen. Wer außer den machtverwöhnten Politikern hätte sich derart über die Weisung unseres Kirchenoberhauptes hinwegge­setzt? Wer hätte Zugriff auf  Steuergelder gehabt, sie missbraucht, wie dies ZdK- und Donum vitae -Mitglied Frau Stamm mit der Erhöhung der staatl. Zuschüsse auf 95% für DV tat? Wer sonst hätte einen kirchlichen Deckmantel für eine unchristliche Gesetz­ge­bung benötigt?

4.      sie sich selbst nicht um die kath. Basis bemühen, so dass viele Laien nicht einmal von ihrer Existenz wissen, geschweige denn wissen, wie sie gewählt werden. Es gibt bei Pfarr­ge­meinderatswahlen keine Hinweise darauf, dass damit die „Wahl“ aller weiteren Laiengre­mien grundgelegt wird. Dennoch spricht das ZdK im Namen aller deutschen Katho­li­ken. Bei Sekten gibt es keine Möglichkeit der Distanzierung! So auch u. a. beim ZdK  - es sei denn durch einen Kirchenaustritt - da es sich der Glieder der Kir­che, der die Gläubigen freiwillig angehören – nicht(!) aber den Laienorganisationen, bedient.

 

Die Laienkomitees repräsentieren die katholischen Laien nicht

 

Wir möchten ausdrücklich darauf verweisen, dass Katholikenräte eine rein deutsche Einrich­tung sind. Deshalb erklärte ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer: „Für die in dieser Form nur in der Bundesrepublik existenten Laienräte sei das allgemeine Kirchengesetzbuch nicht rele­vant“ (DA 12.12.06). Aber auch in Deutschland wissen die meisten katholischen Laien nichts von der Existenz des Zen­tral­­komitees der deutschen Katholiken (ZdK) oder des Landeskomi­tees der Katholiken in Bayern (oft nicht einmal die Pfarrgemeinderäte!), geschweige denn wie ihre Mit­glieder in diese Gremien gelangen und welche Funktion sie haben. Selbst der frühere ZdK-Präsident Prof. Hans Maier räumt ein: „Die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ein­gerichteten Räte bildeten kein „dynamisches Zukunftspotential“ der Kirche. Es gebe keine breite Strömung der Unterstützung“ (RB 24.09.2000). Unabhängig von dieser Einsicht wird dennoch behauptet, dass als Vertreter der Laien fungiert wird. Daraus resultierend werden ent­­sprechende Machtan­sprüche an die, wie sie sie geringschätzig nennen, Amtskirche gestellt. Treffend beschreibt dies Thomas M. Adam in einem Leserbrief:

„Dieses Gremium ist weder von den Laien gewählt, noch sind seine Verlautbarungen als repräsentativ zu betrachten. Es tut aber so, und das empfinden viele Katholiken als schlicht anmaßend. Das ZdK führt nun seit vielen Jahren … vor, wie der ewige Spalt­pilz funktioniert. Er fängt im Kopf der Beteiligten an: Dort wird u. a. fein säuberlich getrennt zwischen der sog. Amtskirche (das sind die Bösen) und dem sog. Laien-Ka­tho­lizismus (das sind die Guten), deren Interessen vor der Amtskirche geschützt wer­den müssen. … Insbesondere glaubt sich das ZdK berufen, den Prozess der Ökumene voranzutreiben und mit Unmut auf die diesbezüglich notwendigen Klarstellungen der „Bremser“ in Rom zu reagieren. Seit vielen Jahren erlaubt sich das Zentralkomitee zum Ärger der meisten Katholiken, die Kirchentage zu einer Plattform von Illoyalität und Protest gegenüber unserer Kirchenführung werden und es nie an reichlich Provo­kation fehlen zu lassen, … Ein Komitee, welches die innere Spaltung der katho­li­schen Kirche praktiziert, um die äußere Einheit aller christlichen Kirchen anzustre­ben, ver­hält sich widersinnig“ (DT 03.05.03).

Dominikaner-Pater Heinrich Basilius Streithofen, der lange zu den führenden Beratern der CDU zählte, konstatiert:

„Ist dieses Zentralkomitee der deutschen Katholiken repräsentativ für den deutschen Katholizismus? Mitnichten. Viele Mitglieder dieses Gremiums sind Verbandsfunk­tio­näre, Gschaftl­­­hu­­ber, wie man sie auch in Parteien und Karnevalsgesellschaften antrifft. Fach­theologen sind sie nicht und für Glaubensinhalte nicht zuständig, auch nicht der Präsident und der Generalsekretär dieser Institution. Die Verantwortung für den Glau­ben haben Papst und Bischöfe“ (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.07.2000).

Trotzdem reagierte ZdK-Präsi­dent Meyer äußerst respektlos gegenüber Kardinal Meisner und einer katholischen Laiin, die ihre faktischen Beobachtungen in einem Leserbrief darlegte, auf eine Predigt des Kardinals:

„Was wäre denn die Katholische Kirche in Deutschland ohne die tägliche Arbeit und das ständige Zeugnis einer großen Zahl katholischer Christinnen und Christen in den katholischen Verbänden und Institutionen? Sie wäre eine bedeutungslose Sekte, die sich in Wahrheit nur sich selbst genügen würde. Um herauszufinden, was Kardinal Meisner eigentlich sagen will, ist es hilfreich, die ursprüngliche Fassung seiner Predigt zu kennen, in der er unter Verwendung eines dubiosen Leserbriefes voller törichter und verleum­deri­scher Behauptungen massiv das ZdK, die katholischen Verbände und die sich in der Poli­tik engagierenden katholischen Christen angreift und den dort Ver­ant­wortlichen geringes Glau­­benswissen und darum die Unfähigkeit zu richtigen Ge­wis­sensentscheidungen unterstellt. Jeder, der diese Frauen und Männer kennt, weiß, dass sie es mit dem Erzbischof von Köln in ihrem Glaubenswissen, in ihrer Glau­bens­treue und in ihrem Glaubenszeugnis getrost aufneh­men können. Dass Kardi­nal Meis­ner das nicht weiß, ist ganz wesentlich seine Schuld. Denn hier verweigert er schon seit langem den Dialog“ (Pressemeldungen 25.09.2002). 

Welch öffentliche Schmähung von Bischof, Kirche und einer Kölner Laiin, von der Meyer offiziell vorgibt sie zu repräsentieren! Wie recht sie doch mit ihrer Aussage hatte, dass sich die „christlich nennenden Verbände BDKJ, KFD, ZDK, KAB und andere … ihre anti­ka­­tho­lische und antirömische „Verkündigung“ …sogar aus dem Kirchensteuertopf hono­rieren lassen“, dass jedoch „keine öffentliche Zurechtweisung eines Bischofs“ erfolgt (DT 29.08.02). Das ist Realität, deshalb ist es nicht die Schreiberin des als verleumderisch inkrimi­nierten Leserbriefes, sondern ZdK-Präsident Meyer selbst, der verleumdet! Zu Recht danken Initia­tivkreise katholischer Laien und Priester und das Forum Deutscher Katholiken in Anzeigen (z.B. DT 5.10.02), Kardinal Meisner für seine klaren Worte vor der Deutschen Bi­schofs­­­­konfe­renz und bitten u. a.die Bischöfe dringend darauf zu achten, dass kirchliche Mit­arbeiter die Lehre der Kirche und die Weisungen Roms nicht herabsetzen, sondern dafür ein­treten“ und „Katholischen Verbänden, die sich wiederholt gegen die Kirche stellen zu untersagen, sich katholisch zu nennen.“

 

 

Laienräte wollen das Sagen haben

 

In einem Memorandum vom 17.11.05, das im Auftrag des ZdK`s von 7 Katholiken er­stellt wur­de, wird betont „das gemeinsame Priestertum aller Glau­ben­den begründet eine wahre Gleich­heit aller Glaubenden“. „Die Laien haben als Gläubige Teil an der ganzen Sen­dung der Kirche.“ 2001 machten hochrangige Vertreter kirchlicher Laien­organisationen deut­lich, ‚dass sie „den Status von ebenbürtigen Partnern der Geistlichen erhal­ten und mit eigenen Rechten und Kompetenzen ausgestattet werden“ wollen. Die Kirche sei ohne derartige Verän­de­­rungen nicht zukunftsfähig. „In einer freiheitlichen Bürgergesell­schaft kann die Kirche nur dann le­ben­­dig bleiben, wenn sich die Laien als Glieder der Kirche begrei­fen“, betonte Hans-Joachim Meyer, der Präsident des ZdK’(DA 19.02.01) – als was sonst meint Meyer wohl, dass sich die Katholiken begreifen? Glaubt er vielleicht gar als Glieder des sie mit rücksichtsloser Ellen­bogenmanier bevormundenden ZdK`s?

Sabine Demel, Prof. für Kirchenrecht, beklagt die „klerus­zentrierte Ausgestaltung kirchlicher Dienste und Ämter“. Lt. DA v. 25.11.2000 warnte ZdK-Präsident Meyer vor einer „Komman­do­kirche“, die katholischen Laien hätten gemäß des II. Vatikan­i­schen Konzils eine eigene Ver­­­­­antwortung, der sie mit Kraft ihres Gewissens und mit dem Maß ihrer eigenen Einsicht zu entsprechen hätten. Beim Bundestreffen der Kirchen­volks­bewegung erklärte der frühere Vor­sit­zende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern Sutor (DT 21.03.02), er würde sich wün­schen, dass Diözesan- und Pfarrgemeinderäte „längst das Steuerbewilligungsrecht“ hät­ten, er halte es „nicht für gut, dass die Räte zu bloßen Beratungs­gremien degradiert werden können, nur weil andere das Sagen haben.

Das Sagen aber wol­len sie, die Laien mit (Ehren-) Amt, also die Amtslaien haben. Dies wird auch aus der Presse­meldung des ZdK vom 15.06.04 deutlich:

‚Zudem könnten, nach Einschät­zung Meyers, wohl einige im kirchlichen Amt nicht der Versuchung widerstehen, „die böse Gelegenheit zu nutzen, um das Rad der Geschichte in der Kirche wieder zurückzudrehen und die Laien auf die Rolle stets williger demütiger Helfer in der Pfarrgemeinde zurückzudrängen, also von Menschen, die sich stets bewusst bleiben, dass sie eigentlich nur ein Notnagel sind, der im Ernst nichts zu bedeu­ten und ganz sicher nichts zu sagen hat“’.

Bei der Vollversammlung am 29./30.4.05 forderte das ZdK „mehr kirchliche Mitbestim­mungs­­­­­­­rechte für Laien“. ZdK-Präsi­dent Meyer:

„verwies besonders auf die Beteiligung der Laien an der Verkündigung, an die Mitwir­kung der Laien an kirchlichen Entscheidungen, an den Rang der eigenen Gewissens­entscheidung im gemeinsamen Leben christlicher Eheleute, an die Not der wiederver­heira­te­ten Geschiedenen, an die pastoralen Dienste in der Gemeinde und deren ge­schicht­lich ange­mes­­sene Weiterent­wicklung und an die Rolle der Frau im kirchlichen Leben“ (Pressemel­­dung 29.04.05).

 „Es gibt kein aus der Bibel ableitbares Programm“, zitiert Die Tagespost den ehemaligen ZdK-Präsidenten „ohne basisdemokratische Legitimation“, Bernhard Vogel:

„Letztlich bestimmen Christen, was sie unter dem „C“ verstehen und zwar sowohl die Amtskirche wie auch die Laien, insonderheit nachdem sie durch das Konzil und auch die deutsche Synode der Bistümer dazu ermutigt worden sind. Eine ausschließliche Deutungshoheit der Amtskirche gibt es nicht“ (DT 04.12.08).

Und weil Katholikenkomitee-Mitglieder allemal der Meinung sind alles besser zu wissen, z.B. wie Bischöfe zu agieren haben und was der Lehre der Kirche entspricht, hat eigenmächtig: „Die Schirmherrschaft über die Ausbildung (von Diakoninnen) (.) der baden-württembergi­sche Ministerpräsident Erwin Teufel und dessen Kultusministerin Annette Schavan (beide CDU) übernommen. Frau Schavan hat das vatikanische Verbot von Ausbil­dungs­­kursen für Diako­nin­nen inzwischen als „nicht nachvollziehbar“ kritisiert. Das Verbot der Kurse zeige „ein verengtes und verkürztes Bild vom Diakonat“. Die Diakoninnen sollen „ein eigenstän­diges Profil haben, vergleichbar mit den durch Beauftragung eingesetzten Leitern von Wort­got­tes­­diens­ten“, sagte Schavan, die auch Mitglied im Präsidium des Zentral­komitees der deut­schen Katholiken ist. Sie hoffe, dass die Bischöfe dieses Motiv erkennen und darüber in einen Dialog eintreten“ (DT 20.09.01).

„Die Frage nach dem Diakonat der Frauen ist nach Ansicht des Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, nach wie vor offen. Mit dem „Nein“ 

des Vatikan zu Ausbildungskursen für Diakoninnen sei noch keine Entscheidung in der Sache getroffen, sagte Lehmann zu Beginn der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofs­kon­­ferenz vor Journalisten in Fulda“ (DT 27.09.01) und hält die Sache so im von ihm gewohn­ten Kniefall vor den Amtslaien, „am Kochen“.

2002 schloss sich der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Regensburg dem Wunsch des Landeskomitees der Katholiken in Bayern an. Er “will künftig bei der Neubeset­zung von Bischofsstühlen mitreden können. Der Diözesanratsvorsitzende Franz Spichtinger  rief dazu auf, die Frauen zum Diakonat zuzulassen und endlich die Aufhebung des Pflicht­zölibats zu bedenken“ (DT 26.03.02). Auch der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundes­tags­frak­tion, ZdK-Mitglied Hermann Kues, hat sich für eine Abschaffung des „Pflichtzölibats“ aus­ge­sprochen (DT 23.07.02). Prof. Spieker stellt in seinem Buch Kirche und Abtreibung in Deutsch­land fest: Schon 1991 verbreitete es in seinem „Dialog-Papier“ ein erstaunliches Bild der Kir­che: „Die Kirche in ihrer geschichtlich gewor­de­nen Gestalt ist ungleichzeitig mit dem Selbst­be­wußtsein heutiger Menschen. In der Gesell­schaft wie auch im Privatleben verstehen sich moderne Menschen als mündig, während sie sich in der Kirche immer noch überwiegend als Objekte einer Leitung und Belehrung erfahren, auf sie keinen Einfluß haben“’ (S 192).

Das wollen Amtslaien nicht hinnehmen. Sie wollen, dass man nach ihrer Pfeife tanzt:‚Die kir­­­chenpolitische Sprecherin der ‘Grünen’ im Bayerischen Landtag, Frau Ulrike Gote, sprach mit dem deutschen Tagesblatt ‘Süddeutsche Zeitung’. Sie sitzt seit 2001 als Mitglied sogar im Landeskomitee der Katholiken. Mit der Kirche lebt sie „in einer Auseinandersetzung“: „Ich weiß sehr gut, dass die Bischöfe nicht meine Kirche sind. Kirche sind wir alle.“ Das lasse sie sich von einigen Bischöfen, die „hinter der Welt“ sind, auch nicht nehmen’(kreuz.net23.10.2007).

 

Leider werden Haltung und Äußerungen dieser sogenannten Laienrepräsentanten, die es mit den Ge­bo­­­ten Gottes und der authentischen Lehre der Kirche nicht so genau nehmen, in der Pres­se und anderen öffentlichen Medien als Haltung und Meinung der katholischen Laien ins­gesamt dargestellt und deshalb auch weitgehend von der Öffentlichkeit so wahrgenommen. So heißt es z.B. unter der Überschrift: Laien beharren auf Beratung …Trotz des Ausstiegs der Amts­kirche aus der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung beharren die katholischen Lai­en in Bayern auf eigenen Beratungsstellen (DA 08.04.2000). Am 31.05.2000 titelt der Din­gol­­fin­ger An­zei­ger: Katholiken wollen Erneuerung der Demokratie und das Kolpingblatt im Juni 2000: „Laien dürfen, was Bischöfe dürfen“, DA am 17.10.2000: Laien kritisieren Kardinal Ratzinger, am 19.11.05: Reform: Laien fordern von Bischof Umkehr und am 28.11.05: Laien protestieren gegen Entmündigung.

Wenn aber die Repräsentierten es wagen etwas zu sagen, wenn sie die Meinung ihrer ver­meint­­­­lichen Vertreter nicht teilen, eigene Überlegungen anstellen und sich als auf dem Boden der Lehre der Kirche Stehende zu Wort melden, wenn sie es wagen Kritik an ihren selbster­nannten Repräsentanten und deren Tun zu üben, wenn sie Fakten benennen und aufzeigen, die diese nicht widerlegen können, wenn sie sich gegen ihre Instrumentalisierung wehren, dann werden sie von ihren Repräsentanten respektlos als töricht herabgewürdigt, als erz­konserva­tive Fundamentalisten gebrandmarkt, als Verleum­der und/oder Denunzianten diffamiert, der Desinformation bezichtigt oder gar in übel­ster Weise verleumdet „Gift zu spucken“ (Geiss-Wittmann, Chamer Zeitung 16.11.06). Respekt zeigen also jene, die für sich und ihr Tun stets mehr Respekt fordern, vor den von ihnen benutzten und bevormundeten Laien und deren Gewis­sens­entscheidungen nicht. Wie wenig man Laien ohne Amt respektiert und an wirklich demo­kratischer Legitimation interessiert ist, beweist auch die Tat­sache, dass auf unseren offenen Brief vom 01.11.2000 an das ZdK und die DBK, mit der Bitte das ZdK neu auf demokrati­scher Basis zu strukturieren, dem die Mitglieder ausdrücklich mi­t­tels einer Beitrittserklärung beitreten und, wenn sie es wollen, auch jederzeit mittels einer Aus­­­­­tritts­erklärung den Rücken kehren können, weder die DBK noch das ZdK reagierten (und somit ihre Geringschätzung einfacher Laien demonstrierten). Wir erhielten nicht eine einzige der von uns erbetenen Stel­lungnahmen von bekannten Repräsen­tanten des ZdK, z.B. Vogel, Schavan, Kues, Glück, Demel, zur Frage nach der demokrati­schen Legitimation der Laiengremien und ihrer Mitglie­der zu den o. a. Fakten.

 

Amtslaien stellen sich über andere Laien

 

Für sich nehmen die Amtslaien das in Anspruch, was sie den geweihten Personen, Bischöfen und Papst absprechen. Denn obgleich sie absolute Gleichheit der Laien mit den Geistlichen postu­lieren, sich auf das gemeinsame Priestertum aller Getauften berufen, stellen sich die sog. Laien­vertreter über andere Laien, wenn sie in deren Namen agieren, obwohl diese doch selbst an der Sendung der Kirche, „kraft Taufe und Firmung am königlichen Priestertum“ teilhaben. Es wird behauptet: „Allen Christen ist also die ehrenvolle Last auferlegt, mitzuwirken, dass die göttliche Heilsbotschaft überall auf Erden von allen Menschen erkannt und angenom­men wird. In besonderer Weise geschieht das auch in den katholischen Laienräten durch den Emp­fang der Charismen des Heiliges Geistes als besondere Gabe der Mitwirkung und Mitverant­wortung“ (Homepage Laienapostolat Regensburg). Der Domainbetreiber dieser Seite, Johannes Grab­­meier, reagierte enttäuscht, nachdem er bei den letzten Pfarrgemeinderatswah­len erneut gescheitert ist. Er meinte gegenüber der (Kath.net 15.03.06) „Mittelbay­eri­schen Zei­tung“, dass er zur „bitteren Erkenntnis“ komme, „dass es von den Verbliebenen in der Amts­kirche weniger gern gesehen wird, dass Christen sich mündig um ihre Kirche küm­mern“. Damit räumt er ein, dass die Mehr­heit der Katholiken nicht, wie es üblicherweise von den „Wir sind Kirche“ –Agi­ta­toren behauptet wird, deren Ansichten teilt und unterstützt, sondern sich im Gegenteil ausdrücklich davon distanziert und von diesen Leuten nicht vertre­ten werden will.

Dennoch hält er sich, ebenso wie der ehemalige Regensburger Diözesanratsvorsitzende Fritz Wallner, für unentbehrlich und glaubt immer noch das „Laien­apostolat in der Diözese unter­stützen und fördern“ zu müssen. Das bedeutet nichts anderes als, dass diese Eiferer in Laien­gremien z.B. Pfarrgemeinderäten, denen sie Beratung anboten, weiterhin Stimmung gegen Papst, Bischöfe und Kirche machen wollen. So gibt es auf der Internetseite des Vereins „Lai­en­verantwortung Regensburg e.V.“ von Prof. Dr. J. Grabmeier, Deggendorf einen „Aufruf zur PGR-Wahl des Aktionsb. Laienapostolat III“: Wir empfehlen daher - entweder stillschwei­gend oder mit deutlicher Erklärung - die alten Rechte und die alte Arbeitsweise des PGRs nach der Satzung von 2001 beizubehalten und sich eigenständig für die Kräfte des Laien­apos­tolats einzusetzen (z.B. auf Blatt 46 der Kopiervorlage).

Neben dem Vorsitzenden dieses Vereins Grabmeier und dem ehemaligen Diözesanratsvorsit­zen­den Wallner hetzte Prof. Hans Maier, der sich selbst skrupellos ohne basisdemokratische Legitimation jahrelang an die Spitze des ZdKs setzte, bei einer Veranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Pfarrgemeinderäte im Bistum mit einem Seitenhieb auf Bischof Gerhard Ludwig Müller: „Die Diözesanräte hätten sich in jahrzehntelanger Praxis bewährt. Auch wenn sie selbst keine demokratischen Strukturen habe, existiere die Kirche doch in einem demokrati­schen Umfeld. Wolle sie präsent sein und bleiben, müsse sie dieses demokratische Umfeld berücksichtigen. Gewählte Räte abzusetzen, indem man ihre Gremien auflöse, schaffe unbe­re­chenbare Verhältnisse und stets mögliche Willkür“ (vgl. DA 09.12.08). Diese Kritik wies das Bis­tum zurück: ‚Obwohl Maier laut Bischöflicher Pressestelle die pastorale Situation im Bistum Re­gens­­burg nicht kenne, fälle er darüber unzutreffende Urteile und stütze sich dabei „blind auf die Diffamierungsparolen einer kleinen Randgruppe von bekannten Querulanten“’, (DA 12.12.08). 

„Hintergrund des Konflikts zwischen dem Regensburger Bischof und dem Diözesanratsvor­sit­zenden Fritz Wallner ist dessen Weigerung, die Änderung der Satzungsordnung für Pfarrge­mein­deräte durch Bischof Müller zu akzeptieren. Wallner hatte bereits vor seiner Wahl zum Diözesan­rats­vorsitzenden versucht gezielt Stimmung gegen den Ortsbischof zu machen. Im Januar 2003 schrieb er an den damaligen Kurienkardinal und Präfekten der Glaubenskongre­gation Joseph Ratzinger, und forderte ihn auf, sich für die Ernennung eines neuen Bischofs für Re­gens­­burg einzusetzen. Nachdem sein Brief nicht beantwortet wurde, richtete er am Kar­frei­tag 2003 ein zweites Schreiben an den Kardinal, mit dem er sein Ansinnen wieder­hol­te. Im No­vem­ber 2003 trat er an die Spitze des Diözesanrats. Seitdem schwelte der Konflikt. Wall­ner weigerte sich hartnäckig die Amtsbefugnisse des Bischofs zu akzeptieren“ (DT 16.07.05). Er schüre, so Generalvikar  Gegenfurtner, „Emotionen gegen den Bischof, die der sachli­chen Aus­einandersetzung im Wege stünden“ (DA 11.07.05).

„Gegen eine von der Diözese erwirkte einst­wei­lige Verfügung, wonach sich Fritz Wallner u. a. nicht mehr öffentlich als „Vorsitzen­der des Diözesanrates“­ bezeichnen durfte, hat der ehema­lige Diözesanratsvorsitzende Wider­spruch eingelegt. Anfang 2007 machte er vor dem Land­gericht Hamburg einen Rückzieher. Wallner hatte juristische Ratschläge aus den Reihen des Zentralkomitees der deutschen Ka­tho­­liken erhalten. Sein Münchner Anwalt Olaf Tyllack ist Mitglied des ZdK und stellver­tre­tender Vorsitzender des Bundesvorstands von „Donum vitae“. Auch die Regensburger Kir­che­nrecht­lerin Sabine Demel, ebenfalls Mitglied des ZdK, hatte die Aufhebung des Diözesan­rats im Bistum Regensburg fälschlicherweise als „ungültig“­ be­zeichnet. Beobachter werten den Rückzieher Wallners daher auch als Folge juristischer In­kom­­petenz in den Reihen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Bereits im März 2006 hatte die zuständige Kleruskongregation in Rom die Rechtmäßigkeit der Neuordnung des Laienapostolates im Bistum in einem Dekret inhaltlich und formal bestätigt“ (DT 03.02.07).  ‚Der Präsident des Zentral­komitees der deutschen Katholiken (ZdK), Hans-Joachim Meyer, kri­tisierte einen Brief der Kleruskongregation. Bereits darin hatte der Chef der Kurienbehörde, Kardinal Dario Castrillon Hoyos, Müller seine Anerkennung für die Neustrukturierung ausge­sprochen (DT vom 10. Dezember). "Die Katholikenräte sind eine deutsche Einrichtung", un­ter­strich Meyer dazu, deshalb müsse man sich von der Stellungnahme aus Rom auch nicht be­troffen fühlen. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" äußerte Meyer, in Rom sei "nie­mand zustän­dig" für die deutschen Katholikenräte, zum anderen "weiß der Schreiber dieses Textes nichts von der deutschen Situation". Das allgemeine Kirchenrecht greife hier nicht’ (DT 13.12.05).

Auch ZdK-Generalsekretär Stefan Vesper äußerte erneute Kritik „an dem am 10. März von der vati­ka­­nischen Kleruskongregation erlassenen Dekret, das der Regensburger Rätereform eine völlige Übereinstimmung mit dem Kirchenrecht bescheinigt“ (DA 30.03.06). Der frühere Präsi­dent des ZdK, Hans Maier, hat die deutschen Bischöfe zu einer „klaren und deutli­chen“ Äuß­e­­­r­­ung im Streit um die Laienrechte im Bistum Regensburg aufgefordert. Es gehe um grund­le­gende demokratische Mittel in der Kirche, um Anerkennung geltenden Rechts und um Rück­sicht, sagte Maier am Mittwoch vor der ZdK-Vollversammlung in Saar­brücken. Er unterstrich, das Vorgehen des Regensburger Bischofs Gerhard Ludwig Müller wäre im weltli­chen Recht gänzlich unakzeptabel. „Würde das in der Kirche einreißen, wären Treu und Glau­ben rasch verloren, und allgemeines Misstrauen würde sich ausbreiten ange­sichts unberechen­barer Ver­hältnisse und stets möglicher Willkür“, so der frühere bayer­ische CSU-Kultusmi­nis­ter unter starkem Applaus der meisten Delegierten. Der frühere ZdK-Chef rief die Bischöfe zu einer „für uns alle hilfreichen gemeinsamen Stellungnahme“ auf. Wer selbst – wie Müller – die Kollegialität missachte, „hat nicht den Anspruch, dass die anderen sich an die Kolle­giali­tät des Schweigens halten“’ (DT 27.05.06), hetzte er. ‚Der langjährige Vizepräsi­dent des Zen­tral­­­komitees der Katholiken, Walter Bayerlein, erklärte, er halte einen „Weg der Biegsam­keit und Beugsamkeit“ im Verhältnis der Laien zu den Bischöfen für verhängnisvoll. Land­tags­prä­si­dent Alois Glück betonte, die Debatte um die Rolle der Laien in der Kirche müsse geführt werden, „nicht nur um unser selbst willen, sondern um der Kirche willen“. Dabei gelte es, „falsche Solidarisierungen unter den Bischöfen“ zu vermeiden’ (DA 13.11.06).  

Zu Recht, wie wir meinen, stellt der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller in einem Interview klar:

„Die Laien, die in Vereinen und Verbänden oder der Pfarrei mit­arbeiten, sind nicht durch die Wahl autorisiert, sondern durch ihre Taufe und Firmung. Durch ihre Mit­glied­schaft in der Kirche können sie überall das tun, was ihnen aufgrund ihrer Sen­dung zukommt. Deshalb hat der Laie, der in den Pfarrgemeinderat gewählt worden ist, dem nichts voraus, der nicht gewählt worden ist. Es gibt keine „Ober“- oder „Unterlai­en“, sondern hier besteht eine Gleich­heit aller vor Gott im Auftrag, aber eben nur in der unter­schiedlichen Sendung. Laienräte sind nicht die Interessen­verwalter der Grup­pen, denen sie zugehören“ (DT 17.11.05).

 

Laienrepräsentanten vertreten ihre eigenen Interessen und nehmen es weder mit der Demokratie noch mit der Wahrheit genau

 

Dass dies besonders die Politiker der Laien­komitees ganz anders sehen zeigt nicht nur die Gründung des Tötungs-Ermöglichungs-Vereins Donum vitae sondern z.B. auch, dass CSU-Landtagsfraktionschef Alois Glück, seine Mitgliedschaft im Landeskomitee der Katholiken in Bayern genauso in ande­r­er Angelegen­heit für seine machtpolitischen Zwecke missbrauchte. Er suggerierte der Öffent­lichkeit, nach­dem sich viele katholische Gläubige und Kirchenge­mein­den für das von der ÖDP angestreng­te Volksbegehren „Menschenwürde ja – Menschen­klonen niemals!“ ein­setz­ten, als spräche er im Namen der Kirche, die Kirchenleitung lehne das Volksbegehren gegen das Klonen ab. Glück bedauerte, dass sich auch kirchliche Gruppen daran beteiligten. Das Volksbegehren werde „aus guten Gründen“ nicht nur von allen Land­tagsparteien, son­dern auch von der Leitung der evangelischen Landeskirche, dem Landesko­mi­tee der Katholi­ken und dem Katholischen Büro in Bayern nicht unterstützt (DA 22.05.03). Weder das Landes­komi­tee noch das Katholische Büro, das nicht immer die Meinung der Bi­schöfe wiedergibt - so widersprach Erzbischof Braun „den Äußerungen des Leiters des katho­li­schen Büros in München, die bayerischen Bischöfe hielten „Donum Vitae“ für einen gang­ba­ren Weg“ (Spieker S 202) -, ist die „Kirchenleitung“ der kath. Kirche!

Nicht nur hier wird erkennbar: Auch wenn Amtslaien vorgeben alle Laien zu vertreten, vertre­ten sie doch nur sich selbst, ihre eigenen Interessen und das Klientel, das ihre persönlichen Ansichten und Interessen teilt. Es geht ihnen, trotz ihrer Forderung nach mehr Demokratie in der Kirche, nicht um Demokratie, son­dern aus­schließ­­lich um Macht und das Umsetzen ihrer eigenen oft kirchenschädigenden An­schau­un­gen. So heißt es unter der Überschrift: Wallner will trotz „Entmachtung“ bleiben  ZdK-Präsident Meyer sprach in einer Stellungnahme von einem „absolutistischem Macht­ver­­stän­d­nis“ des Bischofs (DA 23.07.05 S 12).  Fritz Wallner bedauert in einem tendenziösen PHOENIX-Beitrag vom 22.05.08, die Regensburger Rätere­form sei „der klassische Fall von Ent­machtung“ und Alois Aicher, nach eigenen Angaben Diözesanrat des Erzbistums München-Freising, fragt in einem Brief vom 1.09.02: „Was ist eine Lehrmeinung wert, wenn sie eigene Wertmaß­stäbe entwertet?“ Damit trifft er genau den Punkt mit dem wir uns bei den Laien­gremien so schwer tun. Sie verkünden nicht die Lehre Christi, sondern ihre eigene „Lehre“. Dafür sollen sie sich ihr eigenes Klientel suchen (wie z.B. die Kirchenvolksbewegung), statt sie den Gläubigen der katholischen Kirche aufzudrän­gen und in deren Namen öffentlich zu vertreten.

Müssten sie sich selbst um die Laien, um Mitglieder bemühen, in deren Namen sie agieren, und sich selbst finanzieren, würden sie schnell merken, „wie viele“ Gläubige sie wirklich repräsen­tieren, wie „groß“ ihre Anhängerschar wirklich ist, dass sie die stets für ihre Ansich­ten rekla­mierte Mehrheit der Gläubigen nicht hinter sich haben.

So vertritt z.B. der Verein „Wir sind Kirche “ mit seinen weitgehend identischen Vorstel­lun­gen von Kirche „nur eine verschwindende Minderheit“ der Katholiken, wie der Vorsit­zen­de des Landes­komitees der Katholiken in Bayern, Mangold in seinem Leserbrief (DT 6.08.05), rich­tig feststellt. Im Übrigen möchten wir darauf verweisen, dass Katholiken durch die Taufe Glieder der römisch katho­lischen Kirche, nicht einer deutschen Parallelkirche geworden sind, in der es Zustände gibt, die man in Rom nicht kennt und die es auch sonst auf der ganzen Welt in der r. k. Kirche nicht gibt.

Der oberste Lehrherr der kath. Kirche ist der Heilige Vater, die authentische Interpre­ta­tion des Kirchenrechts wird in Rom vorge­nom­men. Für sich mögen diese Leute eigene andere Auffassungen vertreten, aber doch nicht für alle Katholiken in Deutschland, schon gar nicht für jene, die hinter der authentischen Lehre der Kirche stehen! Oder wollen jene, denen die kirchliche Hierarchie stets ein Dorn im Auge ist, die besonders dem Papst absolutis­tisches Verhalten vorwerfen und den Gehorsam verweigern, ihre eigenen privaten Auffassun­gen über die Köpfe der Gläubigen, die sie zu vertreten vorgeben, hinweg ihrerseits als abso­lut setzen? Ohne nachzuden­ken, ob sie nach ihren eigenen Kriterien und öffentlichen Forde­r­un­gen recht­mäßig im Namen anderer Laien agieren, ist es diesen Scheindemokraten, wenn es um sie selbst geht, egal, wie sie in Amt und Würden kommen. Sie berufen sich auch dann auf demo­kra­tische Wahl, wenn sie sich der katholischen Basis gar nicht zur Wahl gestellt hatten – z.B. ZdK-Mitglieder wie Präsident Meyer und sein früherer Vorgänger Hans Maier, die zwar glaub­­­­­ten, Bischof Müller in Sachen Demokratie Nach­hilfeunterricht erteilen zu müssen, sich selbst aber skru­pellos an die Spitze der Laiengremien setzen lassen ohne von der katholi­schen Basis legitimiert zu sein. Selbst dann noch, wenn sie bei einer Wahl, wie im Falle Grabmeier, aus­drück­lich nicht gewählt wurden, sich also den Gläubigen skrupel­los gegen ihr aus­drück­li­ches Votum vor die Nase setzen. Damit dokumentieren sie, dass sie es offenbar weder mit der Demokratie, noch mit der Wahrheit genau nehmen.

Wie recht hatte Kardinal Ratzinger als er meinte: ‚Es bestehe die Gefahr, dass geübte Gre­mi­en­­­spe­zia­listen „die Herr­schaft an sich reißen“ und andere zum Verstummen brächten (RB 24.09.2000). Fakt ist: Wenn es ihren eigenen Interessen dient gehen sie, wie Grabmeier - der bereits  2002 mit seiner Kandidatur für den Pfarrgemeinderat „scheiterte“ und dem ‚erst „die nachträgliche Beru­fung“ durch den Ortspfarrer „den Weg in den Pfarrgemeinde- sowie in den Dekanats- und in den Diözesanrat“’ ebnete (DT 16.03.06)  – bis nach Rom um ihre ver­meint­­lichen Rechte als „gewählte Katholikenratsmitglieder“ einzufordern. Unterstützt z.B. von den ebenfalls nicht basisdemokratisch legitimierten ZdK-Repräsentanten, z.B. Präsident Mey­er und einem seiner Vorgänger Hans Maier. So bat ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer, als Grabmeier 2003 von Bischof Müller seiner Ämter enthoben wurde, den Bischof in einem Brief (DA 17.04.03): ‚„ein­dringlich“, von seiner „rechtlich unhaltbaren Vorgehensweise Ab­stand zu nehmen und bei Kon­­flikten mit gewählten Laienrepräsentanten den Weg des Dia­logs zu suchen“. Er wandte sich gegen die Aussage des Bischofs, die Initiative „Wir sind Kir­che“, zu der das abgesetzte Ratsmitglied gehört, richte sich „gegen das zur göttlichen Ver­fas­sung der Kirche gehörende Bischofsamt“’. „Die Form der Reaktion des Bischofs lasse einen „prinzipiellen Angriff auf die gewählten Gremien katholischer Laien“ befürchten. Müller tra­ge die Verant­wortung für einen Konflikt, in dem es um den Schutz des deutschen Laienkatho­lizis­mus gehe“ (DT 26.04.03).  

Bei der Vollversammlung des ZdK am 9./10. Mai 2003 ruft lt. Presseerklärung Meyer den „Bischof von Regensburg zur Rückkehr auf den Boden des Miteinanders auf“. Auf das uni­versalkirchliche Recht könne sich der Bischof bei seiner Entlassung nicht berufen, so der ZdK-Präsident, da dieses die gewählten Laiengremien in Deutschland nicht kenne und folg­­lich auch nicht regele.“  Dass der Hl. Stuhl wiederholt von der Deutschen Bischofs­kon­­ferenz (DBK) verlangt hat „die Satzungen dem Kirchenrecht von 1983 anzuglei­chen“ übersieht er geflissentlich. Denn, so der Kirchenrechtler Professor Winfried Aymans, (DT 19.11.05): „Es kann keine Rede davon sein, dass das deutsche Rätesystem nicht in Wider­spruch stünde zum ge­mein­kirchlichen Recht.“ (DT 16.07.05): Der Münchner Kirchenrechtler Professor Stephan Haering verwies darauf, dass Diözesanräte und auch Pfarrgemeinde­räte „nicht ganz ins Sys­tem des kodikarischen Rechts hineinpassen: … Die Basis, auf der man sich zu bewegen hat, sind die Konzilsdokumente und ist die kirchliche Rechtsordnung des Codex juris canonici, die sich, wie der verstorbene Papst Johannes Paul II. immer wieder her­vor­gehoben hat, aufs Konzil be­zieht.“

Und: ‚Beim Widerspruch gegen Müllers Neuordnung spielte der Verweis auf die Würz­burger Synode (1971 bis 1975) eine zentrale Rolle. …  Im Dekret der Kleruskongregation vom 10. März heißt es dazu, die Synodenbeschlüsse seien aufgehoben, da sie dem In-Kraft-Tre­ten des neuen universalkirchlichen Gesetz­buches von 1983 zeitlich vorangegangen seien. Das Dekret zitiert Passagen aus einem 1997 in Deutschland unter dem Stichwort „Laien – In­struktion" bekannt gewordenen Doku­ment. Darin heißt es, dass örtlich gewach­sene Struk­turen dem gel­tenden Kirchen­recht angepasst werden müssten. Es könne keine „Parallel­organe“ geben, die den vom Recht vorgesehenen Organen „die ihnen eigene Verant­wortung entziehen“. Entspre­chende Partikulargesetze, geltendes Gewohnheitsrecht oder vom Heiligen Stuhl befristete Be­fug­nisse habe die Instruktion widerrufen’ (DA 24.03.06).

 

Amtslaien zeigen keinen Respekt gegenüber Bischöfen und Papst

 

In einer nach Vermittlung von Nuntius Erzbischof Lajolo zustande gekommenen Einigungs­erklärung heißt es u. a.:

„Sollten von „Wir sind Kirche“ Äußerungen getan worden sein, die vom Bischof als ehrverletzend empfunden wurden, so distanziert sich Professor Grabmeier davon. Er wird die Verantwortlichen von „Wir sind Kirche“ bitten, die Begriffe ‚Statthalter Roms’ und ‚General’ zu korrigieren.“ Er sieht sich „ohne Einschränkung auf dem Boden der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils.“ (DT 26.07.03).

Dies hinderte Grabmeier jedoch nicht gegen die 2005 vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller erlassenen Statuten zur Neuordnung der Laienräte bei der Apostolischen Signatur Beschwerde einzulegen. Und der Diözesanrat Regensburg verstieg sich wegen der Satzungsänderung für Pfarrgemeinderäte dazu dem Bischof vorzuwerfen, dass er „weder einen Prüfungsauftrag bekommen noch die Erlaubnis zur eigenmächtigen Änderung der Satzung“ hatte (DA 11.07.05).

‚ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer warf Müller erneut einen „offenen Rechtsbruch“ vor. Müller habe eine „pater­nalistische und autokratische Auffassung vom Bischofsamt“. Sie stehe in einem „unüberbrückbaren Gegensatz“ zur Sicht der Kirche, und Müller stehe mit seiner Haltung auch allein. Meyer sagte, er vertraue hier ganz auf die Vorsitzenden der Deutschen und der Bayerischen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann und Kardinal Friedrich Wetter. An ihnen vorbei sei öffentlich in die Belange der Kirche in Deutschland einge­griffen worden’ (DA 19.11.05). Und dessen, dass der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofs­kon­fe­renz vor den Amtslaien wieder auf die Knie sinken würde, konnte sich Meyer auch ganz sicher sein: ‚Zwar sei jeder Bischof frei, in seiner Diözese eine eigene Ordnung zu schaffen, sagte Leh­mann am Montagabend in Würzburg. „Aber ich denke, es ist nicht gut, wenn man auf der Ebene des Bistums nur noch Ernennungen durch den Bischof hat und nicht mehr die Leute von unten her gewählt werden“, sagte der Kardinal. Die Umsetzung der Pläne von Bischof Gerhard Ludwig Müller würden „einen echten Rückschritt“ bedeuten, den er bedau­ern würde, so Lehmann. Er äußerte die Hoffnung, dass das Vorhaben in Regensburg korrigiert werde’ (DT 24.11.05).

Das „Aktionsbündnis Laienapostolat Regensburg“ rief wegen der Rätereform zu einer Mahn­wache auf. Dazu erklärte Generalsekretär Fuchs wörtlich:

„Es stimmt schon nachdenk­lich, wenn man sieht, wer sich da alles zusammenge­schlos­­­­sen hat. Da finden sich kirchenfer­ne Gruppierungen wie „WSK“ und „AKR“

e­ben­­­so wie im Unfrieden aus der Kirche ausge­schie­dene Priester. … Traurig hat mich gemacht, dass der Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken seine Mitglieder in einer eigenen Mitteilung auf diese Anti-Bischofs-Demo aufmerksam gemacht und eine Teilnahme zur Überlegung gestellt hat.“ (DT 29.11.05).

Bei dieser Mahnwache ging des ehemaligen Dekanatsrats Stahls Dank „an die Kardinäle Lehmann und Wetter und den Altbischof Manfred Müller für deren Unterstützung der Laien. Vom Schwe­i­gen Roms fühlten sich die Laien allerdings irritiert“ (DA 28.11.05). So zeigt sich, dass diejeni­gen, die stets die Hier­ar­chie in der kath. Kirche kritisieren und auf Eigenständig­keit der Orts­kirchen poch­en, die ersten sind, die die Hierarchie einschalten und laut nach de­ren Ein­grei­fen schreien, wenn es um ihre Posten und Pöstchen geht. So war es im Fall Grab­meier, so ist es auch hier.

Neben ZdK-Präsident Meyer hat auch der ehemalige Vizepräsident des ZdK, Walter Bayer­lein, ‚die Neuordnung der Räte im Bistum Regensburg scharf kritisiert. Bischof Gerhard Ludwig Müller verkenne nicht nur die Rechtsnatur der Würzburger Synodenbeschlüsse, son­dern auch die Schranken, die ihm die unverzichtbare Kollegialität des Bischofsamtes auf­erle­ge, sagte Bayerlein am Freitag bei einer Veranstaltung des Münchner Diözesanrats. Es könne heute nicht darum gehen, Mitwir­kungs­­­­rechte einzuschränken oder abzuschaffen, wie das Müller „im Alleingang wie ein absolutistischer Fürst, ohne kollegialen Blick auf seine bi­schöf­lichen Nachbarn“’, verfügt habe (DA 19.12.05).

Als jedoch der Limburger Bischof Kamphaus, der der Weisung von Papst Johannes Paul II. nicht gefolgt war und den Schein, der ungeborene Kinder zum straffreien Töten freigibt, weiterhin ausstellte, im März 2002 durch die Verfügung des Papstes aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung aussteigen musste (indem ihm der Papst die Zuständigkeit entzog und Weihbischof Pieschl mit der Durchführung seiner Entscheidung betraute, endlich seinen tod­bringenden Alleingang zu beenden), kritisierte dies ZdK-Präsident Meyer mit dem Ver­weis auf die vom „Konzil hervor­ge­­hobene Eigenverantwor­tung der Bischöfe für ihre Ortskir­che“ (DA 09.03.02)

 

Nicht nur im Bistum Regensburg vergreifen sich Amtslaien im Ton. Der Vorsitzende der Diö­zesanversammlung der Diözese Limburg, Hans-Peter Röther z.B. rief in seiner Rede anläss­lich des 175-jährigen Bistumsjubiläums in der Frank­furter Paulskirche zu einem, so der Ful­da­­er Katholikenrat, „Rundumschlag gegen den Papst und gegen die katholische Kirche“ auf. ‚Röther, der seit 1996 Präsident der Diözesanver­sammlung und Direktor des Hessischen Land­­kreistages ist, hatte bei dem Festakt behauptet, dass sich die Forderungen des Konzils nach einer vom Kollegialitätsprinzip getragenen Kir­che gegen absolutistische Rechtsansprü­che des Papstes noch nicht durchgesetzt haben. Es gebe „sinkende Dialogbereitschaft, striktes Durch­se­tzen römischer Vorgaben, Anmaßung letzter Entscheidungskompetenz und zugleich eine zunehmende Bereitschaft zur Unterwer­fung“. Er beklagt darüber hinaus, dass „sich die Träger der alleinigen Entscheidungsgewalt in der Kirche an Rezepte totalitärer Systeme hal­ten“. Der Fuldaer Katholikenrat forderte eine Richtigstellung von Röther. Über Glaubens­wahr­­hei­ten lasse sich nicht abstimmen, zuständig dafür sei das Lehramt. Weiter heißt es in dem Brief des Fuldaer Katholikenrats­vor­stands: „Worte wie totalitäre Systeme’, ‚autoritäres, päpstlich-römisches Regime’ im Zusam­m­en­hang mit unserer Kirche sind unangemessen. Der Bischof von Limburg unterstrich, dass es bei Gottes Wort um Zustimmung gehe – nicht um Abstim­mung oder Mitbestimmung. Ausdrücklich distanzierte sich Kamphaus in der Bistums-Zei­tung von der „Herabsetzung des Petrusamtes zum päpstlich-römischen Regime“. Das gelte auch dann, wenn Röther die autori­täre Papstkirche“ der Vergangenheit zuordne und für eine vermeintlich konziliare „Dialogkir­che“ die Gegenwart beanspruche. Andererseits gebe es „eine letzte Entscheidungskompe­tenz in der Kirche, die nicht anmaßend ist, sondern rech­tens“’, (DT 08.01.03).

Dennoch zog Bischof Kamphaus aufgrund der gehässigen Attacken auf Papst und Kirche nicht die notwendigen Konsequenzen den Vorsitzenden der Diözesanversammlung zu entlas­sen. Im Gegensatz zum Katholikenrat des Bistums Fulda, der daraufhin eine Entschuldigung Röthers verlangte und die Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Katholiken in Hessen ausgesetzt hatte. So zog Weihbischof Gerhard Pieschl die Konsequenzen und ließ sich von der Au­f­gabe des Bischofsvikars für die synodalen Gremien entbinden. „Das ist nicht das Modell der katholischen Kirche“ Wenn es allerdings um Grundfragen, ums Fundament geht, kann ich gar nicht anders als zu sagen: Nein, hier gibt es klare Linien, …Und nach mei­nem Geschmack waren die klaren Linien verlassen. Wenn – wie geschehen – Herr Röther sagt „die autoritäre Struktur der Papstkirche“, wenn er ... partout bei den Inhalten bleibt, dann war mir völlig klar: Dann steige ich aus“ (DT 29.03.03).

 

Forderungen von „Wir sind Kirche“ und Laiengremien sind weitgehend identisch

 

Schon bevor Bischof Gerhard Ludwig Müller zum Bischof geweiht wurde, wurde er von der Kirchenvolksbewegung und ehrenamtlich tätigen Laien kritisiert und angegriffen. Bis heute wird versucht, ihm durch öffentliche Druckausübung über die Medien zu schaden. Leider wird diesen Laien von den Medien eine Bedeutung beigemessen die ihnen innerhalb der Kirche sicher nicht zukommt. Der 2003 von Bischof Müller erhobene Vorwurf, „Wir sind Kirche“ (WsK) strebe eindeutig "nach einer 'anderen' Kirche“ (kath.net 02. April 2003) wurde zwar bei der Auseinandersetzung mit Prof. Grabmeier stets bestritten, aber an anderer Stelle deut­lich herausgestellt.

Fakt ist, dass die Kirchenvolksbe­we­gung, wie sie selbst in einer Anzeige in Publik-Forum Nr. 23 vom 7. Dez. 01 bekundet, eine andere Kirche will. Wörtlich heißt es da: „Nicht: Kirche nein, sondern: Kirche ja, aber anders. Gera­de weil wir für die Kirche sind, sind wir für Kritik an der Kirche, damit sie eine andere wird.“. Diese andere Kirche gibt es bereits! Alles was diese Leute fordern, können sie in der evangeli­schen Kirche finden.

Der Bischof von Eichstätt, Walter Mixa, distanzierte sich 2003 deutlich von "Wir sind Kir­che": "weil sie eindeutige lehramtliche Aussagen ablehne und in einer Reihe ihrer For­derun­gen nicht auf dem Boden der katholischen Kirche stehe"(kath.net 08. April 2003). Als dem Reli­gionslehrer Paul Winkler die kirchliche Lehrerlaubnis entzogen wurde, ‚da er Vorsit­zender einer regionalen Abteilung von „Wir-sind-Kirche“ war, hat Bischof Gerhard Ludwig Müller diesen Vorsitz als Tatbestand eingestuft, „der mit seiner Aufgabe als Religionslehrer, die authentische Lehre und die Grundsätze der katholischen Kirche glaub­wür­dig zu erteilen, unvereinbar“ sei. Die Kleruskongregation hat den hierarchischen Rekurs Winklers in einem vatikanischen Dekret vom 13. März 2006 zurückgewiesen. Die Forderun­gen, die „Wir-sind-Kirche“ verfolge, widersprächen zum Teil der kirchlichen Lehre und stünden in offe­nem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung’ (kath.net 05. April 2006).

Wenn es sich also, wie mehrmals festgestellt wurde, bei WsK um eine „kirchenferne Gruppie­rung“ handelt, die die katholische Lehre nicht vertritt, kann mit Fug und Recht behauptet wer­den, dass dies auch für die von der Kirche anerkannten Katholikengremien und ihre Agitato­ren gilt, da sie doch aktiv und aggressiv, nicht nur verbal - s. z.B. Donum vitae und Ausbil­dungs­kurse zur Vorbereitung auf das Diakonat für Frauen - gegen die Lehre der Kirche ver­stoßen. Sie kritisieren lehramtliche Aussagen öffentlich, geben Gegenerklärungen heraus und stellen auch weitgehend die gleichen Forderungen wie die Kirchenvolksbewegung, wie mehr Mitbestimmungsrecht der Laien, Demokratie in der Kirche, Abschaffung des Zölibats, Frau­en­­ordination, Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion, positiver Bewer­tung der Sexualität und in der Ökumene gemeinsames Abendmahl.

Spieker stellt S 192 fest: ‚Veränderungen in der Zusammensetzung des Zentralkomitees und seiner Führungsgremien haben eine Rolle gespielt. Sie öffneten das Zentralkomitee für die antirömischen Stimmungen von Randgruppen wie der „Initiative Kirche von unten“ und der „Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche“’. Erzbischof Schick übte Kritik am Katholikentag in Ulm: ‚Dies gelte nicht nur für Auftritte von Kirchenkritikern wie Eugen Drewermann und Hans Küng, sondern auch für die Präsentation von „Aktionen, die die Kirche nicht mehr für diskutierbar hält“ wie etwa zum Diakonat und Priestertum der Frau. Der Erzbi­schof (hob) hervor, dass die Lehre der Kirche zu Ehe und Familie, Sexualität, Zölibat, Menschenwürde, Lebens­schutz und Friede eindeutig sei. Die hierarchische Verfassung der Kirche gehöre zum göttlichen Recht. Die Liturgie sei in ihrem Grundbestand unverfügbar’ (DT 13.07.04). Der Präsident des Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Hans Joachim Meyer, hat die Kritik des Bamberger Erzbischofs zurückgewiesen. Mit Blick auf Schicks Äußerung, die Kirche habe sich als „Debattierklub über alles und jedes“ dargestellt und man habe vor lauter Bäu­men den Wald nicht mehr sehen können, sagte er wörtlich: „Wir werden ihm eine Sehhilfe verschreiben.“’ (DT 22.06.04).  

‚Doch bei aller Gemeinsamkeit wurden auch in Ulm die Grenzen sehr deutlich. In der Frage des gemeinsamen Abendmahls, einem zentralen Thema des Ökumenischen Kirchentages, riefen Lehmann und der vatikanische Ökumene-Beauftragte Walter Kasper die Gläubigen weiter zu Geduld auf. Bei den Laien wächst dagegen der Unmut: Man wünsche sich eine „ungeduldigere Geduld“, erklärte ZdK-Vizepräsident Bayerlein, betonte aber, dass man die Bischöfe auf dem Weg zur Ökumene nicht aus dem Boot werfen werde’ (DA 21.06.04).   

Hubert Gindert, Vorsitzender des „Forum Deutscher Katholiken“, stellt fest: „Die deut­schen Katholiken haben im ZdK keine Laienorganisation, die loyal ist gegenüber dem kirch­lichen Lehramt (siehe Donum Vitae) und gegenüber den Verlautbarungen der Päpste (Aufruf zum Widerstand). Das ZdK vertritt die Katholiken nicht und kann sie deshalb auch nicht um sich versammeln“ (Der Fels 3/2008). Dasselbe gilt sicher auch für das Landeskomitee der Katholi­ken in Bayern, sitzen doch teilweise hier wie dort, ohne demokratische Legitimation, die glei­chen Personen, z.B. Walter Bayerlein, Sabine Demel, Alois Glück.

Die Forderungen von ZdK, Landeskomitee und Diözesanräten sind, auch wenn dies vom Vor­sitzenden des Landeskomi­tees der Katholiken in Bayern, Mangold, bestritten wird, weitge­hend identisch mit den Forde­run­gen von „Wir sind Kirche“. Hier wie dort betreibt man über die Medien offensiv Kirchenvolksverhetzung. Auf dem Katholikentag in Hamburg kritisierte z.B. Erzbischof Dyba: ‚Es mache keinen Sinn, sich zu treffen, „um das Volk möglichst miss­trauisch zu machen und Dauer­kritik am Papst zu üben“. Dem Wesentlichen der Kirche, der frohen Botschaft, werde auf dem Katholikentag nicht ausreichend Ausdruck gegeben’ (DA 03.06.2000). Von einer Distanzierung von WsK, wie Herr Mangold in sei­nem Leserbrief (DT 6.8.05) behauptet: „Alle Diözesanräte in Bayern und auch das Landeskomi­tee haben sich in der Vergangenheit bereits mehrfach von der Bewegung „Wir sind Kirche“ di­­stanziert“, ist uns nichts bekannt, jedenfalls ist nichts bis an die Öffent­lichkeit vorgedrungen. Auf der einen Seite Distanzierung – auf der anderen Seite die gleichen Vorstellungen und Forderungen? Was hätte eine Distanzierung für einen Wert, wenn die Inhalte die gleichen sind?

 

In Ungehorsam gegenüber dem Papst wird ein Tötungs-Ermöglichungs-Verein gegründet

 

Der weitestgehende Schritt war die Gründung des von Anfang an auf Lügen gebauten Vereins donum vitae. Sein Name „Geschenk des Lebens“ ist eine Verhöhnung der Kinder die mittels eines Scheins dieses Vereins straffrei getötet werden. Er ist das Parade­beispiel für die macht­politische Instrumentalisierung der Laiengremien und damit der katholischen Laien, des Über­griffs des Staates auf die Kirche, der unge­hinderten Machtausübung der Amts­­­laien innerhalb des deutschen Katholizismus und ihres ungezügelten Machtstrebens in der Kirche. So genann­te christliche Parteien sind, wenn sie sich mit ethisch-moralisch verwerflichen und ganz und gar nicht christlichen Entscheidungen Wählerstimmen erkaufen, daran interessiert, dass ihre Politik potentiellen Wählern dennoch als christlich erscheint. Deshalb wollten diese Parteien unbedingt die katholische Kirche in das staatliche System der Schwangerschafts­konflikt­bera­tung eingebunden wissen.

Nach Auffassung des Sprechers der Initiativgruppe „Schutz des Lebens“ in der Unionsbun­des­­tagsfraktion, Hubert Hüppe: ‚wollten viele Bundes­tagsabgeordnete die Kirche nur deshalb im staatlichen System halten, „damit nicht mehr darüber diskutiert wird, ob das ganze System noch in Ordnung sei“. Hüppe wörtlich: „Diese Leute wollen keine neue Diskussion über Abtreibungen. Und sie wollen nicht, daß das Parlament tut, was ihm das Verfassungsgericht aufgegeben hat, nämlich das Gesetz zu überprüfen.“ (RB 10.10.1999).

 

Das Verhalten der deutschen Bischöfe

 

Es wäre auch alles so schön gelaufen, die Kirche hatte man im Boot - trotz Bischof Lehmanns War­nung vom 10. Juni 1992: ‚die Kirche könne sich „nicht in ein Verfahren einbinden las­sen, das die Aus­stel­­lung einer Beratungsbescheinigung zu einer wesentlichen Vorausset­zung für die straf­­freie Tötung eines ungeborenen Menschen macht“’ - als Papst Johannes Paul II. in seinem Brief vom 21. September 1995 an die in Fulda versammelten Bischöfe bat, bei der an­stehenden „Neudefinition der kirchlichen Beratungstätigkeit“ den „veränderten Stellenwert“­ zu beachten, „den das neue Gesetz der Beratungsbescheinigung zuweist“, und die kirch­l­iche Beratung so zu organisieren, „dass die Kirche nicht mitschuldig wird an der Tötung un­schul­d­iger Kinder“’ (Spieker S 124). Denn der Vorsitzende der Deutschen Bischofs­konferenz leitete nach der Urteilsverkündung des Bundsverfassungsgerichts eine Wende ein, als er in einem Vortrag am16. Juni 1993 „nicht weniger als sechsmal davor warnt das Beratungskonzept mit dem Begriff „Fristenregelung“ zu bezeichnen.“ (Spieker S 88). Statt sich an die Spitze der Le­bens­rechtsbewegung zu stellen, eine Gegenoffensive mit dem ZdK, den kath. Verbänden und den Lebensschutzorganisationen zu starten, z.B. Andachten, Demonstrationen, eine Un­ter­schriftenaktion für uneingeschränkten Lebensschutz, ging: ‚Das Bemühen die Fristenrege­lung zu verbergen … (.) soweit, dass das Katholische Büro den Koalitionsfraktionen … zual­lererst den Rat gab, alles zu tun, um Assoziationen mit der Fristenregelung zu vermeiden. „Es sollte von vorneherein durch eine adäquate Bezeichnung allen Tendenzen und Versuchen ent­gegen­gewirkt werden“, schrieb Prälat Bocklet in einem Brief vom 8. November 1993 an den Vorsit­zenden der CDU/CSU-Fraktion Schäuble, „das Konzept des Bundesverfassungs­gerichts mit einer wie auch immer gearteten Fristenregelung gleichzusetzen und es damit insgesamt zu entwerten.“’ (Spieker S 89).

Gern nahm die Politik diesen Rat an und verkündete landauf – landab in Deutschland gäbe es, im Gegensatz zu anderen Ländern – wo es die Fristenregelung gibt - europa-, oder gar welt­weit das beste Lebensschutzkonzept. Spieker:

„Die Reformen des Paragrafen 218 StGB 1992 und 1995 brachten für alle, die im Hin­blick auf den Lebensschutz ihre Hoffnungen auf die CDU und die CSU setzten, die nächste Enttäuschung. Die Regierung Kohl und die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag unterstützten den Paradigmenwechsel vom strafbewehrten Abtreibungsverbot zum Beratungs­an­­gebot, durch das das ungeborene Kind angeblich besser geschützt werden sollte. Sehr schnell stellte sich heraus, dass das Gegenteil der Fall war. Der Paradigmenwechsel opferte das Lebensrecht des Kindes dem Selbst­be­­stimmungsrecht der Schwangeren. … Nach der Aufforderung Papst Johannes Pauls II. im Januar 1998, die Ausstellung des Beratungsschei­nes in der Schwanger­schaftskon­flikt­­­beratung zu beenden, bat der Bundeskanzler die Bischofs­konferenz, den Bundes­tagswahlkampf des gleichen Jahres nicht mit einer Neuregelung der kirchlichen Schwan­­gerenberatung zu belasten. Dieser Bitte kam Bischof Lehmann nach, indem er eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Ernst-Wolfgang Böckenförde einsetzte, die die Beratungen über diese Neuregelung bis Januar 1999 hinauszog“ (DT 30.12.06).

‚Bundes­kanzler Helmut Kohl habe die Bischofskonferenz, so ein Mitglied einer eingesetzten Arbeits­gruppe, geradezu „angebettelt“, die Entscheidung über die kirchliche Beratungstätig­keit nicht vor der Bundestagswahl am 27. Sept. 1998 zu treffen’ (Spieker, S 147). ‚Sowohl von bischöf­­licher als auch von parlamentarischer Seite wurde das Bündnis zwischen Bischof Lehmann und Kanzler Kohl kritisiert, indem Bischof Lehmann der Bundesregierung die Un­terstützung der katholischen Kirche für die Neuregelung des Paragrafen 218 StGB zusicherte, sofern diese Neuregelung das Beratungsmodell der Kirche bestätigte’ (DT 30.12.06). ‚Schließ­­lich vertei­digte die Mehrheit der Bischöfe unter der Führung von Bischof Lehmann ab 1998 nicht mehr das kirchliche Profil der Beratungsstellen gegenüber den Zumutungen des Gesetz­gebers, sondern das Beratungskonzept des Schwangeren- und Familienhilfeän­derungs­gesetzes gegen die „Zumutungen“ des Papstes’ (Spieker S 126).

Statt auf den zu schauen, der von sich sagt „Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben“, Jesus Christus, und den Weg zu beschreiten, der den Christen der einzig mög­li­che ist, nämlich das Gebot Gottes - Du sollst nicht töten - zu befolgen, suchten die Bischöfe einen Ausweg und führten die Kirche in Deutschland an den Rand des Abgrunds. Dem Unrecht, das die Kir­che im Laufe der Geschichte begangen hat, fügten sie ein neues hinzu. 

Verblendet durch das „C“ der damaligen Regierungsparteien (für deren Machterhalt – wäre die SPD an der Regierung gewesen, hätte sich die Kirche sicher nicht an diesem Unrecht be­teiligt) haben die Bischöfe einen Irrweg beschritten und christliche Werte leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Alleine dadurch, dass sie Bedingungen (Beratung) stellten, ha­ben sie der Fris­ten­­lösung zugestimmt. Durch die Teilnahme an diesem System haben sie dies bestätigt und sich somit in einer sich selbst gestellten Falle verfangen. Wenn auch stets als Erfolg, als Ver­dienst dargestellt und hoch gepriesen, haben die deutschen Oberhirten der Kirche und den Gläubigen damit einen schlechten Dienst erwiesen. Die Kirche in Deutschland hat leider, nicht den Ge­setz­geber beeinflusst, sondern hat sich umgekehrt von ihm beeinflussen lassen. Die Bischöfe verwiesen auf das gute Verhältnis von Kirche und Staat. Dieses hätte man aller­dings zu allen Zeiten haben können, z.B. die Märtyrer Bischof John Fisher und Thomas Mo­rus oder im Dritten Reich Kardinal von Galen, Pater Rupert Mayer u. a., wenn man bereit ge­wesen wäre Gottes Gebote und die Lehre der Kirche zu unterlaufen. So meinte der damalige Regensbur­ger Bischof Manfred Müller ‚„Die Frage ist, ob der Papst in diesen diffizilen The­men wirklich den Durchblick für die spezielle Situation in Deutschland hat.“ Er sorgte sich darum, daß als Kon­se­quenz des Ausstiegs aus der Beratung die gute Zusammenarbeit zwi­schen Staat und Kirche auf Dauer erschüttert würde. Dies könne den Religionsunterricht in den Schulen, die Militärseelsorge und Fragen der Kirchensteuer betreffen (DA 18.10.1999).

Viel­leicht hatte der Papst den Durchblick für die spezielle Situation in Deutschland nicht, was wir bezweifeln, aber absolut sicher ist, dass die Kirche unter seinem Pontifikat wie unter dem Pontifikat des gegenwärtigen Papstes Benedikt XVI. nicht käuflich ist und käuflich sein darf. Trickreich versuchten die Bischöfe alles zu tun um im staatlichen System bleiben zu können, aber: ‚Daß Johannes Paul II. mit dem Vermerk auf dem Beratungsschein „Diese Bescheini­gung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden“ nicht nur die moralische, sondern auch die rechtliche Qualität des Dokuments klarstellen wollte, stand aus­drücklich in seinem Brief. Im Kommentar des Staatssekretariats zum Papstbrief hieß es eben­so klar, dass der Papst diesen Vermerk angeordnet habe, „damit die Verwendung des Scheins als Zu­gang zur Abtreibung nicht möglich ist“. In seinem Interview mit dem Spiegel stellte Bi­­­schof Lehmann wenige Tage später fest, der Papst habe gar keine Befugnis, den Beratungs­schein für den staatlichen Bereich unwirksam zu machen. Der päpstliche Vermerk sei „eine besondere, extreme Form einer ethischen Aufforderung… Ausdruck des Selbstverständnisses der Kirche“. Die Frau aber könne „mit dem Beratungsschein machen, was sie will. Sie kann ihn zerreißen und in den nächsten Bach werfen. Sie kann aber auch zum abtreibenden Arzt gehen“. Sie brauche keine Angst zu haben, „der Schein könnte unwirksam sein und gar nichts taugen“. Für den Staat sei wichtig, dass der Schein eine Beratung dokumentiere. „Was sonst auf dem Schein steht, interessiert ihn nicht.“ Sollte der Staat den kirchlichen Schein nicht akzeptieren, „lassen wir eine Nicht-Anerkennung gerichtlich klären“’ (Spie­ker S 167). Mit sei­nem Vorschlag „anstelle des umstrittenen Beratungsscheins könnte auch eine eides­stattliche Erklärung der Frau treten“ (DA 29.11.1999) hätte er sogar der Lüge Tür und Tor geöff­net. Spieker: ‚Geradezu maßlos aber war seine (Lehmann) Kritik an den „Schreibtischtä­tern“, die sich um Schwangere in Not nie gekümmert, aber die Würzburger Lösung sabotiert hätten. Durch „systematische Desinformation, … Aggressionen und Verleumdungen gegen einzelne Bischöfe“ auch in „seriösen Presseorganen“ hätten sie eigene Vorurteile gepflegt, das Bil­dungs­bürgertum für sich eingenommen und Druck auf Rom ausgeübt’ (S 174).

Durch das Eingreifen von Kardinal Meisner, der den Papst schließlich über den geplanten Schwindel unterrichtete, gelang es nicht den Papst auszutricksen, so dass endlich nach jahre­langem Konflikt der Papst den deutschen Bischöfen untersagt hatte, die bisherige katholische Schwangerenberatung weiterzuführen . “Ich will gar nicht so tun, als ob ich da einen Ausweg sehe“, sagte Lehmann. „Ich sehe im Moment keinen Ausweg, ich sehe keinen“ (DA 23.10.1999). Darauf hatten die Bischöfe signalisiert, sie wollten bei einem turnusmäßigen Besuch im Vati­kan vom 8. bis zum 21. November nochmals versuchen, den Heiligen Vater umzustimmen.  ‚Der Regensburger Bischof Manfred Müller sagte, er wolle das Kirchenoberhaupt „von Ange­sicht zu Angesicht fragen, ob es wirklich sein Wille ist, die Chancen zu verringern mit denje­nigen Frauen in Kontakt zu kommen, bei denen eine Abtreibung vielleicht noch abgewendet werden kann“’ (DA  4.10.1999). Nachdem die Bischöfe, allen voran der Vorsitzende der DBK, Lehmann so die Sache lange am Kochen gehalten und 13 Bischöfe vergeblich dem Papst ins Gewissen geredet hatten - statt den im ZdK sitzenden Politikern, die Macht hatten auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, zu verantwortbarem Handeln aufzufordern - mahnte Bischof Lehmann endlich: ‚es habe keinen Sinn, die Entscheidung des Papstes zu unterlau­fen. Die Aus­­stellung des Beratungsscheins durch katholische Stellen habe durchaus auch Pro­bleme mit sich gebracht, „wenn man den faktischen Gebrauch und die konkre­te Be­wusstseinsbil­dung in unserer Gesellschaft ins Auge fasst“’ (DA 25.11.1999).

Die Bischöfe wussten also, was sie taten und welch negative Folgen dies zeitigte. Trotzdem sahen sie tatenlos zu, als (überwiegend von der kath. Basis nicht gewählte) Laienrepräsen­tan­ten über die Köpfe der Katholiken, die zu vertreten sie vorgeben, hinweg mit der Grün­dung von „Donum vitae“ die Gläubigen als Deckmantel für ihre unchristliche Politik missbrauchten.

Scheinbar herrschte eine gewisse Verwirrtheit. Prof. Heinrich Krone, ehemaliger Leiter einer großen Frauenklinik in Bamberg, stellt in seiner Antwort auf einen Brief von Frau Maria Geiss-Wittmann fest:

„Die Ausstellung des Beratungsscheines ist juris­tisch gesprochen eine Beihilfe zur Tötung des ungeborenen Kindes im Mutterleib. An dieser Tatsache gibt es nichts zu beschönigen. Auch wird durch dieses Konzept das zunehmende Unrechtsbe­wuss­t­sein, das eine wichtige Grundbedingung eines jeden Lebensrechts­schut­zes ist, im Denken und Empfinden der Bevölkerung nicht nur weiter abgeschwächt, sondern geradezu zerstört. … Der Staat hatte bisher die Katholische Kirche in Deutsch­land, …, als Schutzmantel für sein rechtswidriges Gesetz benutzt. Die Kirche nahm somit für den Staat eine angenehme Alibifunktion wahr; und es besteht der begründete Verdacht, dass sich der Staat mit der Einbindung der Kirche in dieses Unrechtsgesetz moralisch absichern woll­te. Mit der Gründung von Donum Vitae laufen Sie jetzt Gefahr, dem Staat gegenüber die glei­che Rolle wie die Kirche zu spie­len. … Schon vor über fünf Jahren hatte ich in verschiedenen Vor­­trägen darauf hinge­wiesen, dass wegen des Lebensschutzmangels dieses Gesetzes der Ka­tho­lischen Kir­che eine Mitwirkung ihrer Beratungsstellen im System nicht empfohlen werden kann, da die Kirche sonst eine Mitverantwortung für das Unrechtssystem im ganzen tra­gen und weiter an Glaubwür­dig­keit verlieren würde“ (Theologisches März 2001).

‚Schwangerenkonfliktberatungsstellen, die Bescheinigungen ausstellen, leisten „rechtswidrige Beihilfe zur rechtswidrigen, wenn auch straffreien Abtreibung“. Damit verstoßen sie gegen den vom Bundesverfassungsgericht 1993 geforderten Schutz der Leibesfrucht. Dies erklärte jetzt der Rechtsphilosoph und Strafrechtswissenschaftler Prof. Günther Jacobs (Bonn). Nach Ansicht des Vorsitzenden der Juristenvereinigung Lebensrecht, des  Freiburger Verwaltungs­richters Bernward Büchner: „beteiligen sich Beratungsstellen durch das Ausstellen von Bera­tungsscheinen auch an der Zerstörung des Unrechtsbewußtseins“ (RB 28.05.2000). Wie viele Kinder wurden wohl gerade wegen der Beteiligung der Kirche und des vehementen Ein­tretens der Bischöfe und des ZdKs für den Verbleib in der staatlichen Scheinberatung abge­trie­ben? Wie viele unschuldige Kinder haben die, die sich aus Gewissensgründen für das Aus­stellen des todbringenden Scheins eingesetzt haben, langfristig gesehen auf dem Gewissen? Nicht die geringsten Gewissensbisse scheinen sie wegen ihrer Vergehen, ihrer Versündigung an den Seelen der Menschen zu haben, deren Gewissen desensibilisiert und eingeschläfert werden.                                                                                        

 

Politiker im Dienst der „Kultur des Todes“

 

Vergebens war (auch) der Besuch von einem guten Dutzend Unionspolitikern in der Ewigen Stadt. Noch vor einigen Wochen hatten die katholischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Bernhard Vogel (Thüringen) und Erwin Teufel (Baden-Württemberg) versucht, ei­nen Termin im Vatikan zu bekommen – doch schon der Nuntius hatte sie abgeblockt“ (SZ 19. / 20.06.1999). So benötigten die Politiker, wegen dem von Papst Johannes Paul II. angewiese­nen Ausstieg der Kirche aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, ein anderes kirch-

­­­­­­­­­­liches Deckmäntelchen für ihre Politik der „Kultur des Todes“, die ungeborene Kinder, bei entspre­chen­der Indikation bis unmittelbar vor der Geburt zum straffreien Töten freigibt (vor­ge­burtliche Euthanasie), bzw. sogar als rechtmäßig erklärt (besonders setzte sich dafür, gegen allen Rat der Lebensrechtsorganisationen, Frau Eichhorn, MdB (CSU) ein). Eine Politik der „Kultur des Todes“, die flä­chendec­k­end für Abtreibungsmöglichkeiten sorgt, gezielt „abtrei­bungswillige Frauen ge­gen­über in Not geratenen anderen Frauen“, auch Schwangeren, die ihr Kind behalten wollen, „privilegiert“ (Spieker S 104), da „die bei der normalen Sozialhilfe gel­­tenden Einkom­mens­grenzen um 30 % höher angesetzt werden und die Einkünfte des Man­nes unberücksich­tigt bleiben. Sozialhilfe zwecks Tötung eines Kindes ist also wesentlich leich­ter zu bezie­hen als Sozialhilfe zwecks Geburt und Erziehung eines Kindes. So wurden laut ei­ner Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. Sep­tem­ber 2003 auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) seit 1996 rund 90 Prozent aller „beratenen Abbrüche“ von den Sozialministerien der Bundesländer erstattet.  Insgesamt geben die Bundesländer jährlich rund 42 Millionen Euro für die Tötung ungebore­ner Kinder aus. Die Ausgaben für die Förderung der Beratungsstellen sind darin noch nicht enthalten“ (vgl. Prof. Dr. Manfred Spieker, Lebensforum Nr.70  2/2004). „Der Staat tötet“, wie es der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee folgerichtig ausdrückt (Skandal und Drama der vorgeburtlichen Kindestötungen in Deutschland, Marion Gotthardt Juni 2003).

Um sich nun für eine Politik, die sich  als Komplizin beim Mord im Mutterleib erweist, die­ses Deckmäntelchen zu verschaffen, gründeten in einer überheb­lichen Trotzreaktion überwie­gend Politiker, die zugleich Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und/ oder des Landeskomitees der Katholiken in Bayern sind, den Verein donum vitae und instru­mentali­sier­­ten damit die kath. Laien in Deutschland für ihre machtpolitischen Zwecke. Diese Leute haben immer die nächsten Wahlen im Hinterkopf. Sie sind an Wählerstimmen inte­res­siert, nicht am Wohl der Kirche und am Seelenheil der Menschen! Erzbischof Dyba resümiert (lt.  Ma­­ri­­on Gotthardt in Medizin und Ideologie 4/2000):

„Wenn man sich die Politiker ansieht, die da als Gründerinnen und Schirmherren auftre­ten, wird einem klar, was da eigent­lich vor sich geht. Die Politiker sagen sich: Wenn die römisch-katholische Originalkirche uns das moralische Alibi für das Abtrei­bungs-Unrecht in Deutschland nicht mehr geben will, dann müssen wir uns eben selbst eine Kirche schaffen, die das tut. Und so kommt es zu dem un­glaub­lichen Beginnen der politi­schen Handlanger jedweder Couleur im Präsidium des Zen­tral­­komitees, ge­gen den Papst und an den Bischöfen vorbei eine Art Parallelkirche aufzu­bau­en, in der dann auch eine andere Moral und politkonforme ethische Grundsätze gelten, die er­mög­lichen sollen, was am Felsen Petri zu scheitern droht.“ („Aktuelles Bischofswort“ Okt. 1999).

Und Prof. Spieker schreibt in „Kirche und Abtreibung in Deutschland“:

‚Indem das Zentralkomitee einfach ignorierte, dass die Bundesre­pu­blik Deutschland mit ihrem Schwangeren- und Fami­lienhilfeänderungsgesetz wegen der darin enthalte­nen Aufhebung des Tötungsverbotes gegen ihr verfassungsrechtliches Selbst­verstän­d­nis verstieß, entstand der eigentliche Bruch mit der 150jährigen Tradition des poli­ti­schen Katholizismus in Deutschland. Von 1997 an verteidigte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken nicht mehr die kirchliche Position in der Abtrei­bungsproble­ma­tik gegen die Zumutungen der Politik und des Schwangeren- und Familien­hilfeände­rungs­gesetzes, sondern das Beratungskonzept des deutschen Abtreibungsstrafrechts gegen die Position des Papstes. Es wurde zu einem geradezu aggressiven Kritiker des päpstlichen Verlangens, auf den Beratungsschein zu verzichten.“’ (S 192).

„Die Ursache dieses Bruches ist schwer greifbar. Es ist möglich, dass eine Reihe führender Mit­­glieder des Zentralkomitees, die als CDU- oder CSU-Politiker das Schwangeren- und Familienhilfe­än­derungsgesetz von 1995 beschlossen hatten, es nicht länger durch das Zentral­komitee kriti­siert wissen wollten. Sie bedienten sich der Kirche zur Absicherung ihrer legisla­tiven Entscheidungen (S 191).

 

Falsche Behauptungen werden aufgestellt – Kritik und Einwände ignoriert

                                                           

Als sich also die Bischöfe nach langem, unwürdigem Taktieren endlich entschlossen, der nicht aus Willkür, sondern auf Grund von Gottes Geboten und der Lehre Christi erteilten Wei­sung des Papstes zu folgen und aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung auszu­steigen, kritisierten u. a. die Unionsabgeordneten Hermann Kues (CDU) und Maria Eichhorn (CSU) den Schritt der Bischöfe. Die CSU-Politikerin Maria Eichhorn sagte: „Ich bedauere außer­or­­­dentlich, dass die Bischöfe dem Papst gehorchen, ihre persönliche Gewissensent­schei­­­­dung zu Gunsten einer einheitlichen Lösung hintanstellen.“ Das basisdemokratisch nicht legi­ti­mierte ZdK-Mitglied Kues betonte: „Ich betrachte die Entwicklung der letzten Monate als kirchenge­schichtliche Katastrophe“ (DA 25.11.1999). Und die Regensburger Kirchenrecht­lerin Demel, Donum Vitae-Gründungs-, ZdK- und Landeskomitee-Mitglied ohne basisdemo­kra­tische Legi­timation, behauptete, daß diese Weisung Laien nicht betrifft, „weil sich der Papst nicht an alle Katholiken gewandt hat, sondern explizit an die Bischöfe“ (RB 12.12.1999).

Dies ist falsch! Fakt ist: Die Weisung erging deshalb an die Bischöfe, da Laien nicht Träger kirch­licher Beratungsstellen waren. Außerdem stellte der apostolische Nuntius Erzbischof Lajolo klar: „Donum Vitae befindet sich in offenem Widerspruch zu den Anweisungen des Papstes, ... kath. Christen ist es nicht gestattet den Verein zu unterstützen.“

Das ZdK kümmerte sich keinen Deut darum, sondern förderte den kirchenrechtlich illegalen Verein. Vom Präsidium des ZdK`s wurde er, ohne vorher die Legitimation durch die Vollver­samm­lung einzuholen, bewusst und vorsätzlich außerhalb der Kirche, das Kirchenrecht, ge­stellt um von der „kirchlichen Autorität unab­hängig“ zu sein und über „Gestaltungsfrei­heit“ zu verfügen. Die Gründer berufen sich auf ihre „Gewissensentscheidung“ und stellen sich mit dieser machtpolitischen „Gewissensent­scheidung“ absolutistisch über die Gewissen der Gläubigen, die sie angeblich vertreten. Wir möchten unterstreichen, dass dies ein schwer­wiegender Missbrauch der schweigenden Mehrheit der Katholiken ist.

Mit dem Argument „Laien dürfen, was Bischöfe dürfen und für sich in Anspruch genommen haben: nach ihrem Gewissen handeln“, verteidigte Walter Bayerlein die Gründung von Do­num Vitae. Er ignorierte, dass sie damit gerade das Gegenteil von dem taten, was die Bischöfe mit dem Ausstieg aus der staatlichen Scheinberatung getan hatten. Dazu sein Argu­ment: „Im übrigen wäre nicht einzusehen, weshalb jeder Bischof vor der Übernahme seines Amtes dem Papst einen ganz besonderen Treueid schwören muß, wenn jeder Laie ohne­hin dieselben Pflich­­­ten wie die Bischöfe hätte.“ (DONUM VITAE – Pressemitteilung, 15.02.2000). Vermag es der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München a. D. auch nicht einzuse­hen, dass, weil jeder Richter einen Richtereid, Regierungsmitglieder einen Amtseid und Beamte einen Dienst­­­­­­eid leisten müssen, die anderen Bürger der Bundesrepublik Deutschland ebenso„getreu dem Grundgesetz“ handeln, sich an „alle in der Bundesrepublik geltenden Ge­set­ze“ halten müssen? Dies wäre die logische Konsequenz seiner Aussage! DV, so der Vize­präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sei ein bürgerlicher Verein katholi­scher Bürgerin­nen und Bürger. Er sei der Versuch eines Teiles der Kirche, außerhalb des Kirchenrechts eine katholische Schwangerenkonfliktberatung sicherzustellen (Kolpingblatt Juni 2000).

 

Das Kreuz Christi fliehend wurde der Verein, dem lt. seiner Vorsitzenden Rita Waschbüsch (Ministerin für Familie, Gesundheit und Soziales des Saarlandes a.D., ehem. Präsidentin des ZdK), (BR alpha 25.03.08) auch „viele evangelische Christen angehören“, unter das Dach des Bayerischen Roten Kreuzes gestellt, nachdem man vorher versucht hatte bei der evangeli­schen Kirche Unterschlupf zu finden, um unter ihrem Dach Berat­ung mit „katho­li­scher Prägung“ zu garantieren.

Nach öffentlicher Darstellung wurde Donum Vitae gegründet, weil angeblich kirchliche Stel­len eine höhere Erfolgsquote bei der Rettung von ungeborenen Kindern aufwiesen. Dies ist falsch! Fakt ist: Laut Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)/ Caritas wurden 1997 bundes­weit nach 20.097 Konfliktberatungen bei katholi­schen Beratungsstellen rd. 5.000 Kinder ausgetragen, also 25 %. Den Angaben der Bundes­vorsitzenden von DV, Rita Waschbüsch zufolge, ist dies etwa die jährliche Quote. Auch 1997 fanden in Bayern 22.132 Konfliktbera­tungen statt, 14.414  Abtreibungen wurden laut Statistik zur bayr. Gesamtentwicklung nach der Be­ra­tungsregelung durchgeführt, folglich gab es 7718 Geburten. Der Durchschnitt aller bay­e­rischen Beratungsstellen lag also im gleichen Jahr bei 35 %.

Es ging den Gründern, mehrheitlich Politiker aus den Laiengremien, nicht in erster Linie um die Rettung der Kinder, sondern um Macht im doppelten Sinn  – Machtde­mon­­stra­ti­on inner­halb der Kirche gegenüber Papst und Bischöfen und um den politischen Machterhalt. Sonst hätten sie doch ihre politischen Möglichkeiten eine Gesetzesänderung herbeizuführen zumin­dest in Erwägung gezogen. Hätten die im ZdK sitzenden Ministerprä­sidenten Vogel und Teufel nicht spätestens beim Ausstieg der Kirche aus der staatlichen Beratung den Nor­men­kontrollantrag stellen und dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts das Gesetz zu über­prüfen nachkommen müssen, statt mit der Gründung von Donum vitae das Unrechtsge­setz zu untermauern und zu zementieren, mit anderen gegen Papst und Kirche Stim­mung zu machen und bis heute wegen des Ausstiegs öffentlich zu kritisieren, wenn es ihnen wirklich um die Rettung der Kinder gegangen wäre?

Spieker schrieb: ‚Resistent gegen jeden Einwand wurden immer dieselben falschen Argumen­te wiederholt: dass der deutsche Weg des Lebensschutzes weltweit singulär sei, dass nur über die nachweispflichtige Schwan­ger­schaftskonfliktberatung 5000 Kinder jährlich zu retten seien, dass der Beratungsschein nur eine Beratung zum Leben dokumentiere, dass die Entscheidung über den Verbleib in der nach­weispflichtigen Schwangerschaftskonflikt­beratung eine Gewis­sens­entscheidung sei, dass „Rom“ unfähig sei, „die deutsche Gesetzeslage zu verstehen“, und dass die Laien aufgrund ihres in Can. 215 CIC verbürgten Koalitionsrechts nicht nur berech­tigt, sondern sogar ver­pflich­tet seien, „Donum Vitae“ zu gründen’ (S 199).

Briefe von besorgten Gläubigen an ZdK- und DV-Mitglieder wurden von jenen, die dem Va­ti­kan vorwarfen „die Dialogverweigerung (sei) unerträglich“ (SZ 19./20.06.1999) nicht beant­wortet. Um die Kritik, die von Laien an Donum vitae geübt wurde und wird, kümmern sie sich keinen Deut, obwohl die Proteste an der Gründung des Vereins so mas­siv waren, dass der bayerische Geschäfts­füh­rer von Donum vitae, Max Weinkamm, deshalb nicht, wie geplant im Frühjahr 2001, für den Vorsitz des Landeskomitees der Katholiken in Bayern kandidierte (DA 20.11.2000). Dennoch ist er bis heute stellvertretender Vorsitzender dieses Gremiums und Mit­glied im Diözesanrat Augsburg. Professor Manfred Spieker schreibt in seinem Buch „Kirche und Abtreibung in Deutschland“:

‚Als sich im September 1999 abzeichnete, dass der Würzburger Schein keinen Bestand haben würde, begann das Zentralkomitee, die Schein-Kritiker als die Schuldigen zu diffamieren. „Die Angriffe gegen die Mehrheit der Deutschen Bischofs­konferenz, ihren Vorsitzenden und ihren Sekretär und gegen das Zentralkomitee der Katholi­ken“, erklärte der Hauptausschuss am 3. September, „haben in den letzten Wochen ein Aus­maß erreicht, das beispiellos ist. Eine kleine und lautstarke Minderheit verunglimpft mit Behauptungen und durch gezielte Desinformation das eindeutige Eintreten der Katholischen Kirche in Deutschland für den Schutz des Lebens und trägt an der gegenwärtigen Situation Schuld“’ (S 196).

‚Für Christian Bernzen, Vizepräsident des Zentralkomitees, gingen „die Befür­worter des sektiererischen Rückzugs“ von einem Kirchenbild aus, in dem die Kirche „protes­tierende Sekte jenseits der Gesellschaft“ war. … Hans Joachim Meyer glaubte ebenfalls eine „laut­starke kleine Minderheit“ mit einem „statischen Kirchenverständnis“ zu entdecken, die sich zwar in der deutschen Kirche nicht habe durchsetzen können, aber Rom für sich einge­nom­men habe. Die „Fundis“ hätten über die „Realos“ gesiegt.“’ (S 198). Durch das Verhalten der Gläubigen werden sie jedoch Lügen gestraft: „Obwohl Diözesanräte, Pfarrgemeinderäte und Bistumszeitungen für den Verein werben, scheint die Bereitschaft der Katholiken, ihm beizu­­treten, bisher jedoch nicht sehr groß zu sein. … Auch die Spendenbereitschaft der Katho­liken ist offenkundig weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Erwartungen kreisten um die 30 Millionen Mark jährlich oder eine Mark pro Katholik. … Als „armer Trä­ger“ hoffe man nun, so Rita Waschbüsch im Donum-Vitae-Rundbrief Nr. 1 vom März 2000, auf die „ermutigenden Signale verschiedener Landesregierungen“ zu einer großzügigen Un­ter­stüt­zung der Beratungstätigkeit von „Donum Vitae“. Auf dem Hamburger Katholikentag wurde deutlich, dass der Verein zwar nicht von den Landesregierungen, wohl aber von den Katholi­ken im Stich gelassen wird. Die am 1. Juni 2000 auf dem Rathausmarkt geplante Großveran­staltung „aus Anlaß des Katholikentages“, die mit namhaften Repräsentanten aus Politik, Katholizismus aus Kultur und Unterhaltung eine Mitgliederexplosion auslösen wollte, wurde zum „Waterloo“ der Veranstalter, die ihr Programm ohne Publikum durchzogen“ (S 203).

 

Alles zum Privatvergnügen der Mitglieder des „privaten“ Vereins

 

Die Finanzierungsprobleme blieben. So wendet sich die bayerische Landesvorsitzende von Donum Vitae, Geiss-Wittmann, im Juli 2003 in einem uns in Kopie vorliegenden Brief an die (ehemaligen) „Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landtagsfraktion“. Da heißt es u. a.

„Eine großzügige Spende der Bayerischen Landesstiftung half uns als Anschubfinan­zie­rung die ers­ten großen finanziellen Hürden zu überwinden. Auch der Freistaat Bay­ern trug zuzüglich zu den gesetzlich festgelegten Leistungen durch einen 15%igen frei­­willigen Zuschuss bei, die Arbeit in Gang zu bringen. …Da DONUM VITAE kei­nerlei Kirchensteuermittel mehr erhält, müssen wir einen jährlichen Eigenanteil von ca. 900.000 € für die Beratungsdienste und für Hilfe für Schwangere in Bayern auf­brin­­gen. Ich  bitte von Herzen um Unterstützung – we­nigs­tens in dieser Anfangs­phase.“

Und LANDSHUT HEUTE berichtet in einem Artikel, in dem wahrheitswidrig von „der katholi­schen Schwangerenberatung Donum Vitae“ die Rede ist: ‚Die fachliche Leiterin Doris Ziegel­gruber sagt, dass der Organisation im vergangenen Jahr in Landshut 30 000 Euro zu den Ei­gen­­mitteln fehlten. Für heuer rechnet sie mit einem Minus von 23- bis 25 000 Euro. „Wenn es so weitergeht wie bisher, ist das das Aus“, sagt Doris Zieglgruber. Denn schon jetzt werde ge­spart, wo es möglich sei. Und noch könne der gesetz­liche Auftrag erfüllt werden. Aber mehr Sparen hieße kaputtsparen. … Bislang haben die Be­schäftigten bei Donum Vitae damit ge­rech­­­net, dass die Bayerische Landesstiftung einspringt, wenn das Geld knapp wird. Weil diese Rückendeckung nicht mehr besteht, muss sich die Be­ra­tungsorganisation anderweitig um Geld kümmern. Und damit wird Arbeitskraft zuneh­mend darin investiert, sich Gedan­ken über die Finanzierung von Donum Vitae zu ma­chen. Wege, aus dem alljährlichen Hick-hack ums Geld herauszukommen, gibt es vorläufig zweierlei. Zum einen soll versucht werden, die Zahl der Mitglieder zu erhöhen und außerdem mehr Spender zu gewinnen. Doch die großen Fir­men sind bislang offenbar nicht bereit, Do­num Vitae wesentlich beizuspringen. Die an­­­dere Möglichkeit sieht die CSU-Landtagsabge­ord­nete Ingeborg Pongratz beim Freistaat. Donum Vitae sei schließlich eine staatlich aner­kannte Schwangerschaftskonfliktberatungs­stel­le. Des­halb müsse der Staat auch dafür sorgen, dass nach den gesetzlichen Grundlagen gear­bei­­­­tet werden könne. Ingeborg Pongratz: „Es ist nicht unsere Aufgabe uns um die Finanzen zu küm­mern.“ Der Vorschlag der Abgeordneten: Das fehlende Geld über eine Um­schich­tung aus dem Sozialhaushalt zu holen. Darauf müssten Frauen in Not zählen können, fordert sie. Den Hauptschuldigen an der Situation hat Ingeborg Pongratz ausgemacht: „Die ganze Misere hat uns die katholische Kirche eingebrockt.“’ (LZ 01.07.03). Sie will quasi Sozial­leistungen für Ge­bo­­­­rene kürzen um den maroden Verein, der Ungeborene zum Töten freigibt, zu finanzieren. Außerdem stellt sich die Frage: Hat die zu 95 % staatlich finanzierte Beratungsstelle nichts zu tun? Sodass sie Arbeitskraft und Arbeitszeit dafür einsetzt sich um die Finanzie­rung des pri­va­ten Vereins zu kümmern, Aktionen zur Spendenwerbung organi­siert, statt ihrem staatlichen Auftrag entsprechend Beratungstätigkeit zu leisten? Ob dies nur in Landshut zutrifft? Schließlich antwortete Kirchenrechtlerin Demel auf die Frage: Wo­rauf freuen sie sich? „Wenn es der Verein Donum Vitae hoffentlich bald schafft, finanziell abgesichert zu sein.“ (CIG 1/2008).

Der Bayerische Oberste Rechnungshof moniert in seinem Jahresbericht 2004:

„Aufgrund des bundesgesetzlich festgelegten Personalschlüssels … wird erheblich mehr Personal vorgehal­ten und finanziert, als die Schwangerenberatungsstellen für die Erfüllung ihrer Aufgaben be­nö­tigen. Bei einer an den Bedarf angepassten Personal­aus­stattung könnten insgesamt 65 Fach­kräfte und 32 Verwaltungskräfte eingespart wer­den. Dies entspricht Personalkosten von jähr­lich 4,7 Mio €, wovon der überwiegende Teil auf den Staatshaushalt entfällt.“

In seiner Stel­lung­­nahme bestä­tigt das Staatsministerium diesen Sachverhalt, aber zu der vom ORH ange­reg­ten „Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ heißt es: „Eine Ände­rung des § 4 Abs. 1 SchKG müsse auf Bundesebene erfolgen. Eine entsprechende Bundesrats­initiative strebe das Staats­ministerium vor dem Hintergrund eines bestmöglichen Lebens­schut­­­­­zes aber nicht an.“  

Wieder zeigt sich, dass sog. christliche Politiker, hier DV-Mitglied Stewens, alles vermeiden, was an dem Gesetz, das „verabscheuungswürdige Verbrechen“ (II. Vatikanisches Konzil) er­mög­licht und fördert, rütteln könnte, um es ja nicht in Frage zu stellen und rückgän­gig ma­chen zu müssen. Bernward Büchner berichtet in dem Artikel „Die Union und der § 218“:

„Bereits vor Jahren hatte sich die Bayerische Staatsregierung durchgerungen, den Göttin­ger Staatsrechtslehrer Christian Starck mit einem Gutachten zur Frage der Ver­fassungsmäßig­keit der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch zu be­auf­­tragen. Das längst vorlie­gende Gutachten wird unter Verschluss gehalten, mög­licher­weise, um nicht unter Hand­lungsdruck zu geraten. In einem veröffent­lichten Bei­­trag, der die Essenz des Gutachtens enthalten dürfte, führt der Gutachter zahlreiche Mängel der Abtreibungsgesetzgebung auf. Durch die Zulassung des Abtrei­bungs­mit­tels Mifegyne sei sie als ganze verfassungswidrig geworden“ (DT 28.10.04).

Zur Finanzmisere von DV schreibt Prof. Manfred Spieker:

„Die breiten Sympathiebekundungen, die „donum vitae“ in weiten Teilen des deut­schen Katholizismus genießt, machen seit der Gründung 1999 vor dem Geldbeutel halt. Die Spenden dürften weiterhin unter zehn Prozent der damals erwarteten jährlichen Summe von fünfzehn Millionen Euro liegen“ (DT 12.06.08).

Wer spendet angesichts des Hungers und des Elends in der Welt auch gern an einen Verein der Kinder zum Töten freigibt? Sollten die Verantwortlichen von DV die Finanzmisere nicht als Fingerzeig Gottes betrachten? Sollten sie nicht endlich alles tun um das verbrecherische Gesetz rückgängig zu machen? Das dies erfolgreich durchgeführt werden kann, zeigt das Heimatland von Papst Johannes Paul II., denn in Polen sind durch Überzeugungsarbeit und  infolge einer Gesetzesände­rung die Abtreibungen von 100 000 vor 1988 auf nur 151 gemeldete Fälle im Jahr 1999 gesunken (DT 8.5.2001)

Nach dem endgültigen Aus für den katholischen Beratungsschein forcierten vor allem jene Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken die Gründung des Vereins „Donum Vitae“, die zugleich aktive Mandatsträger der CDU/CSU auf Bundes- oder Länderebene waren: Rita Waschbüsch, Hans-Joachim Meyer, Annette Schavan, Erwin Teufel, Bernhard Vogel, Hermann Kues, Alois Glück, Barbara Stamm u. a.. Diese bestimmen nicht nur über das Zentralkomitee, sondern auch über Diözesanräte und katholische Verbände die öffentli­che Meinung im deutschen Katholizismus. Sie beeinflussen in erheblichem Maße die Mei­nungs­bildung der Bischöfe, wenn es um Entwicklungen in Staat, Gesellschaft und Politik geht. So ist es nicht verwunderlich, dass die kirchlichen Gremien in der Gefahr stehen, eher Akkla­mations- als Kontrollorgane für jene politischen Entscheidungen zu sein, die von denselben Personen als Mandatsträger der CDU/CSU geprägt oder wenigstens getra­gen werden. Umge­kehrt fördern jene Länder die Beratungsstellen des Vereins „Donum Vi­tae“ besonders schnell, problemlos und kräftig, zu deren Regierungen Mitglieder dieses Ve­reins gehören. Sie scheuen sich auch nicht kirchliche Beratungsstellen, die keine Bera­tungs­­scheine mehr ausstellen, un­ter Verstoß gegen § 3 SchKG die staatliche Förderung zu entzie­hen. So wies die saarländische CDU-Frauenministerin Regina Görner, den Antrag des Bis­tums Speyer auf staatliche Förde­rung der allgemeinen Schwangerenberatung durch die Bera­tungsstelle der Caritas in Homburg zurück, weil es ihrem Beratungsverständnis wider­spreche, dass sie „einzelnen Trägern die Zu­ständigkeit für Schwangerschaftsabbrüche zuwei­sen soll, die andere nicht mehr übernehmen wollen“’ (Spieker S 245).
Dass in einem Konflikt zwischen dem Gebot, Schwangeren zu helfen, und dem Verbot, Un­schul­dige zu töten, immer das Tö­tungsverbot den Vorrang hat, wird von „Donum Vitae“ nicht akzeptiert. Von Spenden könnte der Verein nicht überleben. Sie betragen weit unter zehn Pro­zent der benötigten und erwarte­ten Mittel. Der Verein existiert nur dank der staatlichen För­de­rung vor allem in CDU- und CSU- regierten Ländern, in denen CDU- und CSU-Mandats­träger als „Donum Vitae“-Mitglieder die Mittel beantragen, die sie dann als Mitglieder der Landtage oder Landesre­gie­rungen bewilligen“ (DT 30.12.06)

 

Staatliche Übergriffe auf die Kirche

                                                               
Besonders eng verwoben sind CSU-Politiker in Bayern mit dem ZdK und Donum Vitae. Sie sorgten durch das bayerische Landesberatungsgesetz dafür, dass der Umstieg der katholischen Beratungsstellen „vom System der §§ 5 bis 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG), das die Ausstellung von Beratungsbescheinigungen an Schwangere vorschreibt, auf das Sys­tem der §§ 2 und 3 SchKG“, „in dem es auch Schwangerschaftskonfliktberatung gibt, aber keine Bescheinigungspflicht“, keine staatliche Förderung nach § 4 SchKG bekommen (DT 27.09.03). Dass der von uns in einem offenen Brief an den Bayerischen Landtag vom 28.07.02 und in Leserbriefen (veröffentlicht im DA/Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung v. 02.08.03, in Die Tagespost vom 05.8.03 und im PURmagazin 9/2003), erhobene Vorwurf des missbräuch­lichen Griffs der ehemaligen Sozialministerin Barbara Stamm (Donum Vitae-Grün­­dungs- und ZdK-Mitglied) in die bayerischen Staatskassen, indem sie, um die Finanzie­rung des Vereins zu ermöglichen, die öffentlichen Zuschüsse für private Schwangerschafts­konfliktberatungs­stel­len auf 95 % erhöhte, ohne Widerspruch blieb, dokumentiert das schlech­­­­­­­te Gewissen der Verantwortlichen. Am 4.10.1999 berichtet der Dingolfinger Anzeiger (DA):                   

„Der Vorsitzende der bayerischen CSU, Landtagsfraktionschef Alois Glück, hat in­dessen der Stiftung katho­li­scher Laien zur Schwangerenkonfliktberatung mögliche zu­sätz­­liche Finanzhilfen in Aussicht gestellt. Eine generelle Erhöhung der Bera­tungs­zu­schüsse sei denkbar. Dann wären die Hürden für die neue Laienorgani­sation nied­ri­ger, sagte Glück.“

Und auch Bayerns Sozialministerin Barbara Stamm sagte dem Verein „donum vitae“ Unter­stützung zu (DA 25.11. 1999).  Ein Bericht von Barbara Stamm, Sozialministerin, zu DONUM VITAE:

„Die Entscheidung der Bischöfe ist eindeutig: Beratungsstellen, die in der verfassten Kirche wurzeln, dürfen sich nicht mehr an der Konfliktberatung beteiligen. Für mich war von Anfang an klar: Dies ist die Stunde der katholischen Laien. Und dies ist auch der Geist und die Motivation, in der Donum Vitae gegründet wurde. … Die Gründung eines bayerischen Landesverbandes von "Donum Vitae" habe ich gerne und mit Nach­druck unter­stützt.“

So weiß DonumVitae-Mitglied Stamm auch gleich wie ihr Privatverein finanziell auf die Beine kommen kann, hat sie doch Zugriff auf die Staatskassen und schreckt vor der Verun­treuung von Steuergeldern nicht zurück:

 „Der Staat wird künftig einen Zuschuss von deutlich mehr als 60 Prozent zur Tätig­keit der Konfliktberatungsstellen leisten. Das kommt dann selbst­ver­ständlich auch den Trägern anderer Beratungsstellen zugute. Wir müssen und wer­den alle Träger aner­kan­nter Beratungsstellen in Bayern gleich behandeln“ ("Südhaus­bau informiert", im Juli 2000).

Über diese unerbetene freiwillige Spende, die ohne jede Notwendig­keit geleistet wird,  freut sich besonders „Pro Familia“, ein Verein, auf den man sonst mit Fingern zeigte und auch um dessen Ausbreitung zu verhindern DV offiziell angetreten ist. Denn den Vorwurf, die Bera­tung sei Beihilfe zur Abtreibung, wies Bayerlein zurück:

‚„Ursächlich für den Tod des Kindes ist der Entschluss der Mutter und der Wille jener, die sie bedrängen.“ … Und die weltanschaulich andersdenkende Konkurrenz hat die „feindliche Übernahme“ längst angedroht. Nur zu gerne würde „Pro Familia“ die katholische Beratung durch eigene Stellen ersetzen’ (Kolpingblatt Juni 2000).

 Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) stellt in seinem Jahresbericht 2004 fest:

„Die ergän­zende Förderleistung erhalten bestehende und neu geschaffene Beratungs­stellen ohne nähere Prüfung des Finanzbedarfs jeweils im gleichem Umfang. …Nach den Feststellungen des ORH war die ergänzende freiwillige Förderung vielfach nicht oder zumindest nicht in die­ser Höhe notwendig. Bei den geprüften Beratungsstellen führten sie im Wesentlichen nur zu einer Entlastung sonstiger Finanzierungsbeteilig­ter. Der Aufbau der neu geschaffenen Stellen wurde zumindest in der Anfangsphase ausreichend von Spendern und Sponsoren unterstützt; in einigen Fällen haben sich erhebliche Jahresüberschüsse ergeben. …Jedenfalls muss sichergestellt werden, dass Überfinanzierungen ausgeschlossen sind.“

Aus einer Fußnote geht hervor, dass die freiwilligen 15%igen Förderungssätze „bis 31. De­zem­ber 2004 befris­tet“ sind, werden aber verschwenderisch bis heute gewährt. Neben der Erhö­hung der öffent­lichen Zuschüsse machte auch die Bayer. Landesstiftung Millionen für den, wenn man die Mitglieder - Glück, Fickler, Stamm, Stewens, Dr. Berghofer-Weichner, Dr. Maier, Matschl, Unterländer, Eichhorn etc. - ansieht, verdächtig CSU- gefärbten Verein mit augen­schein­lichen Verwicklungen mit der Landesregierung, locker. Ihr Privatver­gnügen la­s­sen diese Politiker den Steuerzahler Millionen kosten. Welche andere Partei oder Regie­rung tat soviel um das Gesetz, dem man angeblich nur zustimmte um Schlim­meres zu verhü­ten, zu untermauern und zu zementieren? Vor diesem Hintergrund konnte DV verant­wor­tungs­­los getrost gegründet werden.                                                                                       
In einem Brief an Ministerpräsident Stoiber vom 15. Sept. 2000 kritisierte Kardinal Ratzinger die angekündigte Erhöhung der öffentlichen Zuschüsse von 80 % auf 95 %. Wörtlich schrieb er: ‚„Daß diese außerordentliche hohe neue Form von Hilfeleistung mit den Problemen von Donum Vitae und mit dem Willen zur Stärkung dieses Vereins zu tun hat, wird man kaum leug­nen können.“ Er sah in der „ideologischen Bevorzugung“ von Donum Vitae durch das bayerische Sozialministerium und maßgebliche Repräsentanten der CSU einen klaren „Ver­stoß gegen die Autonomie der Kirche“. Dies sei mit dem in der Verfassung festgelegten Staat-Kirche-Verhältnis unvereinbar und drohe, „staatskirchliche Züge“ zu entwickeln. Die grund­legende Philosophie von Donum Vitae ziele darauf ab, die Gesamtheit der Priester als eine eigene Kirche, die Amtskirche, darzustellen und ihr „die Gesamtheit der Laien als eine selbs­t­ständige Größe gegenüber zu stellen’ (RB 15.10.2000).

Über all das verlieren die Bischöfe in Bayern kein Wort. Sie nehmen es bis heute gar nicht zur Kenntnis, denn ‚ausdrücklich dankbar zeigen sich die Bischöfe „für das gute Miteinander von Staat und Kirche in Bayern“. Daran wollten sie in partnerschaftlicher Weise festhalten’ (Wort der bayerischen Bischöfe zur Landtagswahl, 20.09.2008). Dankbar für staatliche Übergriffe auf die Kirche? Für die Ent­mündigung der Bischöfe in ihrer ureigensten Angelegenheit, in­dem die von einer sogenannten christlichen Partei geführte Landesregierung, mit ihren ZDK-DV-Aktivisten, den Verein Donum vitae als katholisch anerkennt, obwohl ihm die Kirche das Katholischsein ausdrücklich aberkannt hat? Dafür, dass den katholischen Beratungsstellen den ihnen, nach dem eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig im Juli 2003 - auch wenn sie keine Scheine ausstellen - zustehenden staatlichen Förderanteil von 80 Prozent der Personal- und Sachkosten vorenthal­ten werden? Da kann man wirklich nicht von partnerschaftlichem, sondern nur von unterwürfigem, polit­konformem Verhal­ten der bayeri­schen Bischöfe sprechen.
V
on mehreren Amtslaien wurde Kardinal Ratzinger scharf kritisiert:‚In ungewöhnlich schar­fer Form reagierte der basisdemokratisch nicht legitimierte Vorsitzende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern, Prof. Bernhard Sutor, auf den Brief des Kurienkardinals: „Ratzin­ger interveniert an der Freisinger Bischofskonferenz vorbei. In welcher Funktion und mit wel­cher Kompetenz tut er das eigentlich?“, fragte Sutor in einer Stellungnahme’ (DA 17.10.2000). Der Fraktions-Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Hermann Kues (CDU), ZdK-Mitglied ohne basisdemokratische Legitimation, betonte: ‚Auch für kirchliche Würde­n­träger müsse es „Grenzen der Einflussnahme“ geben’ (RB, 15.10.2000).

Als die Beratungsstelle in Landshut eingeweiht wurde, erklärte sich Dr. Olaf Tyllack, stellver­tre­tender Vorsitzender des Vereins Donum Vitae, dankbar für die staatliche Unterstützung bei der Einrichtung der Bera­tungsstellen: ‚„Was Mutter Kirche uns nicht gab, hat uns Vater Staat gegeben.“ Der Jurist erinnerte daran, dass auch die Caritas vor 100 Jahren von Bürger­lichen gegründet wurde. „Wenn die Kirche irgendwann erkennt, dass sie einen Fehler ge­macht hat, sind wir die Let­z­ten, die sich einer Umkehr verweigern würden“ sagte Tyllack’ (LANDSHUT HEUTE 08.05.2001. Es wundert uns nicht, dass Vater Staat diesen Verein unter­stützt. Dieser Staat, dessen Verfassungsauftrag Lebensschutz ist, bricht seine eigenen Gesetze, ist also in dieser Sache kein Rechtsstaat. Erstaunlich ist, dass ihm dafür von einem Juristen gedankt wird.

 

Jan Ross schreibt im Juni 99:

„Politiker, Sozialrepräsentanten und Öffentlichkeit, die in den vergangenen Tagen unisono den Verbleib der Katholiken in der Konfliktberatung erbetteln oder herbei­drohen wollten, schert die Glaubwürdigkeit der Kirche wenig. Sie haben, wie jeder­mann bei jeder Abtreibungsregelung, ein latent schlechtes Gewissen, und sie wollen

es erleichtern durch das beruhigende Gefühl, die Bischöfe seien mit von der Partie. (Die Kir­che) darf sich nicht zum Ausputzer und Lückenbüßer machen lassen für eine Mentalität, die jede Freiheit will und den apostolischen Segen dazu.

Auch Professor Hubert Windisch stellt fest: ‚„Man will die Kirche im Boot, um das eigene Gewissen zu besänf­ti­gen“ (Mathias Matussek/Der Spiegel). Persönlich spiegelt sich dieser Zusammenhang biswei­len in Stellung und Einstellung vieler politisch gebundener Laienfunk­tio­näre (z. B. des Zen­tral­­komitees der deutschen Katholiken) wider. Als christliche Politiker sind sie mitverant­wort­lich für das vorliegende Gesetz. Als politische Christen wollen sie die kirchliche Abseg­nung des schlechten Gewissens, gleichsam den ekklesialen Mantel für das eigene politische Unge­nügen durch Einbindung der Kirche in das von ihnen zu Wege ge­brach­­te gesetzliche Abtrei­bungs-Schein-System. Viele katholische Laienfunktionäre formu­lieren, was weite Teile der Gesellschaft insgeheim wollen: in Bezug auf faktisches Unrecht (Abtreibung) die gewähr­te Absolution im Voraus.’ (DT 08.11.03).

 

Um Donum Vitae herauszustellen werden andere Beratungsstellen diffamiert

 

In einem Interview (Münchner Merkur v. 12.05.04) meinte Landtagspräsident Glück, Donum Vitae Gründungs-, ZdK- und Landeskomitee-Mitglied, über seinen ungewöhnlichen Einsatz für „Do­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­num Vitae“: „Es gibt seit Jahren vereinzelt Briefe, die dieses Engagement massiv kritisie­ren. Es hat sogar Parteiaustritte gegeben.“ Er gibt zu, wofür er diesen Verein braucht: „Aber ich befinde mich in völliger Übereinstimmung mit der Zielsetzung, die die CSU im Bera­tungs­gesetz durchgesetzt hat.“ …„Dann ist ab­zu­wägen: Den Beratungsschein bekämen die Frauen auch in allen anderen Beratungs­stel­len. Ohne die Beratung bei Donum –Vi­tae kämen mehr als 1000 Kinder nicht zum Leben.“  Wenn das so ist, ist es ein Skandal! Denn es stellt sich die Frage: Wozu existieren dann alle anderen Beratungsstellen, wenn die Kinder nur bei DV ge­ret­tet werden? Bemühen sich andere staatliche oder freie Beratungsstel­len - mit Wissen der Politik - nicht „die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermu­tigen und ihr Perspek­tiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen“?

Damit entlarvt Glück die Doppelmoral und Scheinheiligkeit dieser Politik. Wird hier nicht die gebetsmühlenartige Behauptung von DV-Mitgliedern, z.B. von Annette Schavan: “Es gibt weltweit kein Lebensschutzkonzept, das so wirksam ist wie das in der Bundesrepublik Deutsch­­­­land“ (SZ 19./20.06.1999) ad absurdum geführt? Um die Wirksamkeit der Gesetze in Polen und Irland, um nur zwei Länder mit einem besseren Lebens­schutzkonzept zu nennen, wissen sie wohl nicht. Ein Vergleich mit anderen Ländern überzeugt ohnehin nicht, denn: Durch kein Unrecht dieser Welt wird eigenes Unrecht gerechtfertigt. Oder glaubt jemand, dass durch den Holocaust und die Euthanasie im Dritten Reich das staatlich geduldete und geförderte, teils als legal erklärte, Töten auch nur eines einzigen Kindes in der Bundes­repu­blik gerecht­fertigt werden kann?

Für die betroffenen Opfer macht es essentiell und existenziell keinen Unterschied, ob sie vom Staat angeordnet oder vom Staat legalisiert bzw. straffrei gestellt, organisiert und finanziert von Privatpersonen getötet werden. Prof. Spieker stellt fest:

Wenn im Abtreibungsstrafrecht das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren über das Lebensrecht des Kindes gestellt, mithin privater Gewalt zur Konfliktlösung der Weg geebnet wird, wenn im Reproduktionsmedizinrecht die Forschungsfreiheit, die reproduktiven Rechte des Menschen und die „Ethik des Heilens“ über das Lebensrecht des Embryos gestellt werden, dann hebt sich der Rechtsstaat selbst auf. … Im Kampf gegen Abtreibung spricht Papst Johanns Paul II. Gesetzen, die Abtreibung zulassen, jede Rechtsverbindlichkeit ab. Sie enthielten nicht nur keine Verpflich­tung für das Ge­wissen, sondern im Gegenteil die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hil­fe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu wider­setzen. Die Glau­benskongre­ga­tion hatte schon 1987 in ihrer Instruktion „Donum Vitae“ auf die Ge­fähr­­dung des Rechts­staates durch solche Gesetze hingewiesen: … „Wenn die Staats­macht sich nicht in den Dienst der Rechte jedes Bürgers stellt und in besonderer Weise dessen, der am schwächs­­­ten ist, dann werden die Grundmauern des Rechtsstaates untergraben.“’ (DT 14.10.08).    

Auch der stv. Vorsitzende von DV, Dr. Bayerlein, meinte am 07.05.2004 im Bericht zur Lage in Ortenburg: „Nach unseren Feststellungen wurden 2003 - wie schon in den Vorjahren - nach Konflikt­beratung bei DONUM VITAE in Bayern mindestens 1.200 Kinder geboren, deren Mütter zunächst keinen Weg dazu gesehen hatten. Diese Kinder würden mit größter Wahr­schein­lichkeit nicht leben, wenn es DONUM VITAE nicht gäbe.“ Und die Unterzeichner des sog. Zwischenruf v. 20. Juli 2006 behaupten: „Allein in Bayern sind in der Zeit der Konflikt­beratung durch Donum Vitae weit über 5000 Kinder zur Welt gekommen, die das Licht der Welt sonst nicht erblickt hätten.“.

Schon in seiner Antwort im Leserbrief vom 29.08.00, Straubinger Tagblatt/LZ auf Fragen in unserem Leserbrief v. 19.08.2000  behauptet ZdK-Mitglied Valentin Graf Ballestrem: „Die Weigerung kirchlicher Stellen, den Beratungsschein auszustellen, ändert daran nichts. Im Gegenteil: Es gibt genügend Stellen, die nicht nur den Schein ausstellen, sondern darü­ber hinaus gegen das Leben beraten.“ Stellt dann das Nicht­handeln der Politiker nicht einmal mehr unter Beweis, dass es ihnen nicht wirklich um das Leben der Kinder geht? Wie effektiv im Sinne des Lebensschutzes Beratungsstellen arbei­ten, könnte leicht ermittelt wer­den, wenn z.B. Abtreibungsärzte aufgeschlüsselt nach Bera­tungs­stellen ihre Abtreibungszah­len weiter­melden müssten.

Wir wissen nicht, ob Graf Balle­strem unserer Aufforderung vom 15.09.00 folgte, die Stellen die „gegen das Leben bera­ten“ zu benennen und das Bayerische Sozialministerium aufzufor­dern seiner Aufsichtspflicht nachzukommen. Aber hätte es diese nicht ohnehin schon lange überprüfen und gegebenenfalls die gegen das Gesetz handelnden Stellen schließen müssen? Schließlich fordert das Bundesver­fassungsgericht der Staat müsse die Anerkennung der Bera­tungsstellen „regelmäßig und in nicht zu langen Zeitabständen überprüfen und sich dabei vergewissern, ob die Anfor­derungen an die Beratung beachtet werden“ (Spieker S 78.) Wenn aber alle Beratungsstellen ordnungsgemäß arbeiten sollten, sollte von Donum vitae -Akti­­vis­­ten mit der Diskriminierung und Verleumdung der Berater und Beraterinnen anderer Träger endlich Schluss gemacht werden.

Wir jeden­falls wiesen in Briefen an das ZdK, den SkF, Frau Geiss-Wittmann und die baye­rische Sozialministerin Barbara Stamm am 8.12.1999 darauf hin, dass die Behauptung von Politik, ZdK und Kirche, katho­lische Stellen würden mehr Kinder retten als andere, falsch ist. Dass sie im Gegenteil sogar eine geringere Erfolgsquote aufwiesen als z.B. 1998 der Durch­schnitt aller Beratungsstellen in Bayern. Die noch deutlicheren Zahlen von 1997 waren da­mals leider nicht zugänglich. Ant­wort erhielten wir von keiner dieser Stellen.

Es ist von Anfang an der miese Stil von DV das eigene Tun durch Lügen sowie durch He­rab­würdigung anderer die das Gleiche tun wie DV selbst, in schönem Licht darzustellen. So behaupten Beraterinnen von Donum Vitae Deggendorf: „Und noch etwas ist bei der Beratung durch Donum Vitae sehr wichtig; Sie wird nicht wie bei vielen anderen Beratungsstellen mit der Entbindung beendet, sondern sie erstreckt sich mindestens über die ersten drei Lebens­jah­re des Kindes“ (DA 07.08.01), obwohl nach staatlichen Vorgaben alle Beratungsstellen bis zum vollendeten dritten Lebensjahr Beratung und Hilfen anbieten. Auch Glück diffa­miert, ebenso wie die anderen o. a. DV-Agitatoren, mit seiner Behauptung Berater und Bera­terinnen aller anderen Schwangerschaftskonflikt­beratungsstellen. Zum einen strafen ihn die Zahlen von 1997/98 Lügen, zum anderen verwie­sen schon am 9.10.99 staatliche Konfliktbe­rater in einem Leserbrief in der SZ darauf, dass sie sich „in gleicher Weise dem Schutz des ungeborenen Lebens verpflichtet“ fühlen.

Fakt ist: DV tut nicht mehr zum Schutz der Kinder als es nach dem Gesetz Pflicht aller staat­lichen und staatlich anerkannten Stellen ist und liefert ebenso wie die anderen die Ungebore­nen per Bera­tungs­­bestätigung dem Tod aus, unabhängig davon, ob der Schein letztlich zur Abtreibung benutzt wird oder nicht. Außerdem ist festzuhalten, dass DV, z.B. die Landshuter Beraterin Zieglgruber, mit dem tödlichen Schein geradezu lockt: „Zwar habe die Caritas in­zwischen wieder eine Beratungsstelle installiert. Doch die stelle keine Scheine aus, ohne die es keine straffreie Abtreibung gebe“ (LANDSHUT HEUTE 31.01.02). Aufschlussreich ist auch die Einstel­lung mancher Beraterin bzw. Bevollmächtigten: „Wenn sich eine Frau aber ge­gen ihr Kind entscheidet, ist das allein ihre Sache“, erklärt Ingeborg Pongratz (LZ 25.09.03). Auf die Frage, ob sie selbst in einen Gewissenskonflikt gerate, wenn sie einen „Schein“ aus­stel­le, antwortete die vom SkF zu Donum Vitae gewechselte Beraterin Kristina Nicke mit einem klaren Nein. „Die Entscheidungsfreiheit des Menschen ist das höchste Gut. Sie ist höher als jedes Ge­setz.“ (SZ 05.02.01).

Ist sie auch höher als das Lebensrecht eines ungeborenen Kindes? Ent­schei­dungs­freiheit war vor der Zeugung des Kindes gegeben. „In den donum–vitae-Bera­tungs­stellen hat der Schutz des Kindes einen sehr hohen Stellenwert. Daneben stehen gleich­berechtigt Würde und Frei­heit der Frau.“ meint Beraterin Claudia Kitte (Kolpingblatt März 2001). Welchen Stellenwert hat die Würde des Kindes, das getötet und wie Abfall beseitigt wird? Dass es Donum vitae-Befür­wortern durchaus auch um die Ermöglichung von Abtrei­bung geht, zeigt, dass man uns bei einer Versammlung entlocken wollte bei welchen Schwier­ig­keiten der Frau wir einer Abtre­i­bung zustimmen könnten. Wir verwiesen auf die Möglich­keit in schwerwie­gen­den Situatio­nen das Kind zur Adoption freizugeben. Daraufhin wurden in einem Leser­brief (DA 13.08.04) die Befürworter „der harten Linie in der Abtreibungsproble­matik“, also Menschen die für Lebensschutz eintreten, als „Hardliner“ gebrandmarkt und ihn­en unterstellt, dass sie sich für „geborenes Leben“ nicht genauso konsequent einsetzen. Mit Leserbriefen und öffentlichen Attacken auf den Papst - „Der Papst wusste es besser“, „dilet­tantisch in Rom fabrizierte „Verbesserung“, „Die Bischöfe haben sich gegen ihr Gewissen dem Papst gebeugt, sie haben sich zu „Filialleitern“ der römischen Zentrale degradieren lassen, und  sie haben insbesondere die deutschen Frauen im Stich gelassen!“ (DA 20.11.2000). - „Es gibt Mauern … zwischen sog. Konservativen und Progressiven, zwischen 150-prozentigen und vielleicht nur 80-prozentigen Papstanhängern, zwischen denen, die sich das Recht heraus­nehmen, auch mal selbst zu den­ken“ (DA 25.11.00) - setzte sich Pfarrer Ludwig Dallmeier vehement für DV ein – nicht DV spal­tet die Kirche, sondern Kardinal Meisner schürt „das Misstrauen, den Unfrieden, die Spal­tung“ (DA 20.11.00) - und lässt durchblicken, dass jene die sich seiner und der veröf­fent­lichten Meinung nicht anschließen, es nicht wagen, selbst zu denken. Er warnte vor einer Einschüch­terung der Frau: „Die Beratung soll die Frau nicht manipulieren.“ und behauptete wiederholt öffentlich, im Heimatland des Papstes gäbe es die Fristenlösung (DA 25.11.2000). Der Auffor­derung diese falsche Behauptung öffentlich wieder richtigzustellen, kam er nicht nach, dafür kritisierte der Papst und Bischöfe attackierende Pfarrer unseren Leserbrief: Donum Vitae, auf Lügen gebaut! (DA 22.02.01) als „Rufmordkampagne - Christen gegen Christen -“ (DA 26.02.2001).

 

Unter Hilfen für die Frau in Konfliktsituationen ist auch die Hilfe zum Töten gemeint

 

Besonders skandalös aber ist die Tatsache, dass die CSU-Bundestagsabgeordne­te Maria Eich­horn - eine Politikerin, die maßgeblich am Zustandekom­men des verbreche­rischen Ab­trei­bungs­­gesetzes mitgewirkt hat - bis jetzt stellvertretende Vorsitzende von Donum Vitae in Bay­ern war und nun gar zur Vorsitzenden dieses Vereins gekürt wurde (DA 20.10.2008). In einem Brief v. 28. 06.1995 an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestags­frak­tion schreibt Johanna Gräfin von Westphalen, Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) u. a.:

„Göhner/Eichhorn/Scheu zitieren zum Beratungsziel die vorgesehene Fassung des § 219 StGB Abs.1, einschließlich des letzten Satzes „Das Nähere regelt das Schwanger­­schaftskonfliktgesetz“. Dieses „Nähere“, die vorgesehene Ausgestaltung des Schwan­­­­ge­­rschaftskonfliktgesetzes (SchKG, Artikel 1, Nr. 7 des Entwurfs), wird Ihnen im Schrei­­­ben von Göhner/Eichhorn/Scheu allerdings vorenthalten. …Ihnen als Abgeord­nete der CDU/CSU wird – neben der Hinnahme einer Fristenregelung mit formaler Beratungs­pflicht – abverlangt, dem „Aufgehen“ der „embryopathi­schen“ Indikation, für die bislang eine 22-Wochen-Frist gilt, in einer äußerst weit­gefaßten medizinischen Indikation ohne irgendeine Frist zuzustimmen. In jesui­tischer Spitzfindigkeit unter­breitet man Ihnen zwar die Formulierung „Damit wird klargestellt, daß eine Behinde­rung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes führen kann“. In der Praxis aber wird der indikationsstellende Arzt zu­künf­­tig seine Indikation statt mit „zu erwartende Behinderung des Kindes embryopathische Indika­tion“ mit „ zu erwartende Behinde­rung des Kindes, Gefahr der Beeinträchtigung des seelischen Gesundheitszustandes der Frau: medizinische Indikation“ begründen. Ausdrück­lich betonen Göhner, Eich­horn und Scheu, die „ Unzumutbarkeit für die Schwangere“ könne in „dieser medizi­nischen Indikation aufgefangen“ werden. Wohl ist zutreffend, daß keine spezielle In­di­kation zur Tötung behinderter Kinder vorgesehen ist, doch wird sie fak­tisch - wie durch Göhner, Eichhorn und Scheu zutreffend gesagt – in der Begründung der medizi­nischen Indikation ohne Frist „aufgefangen“. Daher ist der im zweiten Abschnitt („Wir weisen ausdrücklich darauf hin …“) vollführte semantische Eiertanz („Das wäre selbstverständlich für uns völlig unakzeptabel“) unredlich und in seiner Absicht, Ihnen Ihre Zustimmung zu einem fürchterlichen Vorhaben abzugewinnen, durchschaubar.“

Und in einer Antwort vom 17.09.02 auf unseren Brief vom 15.08.02 an Hubert Hüppe, den wir in Zweitschrift u. a. auch an Frau Eichhorn schickten, ließ sie uns mitteilen:

„Ihr Vorwurf, dass sich CDU und CSU nicht in ausreichendem Maße für den Schutz des Lebens einsetzen, hat Frau Eichhorn sehr betroffen gemacht, zumal ihr persönlich der Schutz des ungeborenen Lebens ein sehr wichtiges Anliegen ist. Gleichzeitig sieht sie es aber auch als Aufgabe und Verpflichtung, Frauen in Konfliktsituationen nicht allein zu lassen und Hilfen anzubie­ten.“

Unter Hilfen ist auch die Ermöglichung des straffreien Tötens ungeborener Kinder ge­meint. Ganz im Sinne des CSU-Grundsatzprogramms, in dem es geradezu schizophren heißt: „Zum Schutze des Grundrechts auf Leben darf der Gesetzgeber auf das Strafrecht nicht ver­zichten. Das Strafrecht scheidet Recht von Unrecht. Die Strafdrohung ist zur Bildung von Wertbe­wusst­sein und zur Verhaltensorientierung unerlässlich.“ Und im nächsten Absatz: „Die CSU will einen Strafrechtsschutz für das Leben, nicht gegen die Frau.“ Und somit definitiv auch nicht zum Schutz des gefährdeten unschuldigen Kindes. Verkehrte Welt: der Staat hilft den Tä­­tern, statt den bedrohten Opfern, steht an der Seite der Stärkeren gegen die absolut hilflosen schwachen Kinder. Der Schutzraum ‚Mutterleib’ wird dadurch zur unentrinnbaren tödlichen Falle für das wehrlose Kind.

Prof. Heinrich Krone, ehemaliger Leiter einer großen Frauenklinik in Bamberg, hält in seiner Antwort auf einen Brief von Frau Maria Geiss-Wittmann fest:

„Somit wird im Bewusstsein vieler Menschen der Abbruch einer Schwangerschaft nach bescheinigter Beratung inzwischen weithin für erlaubt gehalten. Die Beratung ist – wie bereits gesagt – somit zur bloßen Formalität verkommen und dient nicht dem Lebensschutz des ungeborenen Kindes. Ziel des Gesetzes ist vielmehr die freie Ent­schei­dungsfähigkeit und Handlungskompetenz der Frau. Und es ist geradezu ungeheu­erlich, dass der Staat mit seinem Gesetz nur die tötungsoffene Konfliktbera­tung unter­stützt und auch noch vorschreibt. Der Beratungsschein stellt der Tendenz nach und auch in seinen rechtlichen Folgen die Tötungsentscheidung der schwangeren Frau auf die Stufe einer achtenswerten Gewissensentscheidung und trägt damit zu einem weite­ren Verlust des Unrechtsbewusstseins bei.“ (Theologisches März 2001).

Was die CSU-Politikerin Eichhorn den Mitgliedern der Bundstagsfraktion „in sibyllinischer Wortwahl“ unterbreitet hat und im Gesetz verabschiedet wurde, setzt die Donum vitae – Ak­ti­­­vis­­tin Eichhorn durch Donum vitae in die Praxis um. Dazu(!) braucht Donum vitae den Schein - pseudo-„katholisch“ - geprägt! Welche Doppelmoral!

Weiter heißt es in ihrem Brief: „Leider haben die bisherigen Erfahrungen gezeigt, dass der Schutz behinderten ungeborenen Lebens den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt. Die Zunahme später Schwangerschaftsabbrüche war damals nicht absehbar“. Doch genau davor hatten die Lebensrechtsorganisationen gewarnt. Warum stand die CSU-Poli­ti­ker­in Familienministerin Claudia Nolte im Januar 1998, als die katastrophalen Auswi­r­kun­gen des Unrechtsgesetzes bereits deutlich sichtbar waren, nicht bei, als diese dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts entsprechend das Gesetz überprüfen wollte? Obwohl damals „selbst die SPD Bereitschaft signalisierte, über das „offensichtliche“ Problem von Ab­trei­bungen behinderter Föten nach der 20. Schwangerschaftswoche nachzudenken“, wurde eine Diskussion von der Kohlregierung im Keim erstickt (Berliner Zeitung, 15.01.98). Fürchtete man den Verlust von Wählerstimmen radikaler Abtreibungsbefürworter?

Seit Juli 2001 bemühen sich Politiker der CDU/CSU-Fraktion Spätabtreibungen zu erschwe­ren. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Beratungspflicht und das Einhalten einer dreitä­gigen Bedenkzeit vor einer Abtreibung nach der 22. Schwangerschaftswoche. D.h. auch bei einer solchen Gesetzesänderung dürften die Kinder weiterhin legal bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden. So wird dieses Bemühen kaum eine Senkung von Spätabtreibun­gen bewirken. Es soll wohl das schlechte Gewissen betäuben und als Feigenblatt dienen, unter dem man dann nichts mehr gegen das werktägliche Töten von ca.1000 ungeborenen Kindern zu tun gedenkt. Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Maria Böhmer drückt dies in der Bundestagsdebatte am 11.November 2004 deutlich aus: „Ebenso klar möchte ich sagen, dass niemand bei uns Interesse an einer erneuten Diskussion über den § 218 StGB insgesamt hat.“ (Lebensforum Nr. 72  4/2004 Expressis verbis).

Bernward Büchner, Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e.V., konstatiert:

„Über die begrüßenswerten Bemühungen um eine gesetzliche Regelung zur Vermei­dung von Spätabtreibungen drohen die etwa 98 Prozent der vorgeburtlichen Kindes­tötungen nach dem sogenannten Beratungskonzept mehr und mehr in Vergessenheit zu geraten. Die Politiker tun so, als beziehe sich die Pflicht des Gesetzgebers, die Auswir­kungen der geltenden Gesetze zum „Schwangerschaftsabbruch“ zu beobachten und sein Konzept, soweit erforderlich, zu korrigieren oder nachzubessern, nur auf die Spät­abtreibungen, nicht auf die früheren, aber ebenso tödlichen“ (DT, 08.11.08).

Zieht Frau Eichhorn, mittlerweile Landesvorsitzende von Donum vitae in Bayern und ZdK-Mitglied, nicht wie alle Politiker jedweder Couleur, die das Unrechtsgesetz durchge­setzt und ihm zugestimmt haben (z.B. der neue bayerische Ministerpräsident Seehofer, die amtierende Kanzlerin Merkel wie, außer Claudia Nolte, die gesamte Regierung Kohl), bzw. der vorausge­henden sehr weitgefassten Indikationsregelung, bereits eine Todes-, eine Blut­spur von Milli­onen getöteter ungeborener Kindern hinter sich her? Prof. Dr. Manfred Spieker:

Jede der vier Reformen des $ 218 StGB 1974, 1976, 1992 und 1995 wurde als grund­gesetzkonforme Verbesserung des Schutzes ungeborener Kinder ausgegeben, jedes Mal wurde der Lebensschutz verschlechtert. … In den 30 Jahren seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 sind allein nach den unrealistischen Angaben des Sta­tistischen Bundesamtes in Deutschland (West und Ost) rund 4,2 Millionen, nach plau­siblen Schätzungen aber rund acht Millionen Kinder getötet worden (Lebens­forum Nr.70  2/2004).

Und doch wollen sie nichts tun um den staatlich organisierten und geförderten Vernichtungs­feldzug gegen die kommende Generation zu beenden und das todbringende Gesetz rückgän­gig zu machen.

Es ist ein Skandal, dass Regierungsmitglieder – ob sie bei ihrer Vereidigung „so wahr mir Gott helfe“ gesprochen haben oder nicht - gegen ihren Amtseid „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“, es wissentlich und willentlich zulassen, dass die nachfolgenden Genera­tionen dezimiert und damit geschwächt werden. Bischof José Gea Escolano, Oberhirte der spanischen Diözese Mondonedo-Ferrol meint: „Wir sprechen über Morde, Konzentrations­lager, Gulags, aber tatsächlich werden Tausende und Abertausende von Kindern in den Bäu­chen ihrer Mütter geopfert. Das ist so absurd, dass es mit keinem Genozid in der Ge­schich­te verglichen werden kann.“ (Lebensforum Nr. 72  4/ 2004 Expressis verbis). Kardinal Schönborn stellt in seiner Predigt in Jerusalem fest:Heute haben in Deutschland bei Hundert Eltern 64 Kinder und 44 Enkelkinder: das bedeutet, dass in einer Generation die deutsche Bevölkerung - ohne Einwanderung - sich halbiert“ (kath.net 17. 11.2008). Und Kardinal Meisner spricht von „lautlo­ser Katastrophe“: ‚In einem Beitrag für „Die Welt“ schreibt der Erzbischof von Köln … Die Miss­achtung der Menschenwürde hat (.) auch soziale Konsequenzen: „Während wir unsere Kinder zu Zigtausenden töten, dämmert unsere Gesellschaft langsam aber sicher in eine Ver­greisung hinein, die letzten Endes nur ins Aussterben münden kann.“ Die durch den dramat­ischen Ge­bur­tenrückgang in Gang gesetzte lautlose Katastrophe nehme immer bedrohlichere Formen an’ (Lebensforum Nr.70  2/2004). Aber statt in der demographischen Entwicklung den Fingerzeig zum Handeln für einen uneingeschränkten Lebensschutz zu erkennen, lassen die Politiker, wider jede Vernunft, verantwortungslos den stattfindenden Völkerselbstmord politisch gefördert weiterwuchern. Warum sagen ihnen die Bischöfe nicht, wie es Bischöfe in anderen Ländern, z.B. den USA, verantwortungsbewusst mutig tun, dass sie sich im Zustand der schweren Sünde befinden und exkommuniziert sind?

 

Das Koalitionsrecht wird als Oppositionsrecht missdeutet und missbraucht

 

Die Herbstvollversammlung des Zentralkomitees billigte am 19. Nov. 1999 die Gründung mit rund 85 % der Stimmen. Sie rief „alle Katholikinnen und Katholiken in Deutschland auf, ‚Do­num Vitae’ aktiv zu unterstützen“. „Donum Vitae“ sollte, so Waschbüsch, „Markenzei­chen eines weltoffenen Katholizismus sein“ (Spieker, Kirche und Abtreibung in Deutschland S 196/197). Aber einige Mitglieder stellten kritische Fragen, z.B.: „ob es mit der kirchlichen Stellung des Zentralkomitees zu vereinbaren sei, dass Mitarbeiter, Sekretariat und Finanzen für die Grün­dung des Vereins „Donum Vitae“, für seine Propaganda und seine Spendenwer­bung in An­spruch genommen werden; warum es nicht mehr wie in früheren Jahren auf die Widersprüche im Gesetz hinweise und den Gesetzgeber an seine Korrektur- und Nachbesserungspflicht erin­nere; und ob es nicht durch die unverantwortliche Kritik am Papst der Kirche in Deutsch­­land erheblich geschadet habe?“ (Spieker, Kirche und Abtrei­bung S 198).Die Geschäftsstelle von „Donum Vitae“ befand sich bis Mai 2000 im General­sekretariat des Zentralkomitees der deut­schen Katholiken. Dessen Pressereferent nahm die Aufgaben des Pressesprechers für „Donum Vitae“ wahr, andere Mitarbeiter leisteten Pla­nungs-, Werbe- und Büroarbeit für „Donum Vi­tae“’ (S 202). ‚Kirchenrechtlerin Demel berief sich auf „die Ekklesiologie des II. Vatikani­sch­en Konzils, die einem „päpstlichen Totalita­ris­­­mus“ entgegenstehe“ und behauptete: „Wenn die Laien „kraft des in Taufe und Firmung gründenden Priestertum aller Gläubigen“ handel­ten, seien sie „von der kirchlichen Auto­rität unabhängig“, könnten also fortfahren, den Bera­tungs­­schein auszustellen, den die Bischöfe nicht länger ausstellen dürfen (S 200). ‚Der Verein wurde „als Basis der Fortführung einer katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung aus­gegeben, in dem Katholiken „als Kirche“ handelten“. Die Katholiken, die „Donum Vitae“ grün­­­deten, so Friedrich Kronenberg, handelten „zwar nicht im Namen der Kirche, aber doch im eigenen Namen als Staatsbürger, geleitet von ihrem christlichen Gewissen, gemeinsam und damit als Kirche“’ (S 202).
Dieser Sicht widerspricht der profilierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans in seiner Antwort (FAZ 13.12.2000) auf die Intervention prominenter Unionspolitiker gegen die Bischöfe (FAZ 17.11.00):

„Keine Vereinigung, auch nicht eine mit kirchenamtlichem Sendungsauftrag betraute, nicht einmal der vorbildlichste Orden oder eine apostolisch hochenga­gierte Kongre­ga­­tion, ist Kirche. Von diesem Mißverständnis leben andere, die unter dem Schlacht­ruf "Wir sind Kirche" auftreten. Kirche ist nur die Gesamtkirche, die in und aus Teil­kirchen besteht (Vaticanum II, Lumen gentium 23, 1), wo also die Communio mit Papst und Bischöfen in Wort und Sakrament gelebt wird. Das ist die Verfassungs­struk­tur der katholischen Kirche. Demgegenüber sind alle Initiativen und Vereinigungen von Gläubigen Wirklichkeiten in der Kirche. Sie können beitragen zum Aufbau und zum Leben der Kirche, dürfen sich aber nicht mit ihr verwechseln. Wovor die Autoren das Zentralkomitee der deutschen Katholiken in Schutz nehmen wollen, nämlich dem Vorwurf eines "Gegenlehramtes gegen den Papst", darin üben sie sich kräftig. …Das Koalitionsrecht des can. 215 steht in dem - so erstmals im Kirchen­recht formulierten - Statut der für alle Gläubigen (nicht nur für die Laien!) geltenden Rechte und Pflichten. Für die hier genannten Freiheitsrechte gelten natürlich bestimm­te Rahmenbedingun­gen. Dazu gehört vor allem die Pflicht der Gläubigen, "auch im eigenen Verhalten immer die communio mit der Kirche zu wahren" (can. 209 Paragraph 1 CIC) und "was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, . . . im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen" (can. 212 Paragraph 1 CIC). Grundsätzlich haben sie "bei der Ausübung ihrer Rechte" … sowohl als einzelne wie auch in Vereinigungen auf das Gemeinwohl der Kirche, die Rechte anderer und ihre eigenen Pflichten gegen­über anderen Rücksicht (zu) nehmen" (can. 223 Paragraph 1 CIC). "Der kirchlichen Autorität steht es zu, im Hinblick auf das Gemeinwohl die Ausübung der Rechte, die den Gläubigen eigen sind, zu regeln" (ebd. Paragraph 2).“

Hiermit wird auch die gebetmühlenartige Berufung auf das „Koalitionsrecht“ der Gläubigen in Bezug auf den todbringenden Verein ad absurdum geführt. Donum vitae wahrt eindeutig nicht die „communio mit der Kirche“ sondern wurde von seinen Gründern bewusst und vor­sätzlich von der Kirche gespalten und außerhalb das Kirchenrecht gestellt um eklatant gegen die Weisung des Papstes, also nicht „in christlichem Gehorsam“, sondern in Opposition zu den  „geistlichen Hirten“ - Papst und Bischöfen - agieren zu können. So titelte der Din­gol­finger Anzeiger: ‚„Donum Vitae bietet Bischöfen Stirn“. „Donum Vitae ist eine freie bürger­liche Vereinigung, der die Bischöfe keine Weisungen erteilen können“, betonte die Vorsitzen­de des bayerischen Donum-Vitae-Landesverbandes, Stützle. Theoretisch könne so­mit nie­mand Donum Vitae verbieten, auch in den Bistümern Eichstätt und Bamberg tätig zu werden. Die kritischen Äußerungen des Bamberger Erzbischofs Karl Braun und des Eichstät­ter Bi­schofs Walter Mixa  fand sie bedauerlich. Braun und Mixa hätten offenbar Pflöcke einschla­gen wollen, bevor die Vorschläge der eigens in München einberufenen kirchlichen Kommis­sion für eine gemeinsame Linie der sieben katholischen Bistümer in Bayern vorlägen’ (DA 14.12.1999). ‚Trotz des Ausstiegs der Amtskirche aus der gesetzlichen Schwangerenkon­flikt­beratung beharren die katholischen Laien in Bayern auf eigenen Beratungsstellen. Bayerns Sozialministerin Barbara Stamm wies Erklärungen des Bamberger Erzbischofs Karl Braun zurück, katholische Laien dürften sich an dem Verein „Donum Vitae“ nicht beteiligen. Die päpstliche Weisung zum Ausstieg aus der kirchlichen Konfliktberatung gelte auch für die Laien, hatte Braun gesagt. Diese Äußerungen nannte Stamm eine „Diskreditie­rung der Laien“. Das Engagement bei „Donum Vitae“ könne niemandem verboten werden.’ (Diese Aussage mag zivilrechtlich richtig sein, kirchenrechtlich gesehen handelt es sich um eine vorsätzliche Desinformation.) Nach Auffassung Sutors erläuterte der Bamberger Erzbischof lediglich die amtskirchliche Position. Die Arbeit der Laien werde dadurch zunächst nicht behindert. „Wenn das aber eintritt, müssten wir ernsthaft miteinander reden.“’ (DA 08.04.2000), drohte der Vorsit­zende des Landeskomitees der Katholiken in Bayern.

Somit wird hier ein doppelter Machtmissbrauch deutlich, zum einen bediente man sich in Opposition zur Kirche der Gläubigen und der Ressourcen (z.B. Kirchensteuermittel) der Laiengremien, zum anderen, unbeschadet aller staatlichen Sparmaßnahmen bis heute, durch den schamlosen Griff in die Staatskassen, der Bürger als Steuerzahler. Gleichzeitig strichen Regierungsmitglieder, die zugleich Donum Vitae-Gründungsmitglieder waren, den kirchli­chen Beratungsstellen die Zuschüsse und behaupteten die Beratung ihres eigenen Privat­ve­r­eins sei die katholische. Dazu Kardinal Meisner:

Die katholische Kirche hält ihre Beratungstätigkeit aufrecht. Es kann also nicht um das „katholische Element“ in der Beratung gehen, sondern um das im staatlichen System. Dieses aber stellt sich gegenwärtig als klassische „Struktur der Sünde“ dar, insofern es straffreie Abtreibung ermöglicht. Dass aber eine sündhafte Struktur ein katholisches Element braucht, bezweifle ich ebenso wie der Papst’ (MM-Verlag Aachen, April 2000).

‚Zum partnerschaftlichen Verhältnis von Kirche und Staat gehört, dass der Staat das Recht der Kirche anerkennt, so Art. 1 des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933, „innerhalb der Grenzen des für alle geltenden Gesetzes ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten und im Rahmen ihrer Zuständigkeit für ihre Mitglieder bindende Gesetze und Anordnungen zu erlassen“. Papst Johannes Paul II. hat entschieden, dass der Beratungsschein in kirchlichen oder der Kirche zugeordneten Beratungsstellen nicht länger ausgestellt werden darf. Diese Ent­scheidung gilt nicht nur für die Bischöfe, sondern für alle Katholiken. Der Verein „Donum Vitae“ sieht seinen konstituierenden Zweck aber darin, die Ent­schei­dung des Papstes zu un­ter­laufen und eine „katholische“ Beratung innerhalb der gesetz­lich geregelten nachweis­pflich­tigen Schwangerschaftskonfliktberatung fortzuführen. Indem der Staat diese Beratungsstellen anerkennt und fördert, missachtet er das Recht der Kirche, ihre eige­nen Angelegenheiten selbst zu ordnen, für ihre Mitglieder bindende Anord­nun­gen zu erlassen und damit zu bestim­men, was katholisch ist und was nicht. Die Lan­des­­regierungen ma­ßen sich an zu entscheiden, ob „Donum Vitae“ als Verein von Katho­liken das katho­li­sche Element im pluralistischen Be­ra­tungsangebot verkörpert.“’ (Prof. Spieker S 249)

  

Donum Vitae befindet sich außerhalb der Kirche

 

Nachdem Donum Vitae gegen die Weisung des Papstes und den Entscheid der Bischöfe seine Aktivitäten aufnahm um die „Tötungslizenzen“ ausstellen zu können, stellten die Bischöfe klar, dass sich der Verein nicht katholisch nennen dürfe, wenngleich die meisten, ausgehend vom Vorsitzenden der Bayerischen Bischofskonferenz, Kardinal Wetter, in lauer Haltung beschlossen „Donum Vitae“ nicht zu mißbilligen, aber auch nicht zu billigen. ‚Meisner schrieb in einer Wochenzeitung, die Initiative dürfe sich „nicht katholisch nennen“, denn sie folge nicht den Weisungen des Papstes. Donum Vitae (Geschenk des Lebens) „gefährdet die Ein­heit der Kirche in Deutschland“. Dyba schrieb in einer Kirchenzeitung, es bestehe kein Bedarf an „zwielichtigen“ neuen Beratungsstellen’ (DA 31.05.2000). Der Vorsitzende der DBK, Bischof Lehmann, stets bereit den Amtslaien nach dem Munde zu reden, ‚signalisierte Zu­stim­mung, ausdrücklich hatte er „die Gründung des Landesverbandes von Donum Vitae in Rhein­land-Pfalz“ begrüßt’ (DA 08.02.2000). ‚Die ausbleibende Resonanz von „Donum Vitae“ bei den Katho­liken außerhalb des Gremienkatholizismus … hat die Bischöfe so wenig zu einer gemein­samen Stellungnahme veranlassen können wie die Aufrufe von Diözesan-, Dekanats- und Pfarrgemeinderäten oder Pfarrern, „Donum Vitae“ zu unterstützen und Wider­stand gegen den Papst zu leisten’ (Spieker S 245/246).

So ist es nicht verwunderlich, dass die Bischöfe von  DV-Agitatoren offenbar nicht ernst ge­nom­men werden. Denn als die DBK am 20. Juni 06 feststellte: „Personen, die im kirchlichen Dienst stehen, ist eine Mitwirkung bei donum vitae untersagt“, und dass es sich bei DV „um eine Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche“ handelt, sah das die Vorsitzende von DV in Bayern, die ehemalige CSU-Landtagsabgeordnete und Diözesanrätin, Landeskomitee-Mitglied ohne basisdemokratische Legitimation, Maria Geiss-Wittmann, anders: "Wir sehen uns mitten in der Kirche" (Oberpfalznetz 29.06.06).

Dies sagt eine Frau, die als SkF-Vorsitzende gegen die Intention der Kirche die Schwanger­schafts­­konfliktberatungsstelle des SkF Amberg, mitsamt allen Räumen und Beraterinnen, an Donum Vitae übertrug. Ebenso treulos handelte sie gegen die Interessen des SkF mit dem populären Projekt Moses, das dem Verein mit den tödlichen Scheinen Prestige verschaffen und die Spendenbereitschaft für DV fördern sollte. Ohne, dass das Ordinariat in Regensburg einschritt, jonglierte sie offenbar mit kirchlichen Einrichtungen, als wären es ihre Privatunter­nehmen, je nach Belieben. So teilte die Regierung der Oberpfalz mit: „Der bisherige Träger - Sozialdienst kath. Frauen - hat im Frühjahr mitgeteilt, dass die  Beratungs­­­­­­stelle voll­stän­­dig mit Räumen und Personal auf den neuen Träger DONUM VITAE in Bayern e.V. übergeht. Der Vorstand des neuen Trägers ist personenmäßig zum Teil identisch mit dem Vorstand des alten Trägers“ (Pressemitteilung Nr. 138/00, 09.08.2000). Der Aufforderung des Zentralvorstandes des SkF ihre Doppelfunktion aufzugeben kam Frau Geiss-Wittmann nicht nach. So verwei­ger­te dieser schließlich bei der Wiederwahl die satzungsgemäß erforderliche Zustimmung. Beim Registergericht wurde ihre Funktion als Vorsitzende gerötet, d.h. sie war de facto nicht mehr Vorsitzende des SkF Amberg. Trotzdem unterschrieb sie in dieser (Dop­pel-) Funktion einen Leserbrief (DA 31.05.03) und sagte sogar vor Gericht wahrheitswidrig als SkF-Vorsitzen­de (DA 27.06.03) aus.

Auch ihre Behauptung in einem Pamphlet gegen das Ordinariat in Regensburg an die Pfarrer, die Damen und Herren im kirchlichen Dienst und die Sprecherinnen und Sprecher der Pfarr­ge­meinderäte (DV Pressemitteilung 10.10.08, erster Brief): „Die Laien bei Donum Vitae konnten unter größter Anstrengung das gesamte Netzwerk der katholischen staatlich anerkannten Schwan­­­­gerenberatung in unserer Diözese in einem Kraftakt sondergleichen übernehm­en“ ist eine glatte Lüge. Treuewidrig übertragen wurde in Bayern und somit auch in der Diözese Regensburg, allein die Beratungsstelle Amberg, alle anderen (23) verblieben bei der Kirche, 22 taten trotz der massiven Abwerbung von Beratungspersonal durch DV (65 %) ununter­bro­chen ihren Dienst, eine, nämlich Landshut, nahm ihn am 01.07.2001 wieder auf. Zum 01.01.2002 waren die Stellen nach dem ursprünglichen Personalschlüssel wieder voll besetzt. „Die Kirche hat nie aufgehört, Frauen und Familien zu beraten, auch nicht in Konfliktsituatio­nen“, zieht Diözesancaritasdirektor Monsignore Bernhard Piendl Bilanz (Bischöfliche Presse- und Medienabteilung, 16.09.2008). Donum vitae eröffnete in Konkurrenz zu den katholischen Bera­tungs­stellen zunächst 17 und später in Freising seine 18. pseudo-„katholisch“ geprägte Bera­tungs­stelle in Bayern.
Der Presse wurde eine Gegenerklärung, u. a. unterzeichnet von den früheren ZdK-Präsidenten Vogel und Maier und der ehemaligen ZdK-Vizepräsidentin Schavan, übergeben, in der erklärt wird: ‚Donum Vitae ist eine Vereinigung in der Rechtsform eines privaten Vereins, die nur das bürgerliche Koalitionsrecht für sich beansprucht und deshalb keinerlei bischöf­liche Aner­kennung erwartet. Aber deshalb ist sie keine Vereinigung außerhalb der katholi­schen Kirche. Die meisten Mitglieder von Donum Vitae sind engagierte Mitglieder der katho­lischen Kirche; wie kann dann deren Vereinigung außerhalb der Kirche stehen? Der Verein erwarte „keinerlei bischöfliche Anerkennung“ FAZ-Redakteur Patrick Bahners schreibt: „Solche Bescheiden­heit verschlägt die Sprache: Man verzichtet auf aus­drückliche Anerken­nung und geht darüber hinweg, dass eine ausdrückliche kirchenamtliche Missbilligung vor­liegt.“ (FAZ v. 9.09.06). Im sicheren Wissen, dass ihr kirchenwidriges Tun keinerlei Konsequen­zen nach sich zieht - nicht einmal der entschiedenste Gegner von DV im Episkopat, der Köl­ner Erzbischof Kardinal Meisner, würde „Sanktionen“ empfehlen (DT 29.06.06) - halten sie die Verlautbarung der Bischöfe für reine Rhetorik: „Wir verstehen diese Erklärung als das bi­schöf­liche Bemü­hen um die Einheit der Kirche, um so den Erwartungen des Apostolischen Stuhls abschließ­end entsprochen zu haben.“ Die Unterzeichner nehmen für sich in Anspruch, „im eigenen Namen als Staatsbürger, die von ihrem christlichen Gewissen geleitet werden“, zu handeln. Dabei vergessen sie, dass DV, initiiert vom ZdK, mit dessen Zustimmung und Unterstützung, von führenden ZdK-Mit­gliedern gegründet wurde.

 

Keine private Angelegenheit

 

Auch wenn dies kein Handeln „im Namen der Kirche“ ist, wie Hans Maier (FAZ v.5.10.06) kundtat, so ist es doch ein anmaßendes Handeln im Namen der katholischen Laien und somit keine private Angelegenheit mehr. Unter Missbrauch der Gläubigen und Irreführung der Öffent­lichkeit benutzen Donum Vitae- und ZdK- Mitglieder das ZdK wie eine ihrer Belie­bigkeit zur Verfügung stehende Privateinrich­tung. Als „im eigenen Namen“ handelnde ka­tho­lische Privatpersonen hätten sie der Öffentlichkeit niemals das Lügenmärchen vor­gau­keln und einreden können, „die staatlich anerkannte katholische Schwangerschafts­kon­­flikt­­bera­tung“ fortzuführen, zumal Caritas und SkF nie aufhörten katholische Konflikt­beratung (nun ohne den todbringenden Schein auszustellen) zu leisten. Diese Desinformation und Täu­schung der Bevölkerung konnte nur aus den Laiengremien heraus, mit Hilfe der Politik und der Medien gelingen, die mit tendenziöser, selektiver und damit manipula­tiver Berichter­stat­tung einseitig nur Befürworter des Verbleibs der Kirche in der staatlichen Beratung bzw. von Donum vitae zu Wort kommen ließen (genannt seien hier nur das Regens­burger Bistumsblatt und der Redakteur des Bayerischen Rundfunks, Wolfgang Küpper. Das Kolpingblatt veröf­fent­lichte mehrmals Werbeanzeigen von Donum vitae, weigerte sich aber unsere Anzeige für eine Briefaktion an Bundestag und Landtage in der es u. a. heißt: Kann es Recht sein, dass ein Schein genügt, um ein Kind straffrei zu töten?, mit einem Bild eines 9 Wo­­chen alten ungebo­re­nen Jungen, zu veröffentlichen).

Welche anderen katholischen Staats­bürger, außer den an den Schaltstellen der Macht sitzen­den Politikern, die zugleich Funktio­nä­re der Laiengremien waren und sind, hätten diese gi­gan­­ti­sche öffentliche Desinformation bewerkstelligen können? Ohne Machtmissbrauch und der Veruntreuung von Steuergeldern (zumindest in Bayern), ohne Missbrauch der katholi­schen Laien, die ohnmächtig ihrer Instrumentalisierung ausgeliefert sind, wäre dies nicht möglich gewesen! Die Mehrheit der Bischöfe schwieg dazu.   

 

Auswirkungen der Täuschung, Irreführung und Desinformation

 

Wie negativ sich dieses Täuschungsmanöver für die Kirche auswirkt, zeigt z.B. das Urteil zum Schwangerenberatungsgesetz, mit dem der Bayerische Verfassungsgerichtshof eine Verpflichtung des Staates zur Förderung katholischer Beratungsstellen abgelehnt hat. „Das Bundessverwaltungsgericht hat mit zwei Urteilen vom 15. Juli 2004 für alle Länder verbind­lich entschieden, dass die katholischen Beratungsstellen auch dann finanziell gefördert wer­den müssen, wenn sie keine Beratungsbescheinigungen erteilen, und zwar ebenso wie auch die übrigen Beratungsstellen – mit Zuschüssen von mindestens 80 Prozent der notwendigen Personal- und Sachkosten. Ausdrücklich bemerkt das Bundes­verwaltungsgericht in diesen Urteilen, dass der im Schwangerschaftskonfliktgesetz bundes­rechtlich normierte Anspruch der Ratsuchenden, zwischen Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrich­tung auswählen zu  können, mit dem als katholisch ausgegebenen Beratungsangebot des Vereins „Donum Vitae“ nicht erfüllt sei, weil dieser nicht die gleiche weltanschauliche Aus­richtung habe wie die katholische Kirche. Dennoch hat der Bayerische Verfassungsge­richts­hof mit Entscheidung vom 25. Januar 2006 eine so genannte Popularklage abgewiesen, weil das Bayerische Schwangerenberatungsgesetz die Verfas­sung des Freistaats nicht verlet­ze, bis hin zu der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15. Juli 2004 ausdrücklich verworfenen These, dass angeblich auch der Verein „Donum Vitae“ eine katholisch geprägte Beratung anbiete und dass damit dem Gebot des Gesetzes, dass ein Beratungsangebot unter­schied­licher weltanschaulicher Ausrich­tung vorgehalten werden muss, durchaus Genüge ge­tan sei“ (Hans Reis DT 02.03.06). Bernward Büchner, Vorsitzender Richter am Verwaltungsge­richt a.D. schrieb dazu in einem Leserbrief:

„Der Bayerische Ver­fas­­sungsgerichtshof versucht diesen Zustand mit der unhalt­baren Be­grün­­dung zu rechtfertigen, „Donum vitae“ nehme im Kreis der Beratungsstellen den Part der katholischen Kirche wahr. Damit verstößt das Gericht gegen die Autono­mie der Kirche. Was katholisch ist, ent­scheidet sie, nicht ein staatliches Gericht“, (DT 09.03.06).

Leider hat unseres Wissens kein Bischof gegen die Anmaßung des Gerichts darüber zu befin­den, wer eine „katholisch geprägte Beratung“ anbiete, Einspruch erhoben oder auch nur öffentlich protestiert.
Wie verheerend sich die Beteiligung der Kirchen an der Scheinberatung auswirkt, zeigt auch ein anderes Gerichtsurteil. Obwohl nach dem Gesetz Abtreibung zwar straffrei, aber doch rechtswidrig ist, meinte das Landgericht Heilbronn, es sei eine „unwahre Tatsachenbehaup­tung“ eines Abtreibungsgegners, dass ein Heilbronner Arzt rechtswidrige Abtreibungen durchführe. In den Urteilsgründen steht zu lesen: „Ein Schwangerschaftsabbruch hingegen, dessen Voraussetzungen detailliert geregelt sind und an dessen Durchführung zudem staat­liche und kirchliche Stellen im Rahmen des obligatorischen Beratungsgespräches mittelbar mitwirken, ist nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publi­kums wenn auch nicht erwünscht, so doch rechtmäßig.“ Deutlicher kann man die bewusst­seins­zerstörende Wirkung des gesetzlichen „Beratungskonzepts“ und einer Beteiligung kirchlicher Stellen an ihm (wie nach wie vor im Bistum Limburg) gar nicht bestätigen (DT 05.02.02 Leserbrief von Bernward Büchner).
Deshalb ist es umso beklagenswerter, dass donum vitae -Aktivisten  nach wie vor in den Laiengremien sitzen, sie dominieren und den kirchenwidrigen Verein stets so darstellen, als sei er katholisch. So meinte ZdK-Vizepräsident Heinz-Wilhelm Brockmann, Donum Vitae sei ein Angebot, über welches Frauen in Konfliktsituationen geholfen werden kann – im staatli­chen System – , dass also jede Frau auch „in eine […] katholische Beratungsstelle gehen kann.“ (NDR-Kultur, 17.05.08). Also immer noch wagen es ZDK-Protagonisten in Zusam­menhang mit DV, obwohl dies schon nach seiner Gründung von den Bischöfen ausdrücklich untersagt wurde, öffentlich von katholischer Beratungsstelle zu sprechen.

Dabei verstößt dieser Verein nicht nur durch seine Tötungsermöglichung ungeborener Kinder gegen die Lehre der Kirche. Gabriele Kuby berichtet in einem Leserbrief: … ‚Als „Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen“ hat „Donum vitae“ seine Aktivitäten erweitert und bietet kostenlose „sexualpädagogische Unterrichtseinheiten an Schulen, Work­shops für Mädchen und Jungen, Elternabende etc.“ an. Ein Flyer der Beratungsstelle Mem­mingen liest sich so: …Wie und was Kondome verhüten… Ob Deine Freundschaft(en) mit Jungen was mit Schwulsein zu tun haben können….Der Flyer ist mit drei Fotos illustriert: Einem Männerohr, einem nackten, glänzenden Männerbauch bis zum Ansatz der Schamhaare, zwei Männer im Bett, von denen der eine seinen Kopf in den Schoß des anderen legt. Der Flyer für Mädchen …Behandelt (.)  Fragen wie: …wie Verhütungsmittel funktionieren… wie das ist beim „ersten Mal“’ (DT 31.03.07). Und: ‚Die Beratungsstelle „donum vitae“ in Rottweil zeigte in Zusammenarbeit mit dem Jugend- und Kinderbüro zur Präventionsarbeit „Teenager­schwangerschaften“ den 8. Klassen das Theaterstück „Maria“.  ..Inhalte der 45-minütigen unterhaltsamen Vorführung waren Liebe, Flirten, Das Erste Mal, Verhütung, Partnerschaft, Verantwortung und Lebensplanung, …’ (Schwarzwälder Bote 26.06.07). ‚Kritik übt der Bischof von Fulda an einem Theaterstück für Kinder zum Thema „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“, das von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung präsentiert und vom Verein „Donum Vitae“ organisiert wird. Bischof Heinz Josef Algermissen distanzierte sich von dem Stück: Es finde nicht die Billigung der katholischen Kirche, sagte er in einer Stellungnahme, die von „osthessen-news.de“ publiziert wurde. „Nach Auffassung der Kirche hat Sexualaufklärung der Kinder ihren originären Platz im Elternhaus und kann nicht Aufgabe einer Theatergruppe sein. Sexualaufklärung und ethische Wertevermittlung gehören nach katholischem Selbst­ver­ständnis untrennbar zusammen.“ Bischof Algermissen hielt weiters fest: „Eine einseitige Aus­richtung der Sexualität auf körperliche Zusammenhänge, wie sie bei diesem Aufklärungs­thea­ter gelehrt wird, findet meine entschiedene Missbilligung.“ „Dass die Organisation ,Donum Vitae’ sich für diese Form des Zugangs zur körperlichen Sexualität für die Kinder fernab vom Elternhaus und ethischer Wertevermittlung bekennt, zeigt, dass sie keine katholische Vereini­gung ist.“’ (23. Oktober 2007 kath.net).

 

Bischöfe lassen Donum Vitae- Agitatoren gewähren

 

Es ist ein Skandal, dass das ZdK auf dem Katholikentag in Osnabrück donum vitae ein Forum bot, aber Frauen des SkF und der Caritas, „die im Sinne der Kirche für das Leben beraten,“ zu dem geplanten Podium des ZdK über Pränataldiagnostik demonstrativ ausgrenzte. Denn Mit­arbeiterinnen dieser wirklich katholischen Verbände wurden nicht eingeladen. Regina Einig: Auf dem Podium werden „donum vitae“-Vertreterinnen unter sich sein: Staatsministerin Hil­de­gard Müller, Vorstandsmitglied, Rita Waschbüsch, Bundesvorsitzende, und eine für den Ve­rein tätige Beraterin. … Die in „donum vitae“-Kreisen geforderte Pränataldiagnostik stößt in katholischen Beratungsstellen, die keinen Schein für straffreie Abtreibungen ausstellen, auf Widerstand. …. Sicher ist aber, dass eine neue Beratungspflicht SkF und Caritas eine neue Scheindebatte aufzwänge, da auch eine solche Beratung bescheinigt werden müsste. … Dies­es Dilemma dürfte nicht allen Katholikentagsbesuchern bewusst sein. Sie laufen eher Gefahr, einschlägige Äußerungen von „donum vitae“-Vertreterinnen als Position der katholi­schen Kirche misszuverstehen. Angesichts der vom Zentralkomitee einseitig besetzten Run­de ent­steht der Eindruck einer gezielten Irreführung des Publikums – mit Hilfe eines Ver­eins, der das kirchliche Zeugnis für das Leben verdunkelt’ (DT 17.05.08).

Wie wenig das ZdK wirklich am Lebensschutz der ungeborenen Kinder interessiert ist, zeigt, dass die Verantwortlichen des Katholikentags nicht erlaubten, dass Embryonenmodelle, die ein Baby in der 10. - 12. Schwangerschaftswoche zeigen, verteilt wurden. ‚Diese wurden laut Angaben der Alfa vom Katholikentag als "abstoßendes Material" eingestuft’ (kath.net 22. Mai 2008).  Der Salzburger Weihbischof Andreas Laun übte schwere Kritik an den Veranstal­tern des Deutschen Katholikentags: Lebensschutzgruppen werden an den Rand gedrängt. „Was man aber nicht übersehen kann, sind vier große gutausgestattete Zelte für Lesben, für Schwu­le, für katholische Schwule. Wenn das nicht skandalös ist."’ (kath.net 26. Mai 2008). Man konnte neben der mittlerweile auf Katholikentagen wohl unvermeidlichen „Kirchen­VolksBewe­gung“ auch Stände der „Initiativgruppe vom Zölibat betroffener Frauen“ oder der „Lesbisch-schwulen Gottesdienstgemeinschaften“ antreffen. Besonders prominent platziert war überdies „donum vitae“ (DT 27.05.08).

So lassen sich die deutschen Bischöfe auf der Nase herumtanzen. Kein Wort der Kritik und des Missfallens diesbezüglich, keine Mahnung sich an ihre Vorgaben zu halten. Nehmen sich die Bischöfe selbst noch ernst? Können sie sich im Spiegel noch in die Augen schauen? Of­fen­sichtlich erwarten sie gar nicht mehr von den Amtslaien ernst genommen zu werden. Wie sehr sie von diesen missachtet werden zeigt, dass man bei der ZdK-Herbstvollversamm­lung am 21./22.11.08 den Katholiken demonstrativ die neue bayerische DV-Vorsitzende, Ma­ria Eichhorn, die dies auch gleich „öffentlich als eine Bestätigung ihres Enga­ge­­ments für Donum Vitae gedeutet“, (DT 22.01.09) hat, als nicht basisdemokratisch legitimierte Einzelper­sön­­lich­keit vor die Nase setzte. Und dies nachdem der Vorsitzende der Glaubens­kon­gre­gation in ei­nem Brief an den Münchner Kardinal Friedrich Wetter erneut darauf hinge­wie­sen hatte, dass es sich bei Donum Vitae keinesfalls um eine katholische Einrichtung handle.

Nach Ansicht der bayerischen Donum-Vitae-Chefin Maria Geiss-Wittmann sorgt die neuer­liche Diskussion für eine vergiftete Atmosphäre. „Dieser Brief löst einen Kleinkrieg vor Ort aus, ganz gleich, was die Bischöfe sagen“ (Schwarzwälder Bote 24.03.07) drohte sie. Im Tätig­keits­bericht von Donum Vitae in Bayern für das Jahr 2007 wird die Haltung:

 „von Teilen der katholischen Kirchenleitung gegen Donum Vitae“ als „besonders lästig“ bezeichnet. Wörtlich heißt es: „Der Beschluss des Vatikans, Donum Vitae dürfe nicht mehr unterstützt werden, kommt einem Verbot der Nächstenliebe gleich.“ Die Kirche „unterläuft das Bewusstsein für den unbedingten Lebensschutz. Bezahlen müssen das unsere ungeborenen Kinder“. Die Kirche solle „dankbar sein für Donum Vitae, statt dauernd irreführende Äußerungen zur Konfliktberatung und zum Beratungsnachweis zu machen“ (DT 22.01.09).

„Ein deut­sches Drama“ hat Manfred Spieker seinen Beitrag in Die Tagespost v. 24.03.07 überschrieben, in dem er zunächst festhält:

‚Auf einer Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am 17. Juni 1992, unmittelbar vor dem 91. Deutschen Katholikentag in Karlsruhe, hatte Rita Waschbüsch, die damalige Präsidentin des Zentralkomitees und heutige Vorsitzende von „Donum vitae“, noch alle Gesetzesentwürfe zur Reform des Paragrafen 218 abgelehnt, die den Paradigmenwechsel vom strafbewehrten Abtreibungsverbot zum „Lebensschutz durch Beratung“ propagierten. Die Beratung habe in diesen Gesetz­ent­würfen „angesichts der generellen Preisgabe des Lebensschutzes in den ersten zwölf Lebenswochen des ungeborenen Kindes nur Alibifunktion“. Der Bera­tungs­­schein, zu dessen Ausstellung die Beratungsstelle gesetzlich verpflichtet werde, sei „eine wesent­liche Voraussetzung für die Straffreiheit der Abtreibung. Unter Strafandrohung steht demnach zukünftig das Unterlassen der Beratung und die Nicht­vorlage einer Bera­tungs­­­bescheinigung, nicht aber die Abtreibung. Die Beratungs­stellen werden so in ein Verfahren hineingezogen, das die Preisgabe des Schutzes von menschlichen Leben dul­­det“. Mit Recht habe deshalb die gemeinsame Konfe­renz von Deutscher Bischofs­kon­ferenz und Zentralkomitee der deutschen Katholiken „von einer Perversion der Beratungsarbeit gesprochen, die nicht hingenommen werden darf“’.

Soweit Waschbüsch damals; welch ein Realitätsverlust heute: ‚Dass der Vatikan seine Hal­tung gegenüber der Organisation verschärfe und nun alle deutschen Katholiken auffordere, sich streng von „Donum vitae“ abzugrenzen, sei das Werk von Denunzianten aus der Bundes­re­pu­blik, sagte die Bundesvorsitzende Rita Waschbüsch am Montag der Katholischen Nach­rich­­ten-Agentur (KNA) in Bonn. … Waschbüsch appellierte an die katholischen Bischöfe, die­je­nigen Katholiken in Schutz zu nehmen, die sich für einen besseren Lebensschutz in Deutsch­land einsetzen. Es sei „ehrabschneidend und verleumderisch“, „Donum vitae“ eine Betei­ligung an der Tötung Ungeborener und ein Handeln gegen die Kirche zu unterstellen. „Die Denunzianten und nicht „Donum vitae“ gefährden die Einheit der Kirche und erweisen dem Lebensschutz einen Bärendienst.“’ (DT 20.03.07).

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick sagte dazu: ‚Wer durch die Beratung mit Schein für sich in Anspruch nehme, Leben zu retten, müsse auch eingestehen, dass „durch diese Schei­n­­e ungeborene Kinder getötet werden“’ (DT 24.03.07).

Fakt ist: Dass einem gerettetem Kind drei mit Hilfe von Donum vitae getötete Kinder gegen­überstehen. Äußerst unseriös und irreführend ist die unbewiesene öffentliche Behaup­tung: „in den vergangenen drei Jahren mehr als 3000 Kinder in Bayern vor einer Abtreibung be­wahrt“ (Würzburger katholisches Sonntagsblatt 28.09.03) zu haben, da sie nur auf der Hochrech­nung der Auswertung einer einzigen(!) Beratungsstelle, wenn es sie denn gibt, basiert. Aber selbst wenn, wie von Frau Geiss-Wittmann behauptet mehr als ein Drittel der Kinder ausgetragen worden wären, hieße das, dass von 100 Kindern 65-67 mit Hilfe von DV, „Geschenk des L­e­bens“, straffrei getötet wurden. Bernward Büchner schreibt: „Für Ratsu­chende ist die Bera­tung eine unverzichtbare Hilfe. In der gesetzlichen Scheinberatung wird sie jedoch als Frei­brief missbraucht. Wie häufig es gleichwohl gelingt, die Frauen dazu zu bewe­gen, ihr Kind zur Welt zu bringen, lässt sich schwer abschätzen. Nur in Ausnahmefällen wird der Bera­tungs­stelle bekannt, ob von dem erteilten Beratungsschein Gebrauch gemacht worden ist oder nicht. Angebliche Erfolgszahlen einzelner Beratungsträger erscheinen deshalb wenig plau­sibel“ (DT 8.11.08).

Herr Hubert Kaiser hält zu Recht den Werbeprospekt von DV, dessen Hauptanliegen zu sein scheint, „Mitglieder zu werben und mittels eines Überweisungsträgers um Spenden zu bitten“, für eine „Mogelpackung“ … „von Halbwahrheiten…, Fehldeutungen und Irreführungen“. In einem uns vorliegenden 10seitigen Brief vom 20.02.03 an Frau Waschbüsch schreibt er u. a.:

‚Ihr Werbeprospekt empört mich. …Ich schildere Ihnen, wie er auf in der Sache unin­for­mierte, vor allem ältere Menschen tatsächlich in Ihrem Sinne Eindruck zu machen scheint. Ihr Adressat, …, konnte mit der unscheinbaren Formulierung: “nach Maßga­be des § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 SchKG“ überhaupt nichts anfangen, war völlig arglos und fest davon überzeugt, dass Sie keine Beratungsscheine mehr aus­stel­len.  … Es schien ihm zunächst unwahrscheinlich, dass Sie auch weiterhin Beratungs­scheine ausstellen, - das ist mit § 219 StGB gemeint – die faktisch eine Schlüsselfunk­tion für die Durchführung straffreier Abtreibungen haben und die die Klarheit und „Entschiedenheit des Zeugnisses der Kirche in Ihren Beratungsstellen verdunkeln.“’

Antwort erhielt er nie. Das ZdK verdunkelt aber nicht nur durch das Ausstellen der „Tötungs­lizenz“ (Erzbischof Dyba) durch den von ihm initiierten Verein donum vitae das kirchliche Zeugnis für das Leben, sondern, worauf wir noch mal zurückkommen wollen, auch dadurch, dass es den Einsatz für ungeborene Kinder behindert, wenn es z.B. die von Kleinkindern als „Baby“ erkannten Embryonenmodelle, als "abstoßendes Material" beurteilt und nicht vertei­len lässt.

Die „Aktion Leben“ verdankt dem öffentlichen Eintreten von Weihbischof Laun (Salzburg), der demonstrativ selbst diese Modelle verteilte, dass sie auf dem Katholikentag bleiben konn­te: „Weil wir eine Entfernung dieser Modelle, die die Katholikentagsleitung diktatorisch von uns forderte, als Verrat an den ungeborenen Kindern und unserer Arbeit betrachteten und die Modelle nicht, wie es eine andere Lebensrechtgruppe tat, verschwinden ließen, sollten wir ausgeschlossen werden“ (Der Fels 8-9/2008). Dies kann geschehen, obwohl donum vitae-Mit­glieder nach dem Brief von Kardinal William Levada, Präfekt der Glaubenkongre­gation, im ZdK und anderen Laiengremien nicht mehr sitzen oder gar etwas zu bestimmen haben dürften. Er ‚forderte von den deutschen Bischöfen „klug und entschieden darauf hinzuwirken, dass die Gläubigen, vor allem die Vertreter kirchlicher Organisationen und Räte, nicht nur auf eine leitende Mitarbeit bei Donum Vitae e.V., sondern auf jegliche Form der Unterstützung ver­zichten“ und hat der Behauptung der Unterzeichner des sog. „Zwischenruf“, katholische Christen könnten mit der Unterstützung von „Donum vitae“ „ihre christliche Sendung in der Kirche und in der Welt“ erfüllen, offiziell widersprochen’ (DT 17.03.07).

Aber leider wird es gerade umgekehrt gehandhabt, die Laienorganisationen maßen sich an zu entscheiden, ob sie die von einem Bistum delegierten Personen anerkennen. So wurde z.B. den von der Regensburger Diözese entsandten Delegierten zunächst die Anerkennung in die­sen Gremien verweigert:Die Anerkennung der vom Regensburger Diözesankomitee entsand­ten drei Delegierten als Mitglieder des ZdK sorgte für eine längere kontroverse Debatte. Ein Antrag, den Delegierten diesen Status nicht zu gewähren und weitere Entscheidung der in den Streit mittlerweile eingebundenen Apostolischen Signatur abzuwarten, wurde mit Mehrheit auf die Herbstvollversammlung des ZdK vertagt. … Als Vertreterin der Antragsteller bekräf­tigte die Regensburger Kirchenrechtlerin Sabine Demel, der Ersatz für ein Gremium, das rechtswidrig aufgehoben worden sei, könne nicht rechtmäßig sein. Müller habe rechts­widrig und rechtlich ungültig gehandelt“ (DT 27.05.06).

Im Landeskomitee der Katholiken erhielten die Regensburger Delegierten zunächst nur „Gast­status“: ‚Der Regensburger Delegierte Markus Spitzer äußerte massive Kritik. „Der Vati­kan hat uns anerkannt, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat uns anerkannt und jetzt das im Jahr des Papstbesuches in Bayern“, sagte der Präfekt der Marianischen Männe­r­kongregation in Regensburg nach Verlassen des Sitzungssaals. Dabei macht Spitzer auch Vor­­behalte zur Zusammensetzung des Landeskomitees geltend. Nach den Vorgaben des Vatikan dürften dort Vertreter des Vereins „Donum Vitae“ (Geschenk des Lebens) nicht sitzen, meinte er’ (DA 01.04.06). Aber das Landeskomitee sieht sich nicht angesprochen: „nicht das Landeskomitee, sondern das Zentralkomitee der deu­t­schen Katholiken  (habe) 1999 die Gründung von Donum Vitae initiiert“ (DT 24.03.07).

 

Donum Vitae- Mitglieder sind kirchenrechtlich exkommuniziert

 

Kardinal Meisner wurde wegen dem Satz (kath.net, 14.09.07)  - „Vergessen wir nicht, dass es einen unaufgebbaren Zusammenhang zwischen Kultur und Kult gibt. Dort, wo die Kultur vom Kultus, von der Gottesverehrung abgekoppelt wird, erstarrt der Kultus im Ritualismus und die Kultur entartet.“ - in seiner Predigt zur Einweihung des Diözesanmuseums Kolumba öffentlich angegriffen: Thomas Sternberg, CDU-Politiker und kulturpolitischer Sprecher des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, hat in einem Interview mit dem „Kölner Stadtan­zeiger“ den Kölner Kardinal Joachim Meisner scharf attackiert. Der CDU-Politiker ortet beim Kölner Erzbischof eine „etwas schlichte Vorstellung“ von Kunst und bezeichnet die Aussagen von Meisner als eine „Torheit“. Wörtlich sagte Sternberg:

„Ich kann mich des Mitleids mit einem Mann nicht erwehren, der in jedes Fettnäpf­chen tritt. Das größere Problem ist seine Art, wie er diejenigen bekämpft, die anderer Meinung sind - zum Beispiel die überzeugten Katholiken, die sich bei Donum vitae für den Schutz des ungeborenen Lebens engagieren. Es wäre unangemessen, den Kardinal in die rechtsradikale Ecke zu stellen. Ich glaube, das hat mit seinem Alter zu tun, und ich will ihm zugute halten, dass er schlechte Berater hat - oder gar keine. Er versteht das nicht und ist sich über die Folgen solcher Aussagen nicht im Klaren. Man sieht daran, wie gut es ist, dass Bischöfe mit 75 ihr Rücktrittsgesuch einreichen müssen.“ (kath.net 18. 09. 2007).

Sternberg sollte eher Mitleid mit Donum Vitae-Akteuren haben, die einen unglaublichen Rea­li­tätsverlust erlitten haben. So widerspricht sich z.B. Frau Geiss-Wittmann in dem erwähnten Pamphlet selbst, wenn sie einerseits behauptet: ‚Auch die wiederholten Äußerungen, „der Schein berechtige, ermögliche, eröffnet, legalisiere oder rechtfertige eine straffreie Abtrei­bung“ ist unzutreffend und irreführend!’ Und andererseits, was sie hier bestreitet, im nächs­ten Absatz einräumt: „Richtig ist: Die lebensschützende, bescheinigte Schwanger­schafts­kon­flikt­beratung bewahrt die Frau bei einem rechtswidrigen Abbruch vor Straf­verfolgung“ (Presse­mitteilung 10.10.08, erster Brief).  

Und wo bleibt das Mitleid mit den ungeborenen Kindern die per Beratungsbestätigung zum straffreien Töten freigegeben werden? Die je nach Abtreibungsmethode zerrissen, zerstückelt oder verätzt werden. Klebt nicht das Blut dieser unschuldigen Kinder an den Fingern derer, die sie mit dem Schein dem Tod ausliefern?

Im Grunde wissen diese Leute, dass sie nach dem Kirchenrecht exkommuniziert sind. Denn wie es  Donum Vitae-Gründungsmitglied  Sabine Demel, Kirchen­recht­lerin an der Universität Re­gens­burg - der, obwohl sie das Kirchenrecht umgeht und verdreht und nicht nur hier aktiv ge­gen die Lehre der Kirche agiert, bis heute die kirchliche Lehrbefugnis nicht entzogen wurde - selbst in einer Arbeit darlegt, tritt nach dem kirch­lichen Straf­recht gemäß c. 1398 CIC/1983 mit der Abtreibung die Exkommuni­kation als Tatstrafe von selbst ein und wird ohne Eingrei­fen einer kirchlichen Autorität  geahndet. Von der Tatstrafe betroffen ist die schwan­­­­gere Frau, der Arzt, der die Abtreibung ausführt, sowie alle Tatbeteiligten, die wesent­lich und unent­behr­­­lich für das Zustandekommen der Abtreibungstat sind. Dies trifft auf Gründer, Mitglieder und Mitarbeiter von DV zu, wurde doch dieser Verein explizit des­wegen gegründet um die tödlichen Beratungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Bera­tungsbestätigung aber ist nach dem derzeit geltenden Recht in Deutschland „die (!) wesent­liche und unentbehr­liche“ Vor­­ausse­­t­zung für straffreie Abtreibung. Prof. Dr. Giovanni B. Sala SJ schreibt in einer moraltheologischen Untersuchung:

„Die Aushändigung des Scheins durch die Beratungsstelle bedeutet ein positives Tun; nämlich sie erfüllt die notwendige und zureichende Bedingung für die straffreie Abtreibung. Sie nimmt eine reale Möglichkeit der Abtreibung nicht bloß hin, die unabhängig von ihrem Handeln bereits gegeben wäre, sondern sie schafft erst diese Möglichkeit, indem sie den Weg zur Tötung ebnet“ (Kirchliche Beratungsstellen und Mitwirkung am Abtreibungsgesetz, S 101).

All das wollen ZdK- und Donum Vitae-Akteure nicht wahrhaben. Müssten die Bischöfe nicht explizit darauf hinweisen, dass die Exkommunikation in diesem Fall automatisch geschieht? Da sie sich selbst jahrelang in der prekären Situation der schweren Sünde befand­en, werden sie ihrer Aufgabe nicht gerecht. Es ist unerträglich, dass sie die katholischen Laien sogar faktisch exkommunizierten Menschen ausliefern und nach wie vor tatenlos zuschauen wie diese sie für ihre machtpolitischen Zwecke benutzen und missbrauchen.

 

Es geht um Macht

 

Wenn man eins und eins zusammenzählt wird schnell klar, dass der politisch gefärbte Gremi­en­katholizismus in Deutschland darauf abzielt eine von Rom unabhängige, dem Protestantis­mus angepasste Kirche zu etablieren. Politische Macht genügt den vielen Politikern in den Laiengremien nicht, deshalb fordern sie auch in der Kirche Ämter und Kompetenzen. Sie wollen von der Hierarchie unabhängig als Kirche handeln und sich deren (Mit-) Glieder, sowie deren Strukturen bedienen, oder anders ausgedrückt die Gläubigen für ihre von der Lehre der Kirche abweichenden eigenen „Lehrmeinungen“ und ihre politischen Zwecke instrumentalisieren. Zu Recht warf Kardinal Ratzinger dem ZdK vor,

„Glauben und Politik unzulässig zu vermischen. Nahezu alle bekannteren Mitglieder des ZdK seien prominente Politiker, die im ZdK nicht gegen Lösungen auftreten könnten, die sie zuvor als Politiker selber beschlossen hätten, schreibt der Kardinal unter Hinweis auf die Debatte um die Schwangerenkonfliktberatung. Das ZdK verliere damit die Möglichkeit, das in der Politik Erreichte in Frage zu stellen. Es kreise zu­nehmend um sich selbst und beschäftige sich vorwiegend mit innerkirchlichen Strei­tigkeiten, anstatt das Evangelium zu den Menschen zu bringen“ (RB 24.09.2000).

Sieht man sich z.B. bei der aktuellen Zusammensetzung des ZdK die nicht basisdemokratisch legitimierten Einzelpersönlichkeiten an, fällt auf, dass ca. die Hälfte davon bekannte Politiker sind. Davon wiederum gehören 2/3 der CDU/CSU und zusammen 1/3 der SPD, den Grünen und der FDP an. Seine obersten Repräsentanten – Präsidenten und Vizepräsidenten - stammen seit Jahrzehnten aus den C-Parteien. Das ZdK wird also eindeutig von Unionspolitikern be­herrscht. Sieht man sich an, wer am lautesten und am häufigsten Papst und Bischöfe kritisiert, stellt man fest, dass es ausgerechnet die C-Politiker sind, die weitgehend identisch mit den führenden ZdK- und Donum vitae-Gründungs- Mitgliedern sind. Deshalb ist es ihnen auch so wichtig, dass sie in den Laiengremien agieren können. So meint Alois Glück:

„Und es wird mir vorgeworfen, wir würden uns als katholische Laien nicht an die Ent­scheidung des Papstes halten, was ich allerdings anders sehe. …Was wir tun, ist unse­re eigene Entscheidung aus christlicher Verantwortung als Bürger. Dies „verdun­kelt“ nicht das Zeugnis der Kirche. …Ich halte es für grundfalsch, wenn Katholiken vor die Alternative gestellt werden, Donum Vitae zu unterstützen oder keine Funktion in katholischen Laienorganisationen. Das würde bedeuten, dass Katho­liken, die in ihrem außerkirchlichen Engagement in notwendigen Güterabwägungen Positionen vertreten, die mit der kirchlichen nicht identisch sind, faktisch aus dem kirchlichen Leben ausgesperrt würden“ (Münchner Merkur 12.05.04).

Hier wird dem obersten Lehrherrn der Kirche widersprochen und die Weigerung der Weisung des Papstes zu folgen verharmlost. In einem Brief an eine der Beraterinnen hatte schließlich nicht irgendjemand, sondern der Apostolische Nuntius in Deutschland, Giovanni Lajolo, geschrieben:

"Der Verein Donum Vitae befindet sich in offenem Widerspruch zu den Anwei­sungen des Heiligen Vaters." Durch die Ausstellung des Beratungsscheines werde die Kirche in den Vollzug eines Gesetzes eingebunden, "das die Tötung unschul­diger Menschen zulässt".

Die Haltung von DV gegenüber der Kirche macht ZDK-Mitglied Tyllack deutlich: ‚Trotz al­ler kirchlichen Kritik will die katholische Laienorganisation Donum Vitae ihre Schwangeren-Be­ratung deutlich ausweiten. Bereits im Januar solle die Zahl der Beratungsstellen auf 100 erhöht werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Olaf Tyllack am Mittwoch in München. Ein Drittel davon seien in Nordrhein-Westfalen geplant. Die Beraterinnen hätten sich von den jüngsten Vorwürfen des Vatikans nicht einschüchtern lassen. Ihr Motto sei: "Jetzt erst recht!", erklärte Tyllack’ (Tagesspiegel 8.11.2000).  

 

Spalterisch wird behauptet „als Kirche zu handeln“

 

Mit der Gründung von donum vitae wurden Fakten geschaffen und eine mögliche Spaltung der Kirche bewusst in Kauf genommen. Professor Manfred Spieker schrieb:

‚Am 4. Juli 2003 schrieb Kardinal Ratzinger einen Brief an den Vorsitzenden der Deut­­schen Bischofskonferenz, der nach einer realistischen Beschreibung der auseinan­der­driftenden Entwicklungen im deutschen Katholizismus und einer sachten Kritik am Schweigen der Mehrheit der Bischöfe die Bitte an die Bischöfe enthielt, nicht nur sich selbst von „donum vitae“ zu distanzieren, sondern auch dafür zu sorgen, „dass Priester, Mitglieder von kirchlichen Räten, katholische Verbände sowie kirchliche Zeitungen und Bildungseinrichtungen die Tätigkeit von ,donum vitae‘ nicht unterstützen“. Der Verein habe inzwischen dank massiver staatlicher Unterstützung „in fast allen Teilen Deutschlands Fuß gefasst“ und fördere „separatistische Tendenzen unter den deut­schen Katholiken“. Einige Bischöfe hätten sich klar und deutlich gegen ‚donum vitae‘ ausgesprochen und die Gläubigen aufgefordert, den Verein nicht zu unterstützen. Die Mehrheit habe es jedoch vorgezogen, „den Verein bloß zur Kenntnis zu nehmen, ohne ihn zu billigen oder zu missbilligen“’ (DT 12.06.2008).

Für die sich als christlich darstellenden Politiker ist es unerlässlich, dass dieser Tötungs-Er­mög­­­­lichungs-Verein, von Erzbischof Dyba als „donum mortis“ bezeichnet, durch den sie, wie sie behaupten „als Kirche handeln“, als katholisch angesehen wird. Deshalb lassen DV-Pro­ta­­gonisten keine Gelegenheit aus seine Zugehörigkeit zur Kirche, die sie gleichzeitig öffent­lich kritisieren, zu proklamieren. Wiederholt wird aus­drücklich unterstrichen, z.B. von der Lei­­­­terin der Bamberger Beratungsstelle Steger-Böhnlein: „Wir agieren außerhalb der Amts­­­­­­kirche, aber innerhalb der Kirche“ (DA 20.09.02). Dies wird den Menschen suggeriert, aber ignoriert, dass es außerhalb der amtlich verfassten Kirche keine katholische Kirche gibt.

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hält fest:

„‚Wir sind Kirche’ können alle sagen, die durch das dreifache Band des Glaubens,

der Sakramente und der ehrfürchtigen und gehorsa­m­en Verbindung mit Papst und Bischöfen, kirchliche Gemeinschaft bilden.“ (kath net 13.10.03).

 

 

 

 

Unterschiede zu protestantischen Glaubengemeinschaften sollen verwischt werden

 

Es gibt die „eine heilige katholische und apostolische Kirche“ nur im Verbund der Gläubigen mit Priestern, Bischöfen und Papst. Wer aber außerhalb der „Amtskirche“, abweichend von ihrer authentischen Glaubenslehre agiert, agiert außerhalb der Kirche, der ist von der katholi­schen Lehre abgefallen und kann deshalb nicht im Namen der Katholiken sprechen und han­deln. Innerhalb der Kirche kann nicht jeder, auch nicht jedes Grüppchen (Koalition), sein eigenes Süppchen kochen, sonst wäre babylonische Verwirrung vorprogrammiert. Es wäre bald mit der Einheit der Kirche vorbei und wir hätten protestantische Verhältnisse. Schon lange haben wir den Eindruck, dass dies von Amtslaien und rebellischen Pfarrern gewünscht wird, fordern sie doch mit dem Verweis auf das Konzil alles, was es in der evangelischen Kirche gibt: Aufhebung des Zölibats, Frauenordination, Laienpredigt usw. So gibt Pfarrer Trimpl, der dem Aktionskreis Regensburg (AKR), einer Gruppe von Priestern, Laien und laisierten Priestern angehört, auf die Frage „Was ist, was will der AKR“ nur den vagen Hin­weis auf eine Umsetzung des II. Vatikanischen Konzils. Er meint: „In manchen Kirchenkrei­sen gilt man schon als Rebell, wenn man ernst nimmt, was das II. Vatikanische Konzil uns an Reformen gebracht hat, und wenn man versucht, diese Reformen auch wirklich in die Praxis umzusetzen, so gut man es kann“ (DA 05.06.04).

Doch wenn schon Vatikanum II zitiert wird, dann bitte korrekt! So erweist sich der Verweis auf das Konzil bei der Forderung nach Aufhebung des Zölibats als glatte Lüge. Eine überwäl­tigende Mehrheit - 2390 Ja zu 4 Nein Stimmen - votierte für die Beibehaltung der Zölibatsver­pflichtung (RB Nr. 32/33 v. 11./ 18.08. 96). Wer da unter Bezug auf das Konzil das Gegenteil ver­langt, nimmt es offenbar mit der Wahrheit nicht genau. Auch für andere Forderungen, die die elementaren Glaubensunterschiede zwischen den Konfessionen verwischen sollen, da sie die Amtslaien, sowie Amtsträger beider Konfessionen in unfairer Weise nicht klar aufzeigen - eher uninformierten Mitläufern einreden es gäbe keine wesentlichen - wurde nie der Beleg erbracht, dass sie vom Konzil gedeckt sind. Vorzugeben, damit Kirchenaustritte stoppen zu wollen, ist scheinheilig angesichts des Niedergangs der evangelischen Kirche in Deutschland, aus der stillschweigend trotz (oder wegen?) der Anpassung an die säkulare Welt die Mit­glie­der scharenweise ausziehen. Sie schrumpf­te von 43 Mill. 1950 auf 26,848 Mill. 1999, um 37,5 %; im gleichen Zeitraum verzeichnete die kath. Kirche einen Anstieg um 8 %, von 25 auf 27,017 Millionen. (Die Tagespost 23.06.01).

Sollte man nicht vielmehr alles tun um nicht durch die Anpassung an den Zeitgeist zu sehr in den Sog dieses Niedergangs zu geraten? Leider wurde schon mancher katholische Stand­punkt der Ökumene geopfert, z.B. wurden bei der Reform des § 218 Aussagen mitgetragen, die die kath. Kirche „allein immer abgelehnt hatte“ (Spieker S 49). Wann immer Kritik an der Kirche, an Papst oder Bischöfen geübt wird, stimmt das ZdK in den Chor der Kritiker ein. Z.B. kriti­sierte Ministerpräsident Erwin Teufel, DV-Gründungs- und ZdK-Mitglied: ‚„Ich habe den Eindruck, dass sich die katholische Kirche auch heute noch mehr am Zentralismus orientiert als am Subsidiaritätsgedanken“. Er nennt den Rückzug der katholischen Bischöfe aus der Schwangerenkonfliktberatung als Beispiel. Nach dem Subsidiaritätsprinzip wäre, so Teufel, die kleinere Einheit vor Ort eigenverantwortlich für die Bewältigung des Problems zuständig gewesen. Dennoch sei die Kirchenleitung in Rom nicht bereit gewesen, den in Deutschland eingeschlagenen Weg der Beratung weiter zuzulassen. Als weiteres Beispiel nennt Teufel den im vergangenen Jahr in die Diskussion geratenen Entwurf eines Liturgiepapiers. Er halte es nicht für sinnvoll, quasi per Dekret eine verbindliche Gottesdienstordnung vorzuschreiben, betont Erwin Teufel’ (Kolpingblatt März 2004). So möchten wir z.B. auf die massive Kritik an der Instruktion „Redemp­tionis Sacramentum“184 oder der Änderung der Karfreitagsfürbitte hin­weisen: ‚Wir sind enttäuscht und bestürzt, dass Papst Benedikt nicht die Formulierung der "ordentlichen Form" des Messbuchs von 1970 unverändert auch für die "außerordentliche Form" des Ritus übernommen hat’ (ZdK-Erklärung v. 29.02.2008). Das ZdK verteidigt kaum je­mals katholische Positionen, tut eher alles um sie aufzuweichen.

So kann man dem Schweizer Bischof Kurt Koch nur zustimmen, wenn er in einem Offenen Brief an den Ratspräsi­den­ten des Evan­ge­li­schen Kirchenbundes schreibt:

„Wenn ökumenische Irritationen in der katholischen Kirche geschehen oder als solche wahrgenommen werden, dann pflegen sich Katholiken und Protes­tan­ten gemeinsam entrüstet zu Wort zu melden. Wenn hingegen ökumenische Irritatio­nen in den refor­mierten Kirchen geschehen, dann pflegen Prostanten und Katholiken gemein­sam zu schweigen.“

Und seine Bitte „die Ökumene an der Basis nicht gegen die Ökumene der Kirchenleitung auszuspielen“ (kath.net 08.08.07) ist auch in Deutschland nur zu berechtigt. Amtslaien wie auch evan­­gelische Amts­träger versuchen öffentlich Druck auszuüben, dass die katholische Kir­che z.B. ihren Widerstand gegen Interkom­munion  aufgebe. Unter ökumenischem Fortschritt ver­stehen sie nur das einseitige Einge­hen auf evangelische Forderungen. So erklärte:

‚In ungewöhn­lich scharfer Form (.) der Münchner Erzbischof und Kardinal Friedrich Wetter am Donnerstag, die katholische Kirche werde sich in zentralen Fragen des Glaubens nicht von der evangeli­schen Kirche unter Druck setzen lassen. Wetter reagierte damit unter anderem auf Äußerun­gen des evangelischen Landesbischof Johannes Friedrich zum gemeinsamen Abendmahl. … Wenn aber von der evangeli­schen Kirche unrea­listische Forderungen erhoben würden und so öffentlicher Druck ausgeübt werde, habe dies keine guten Auswirkungen auf die Ökumene. „Ich sage dies nicht in Genugtuung, sondern in Trauer.“ Wetter verwahrte sich auch gegen Ratschlä­ge von Friedrich an die katholische Kirche. Friedrich hatte in einem Interview gesagt, allein schon praktische Gründe sprächen dafür, dass die katholische Kirche ihren Widerstand gegen ein gemeinsames Abendmahl aufgebe’ (DA 25.02.05).

Die Glaubensunterschiede sollen verwischt und negiert werden, denn damit wäre es auch für die Politik ein leichtes sich z.B. bei ethisch  problematischen Entscheidungen auf die Kirche zu berufen, da die Anpassungen der evangelischen Kirche an politische Wünsche meist schnell, oft in vorauseilendem Gehorsam, vorgenommen werden. Siehe z.B. die „Rosenhei­mer Erklärung“ der Landessynode v. 18.04.1991, die der Politik den Weg zur Fristen­lösung bereitete, die EKD–Erklärung zum Schwangerschafts­abbruch bei der Anhörung vor dem Gleichstellungsaus­schuss des Europarats „Frauen und Religion“ am 10.09.04, nach der bei der Abtreibungsdebatte bereits ein „nicht vorhandener Kinderwunsch“ zu den ausweglosen Konfliktsitua­tionen gezählt wird, in denen Frauen Entscheidungsfreiheit über Leben oder Tod ihrer Kinder zugesprochen wird – die brandenburgische Pastorin Ellen Ueberschär fragt in einer Diskussionsrunde gar „Wo im Evangelium steht, dass Abtreibung verboten ist? (DT 30.12.08). Den Verweis Jesu auf das Gebot  „Du sollst nicht töten“ kennt die Generalsekretärin des Evangelischen Kirchentags wohl nicht. Ein Beleg ist ebenfalls der Vorschlag des EKD-Ratsvorsitzenden Bischof Huber vom November 2006, den Stichtag im Stammzellgesetz ein­malig zu verschie­ben (den Bundesforschungsministerin Annette Schavan im Oktober 2007 au­fgegriffen hat) und seine jüngsten Stellungnahmen zur Stammzelldebatte. Man denke nur an seine Attacken auf die katholische Kirche in seinem Artikel „Auch der katholische Mensch kann irren“ (FAZ 27.12.07). Dem möchten wir entgegenhalten – auch die evangelische Kirche ist nicht Herrin über Leben und Tod und es ist nicht Aufgabe evangelischer Bischöfe Men­schen­leben zur Disposition zu stellen, weder in der Abtreibungs- noch in der Stammzellde­batte.

 

Wozu sitzen Politiker in den Laiengremien?

 

Von den Laienvertretern wird behauptet, sie würden die Kirche in die Welt und die Welt in die Kirche tragen. Fakt ist, dass sie die Kirche der Welt anpassen wollen und die Kirche beson­ders durch sie von der Welt destruktiv beeinflusst wird. Sie fühlen sich mehr dem Staat und der politischen Macht als der Kirche, dem katholischen Glauben und der Mehrheit der Katho­li­ken verpflichtet. Dies belegt besonders deutlich ihr gezielt gegen die Kirche und ihre Inte­res­sen ge­rich­tetes Verhalten in der Schwanger­schaftskonfliktberatung. Und zwar sowohl in welt­an­schau­­licher wie auch in materieller Hinsicht. Statt den Umstieg der Kirche von den §§ 5 – 7 auf die §§ 2 und 3 des Schwangerschaftskonfliktgeset­zes zu würdigen, zu fördern und anzuerkennen, gründeten die in den Laienkomitees sitzenden Politiker den todbringenden Ver­ein Donum Vitae und gin­gen sogar soweit das authentisch katholische Element im staat­lichen System nicht anzuerken­nen. Sie sorgten dafür, dass der Kirche die staatlichen Förder­mittel entzogen wurden. Sie sind also nicht gewillt, auch dort nicht, wo es ganz eindeutig mög­­­lich wäre, die Kirche in die Welt zu tragen, sondern schaden bewusst mit viel medialem Getö­se gegen Kirche und Papst der Kirche. In ei­nem Leserbrief erläutert Claus Jäger:

„In Wahrheit sind die Bischöfe vom System der §§ 5 bis 7 des Schwangerschafts­konflikt­gesetzes (SchKG), das die Ausstellung von Beratungsbescheinigungen an Schwangere vorschreibt, auf das System der §§ 2 und 3 SchKG „umgestiegen“, auf ein System, in dem es auch Schwangerschafts­kon­fliktberatung gibt, aber keine Be­schei­nigungspflicht. Auch für diese Form der Beratung (so haben be­reits verschiedene Gerichte entschieden) steht den Beratungsstellen eine staatliche Förderung nach § 4 SchKG zu (DT 27.09.03).

Als Antwort auf unseren Brief vom 17.09.2000 ließ uns der Gründer des „Katholischen Klub der Bundestagsabgeordneten“, Donum Vitae- und ZdK- Mitglied, der ehemalige Bundestags­präsident Wolfgang Thierse (SPD) am 27.11.2000 mitteilen, dass nach seiner Auffassung „Politik andere Aufgaben hat, als christliche Überzeugungen direkt umzusetzen.“ Wenn also katholische Politiker dies nicht als ihre Aufgabe ansehen, ist es überflüssig, ja für die Kirche eher schädlich, dass sie Mitglieder der Laienkomitees sind. Denn wozu sitzen dann Politiker in den Laiengremien? Um in der Kirche Unheil anzurichten, die Katholizität, die katholische Lehre zu zerstören? Um den Wählern Christlichkeit vorzutäuschen? Um eine Plattform zur Selbstdarstellung zu haben? Ein Vorschlag von Professor Hubert Windisch:

„Vielleicht sollte man analog zum Verbot für Priester, pol­i­tische Ämter zu bekleiden, auch Christen, die ein politisches Amt innehaben, verbieten, kirchliche Äm­ter zu be­klei­den. …Das bedeutet durchaus mehr kritischen Abstand der Kirche zu Staat und Partei­en, ohne damit einer Privatisierung oder Entöffentlichung der christlichen Bot­schaft das Wort zu reden“ (DT 08.11.03).

Wie wenig katholisches Profil und christlich-moralisches Rückgrat im ZdK sitzende Politiker haben, lässt sich exemplarisch an Bundesbildungsministerin Schavan aufzeigen. Das Grün­dungs-Mitglied von DV gehörte zu den schärfsten Kritikern von Papst Johannes Paulus und Kardinal Ratzinger, als es um den Ausstieg der katholischen Kirche aus der staatlichen Schwan­­­­gerschaftskonfliktberatung ging: ‚„Die Bischöfe müssen jetzt handeln, und zwar an­ders, als Rom es vorschreibt.“ Dort sei man nicht bereit, die deutsche Position auch nur zur Kenntnis zu nehmen, und das sei Teil des Konzeptes von Kardinal Joseph Ratzinger, dem Präfekten der Glaubenskongregation, der gegen alles zu Felde ziehe, was nicht in sein Kir­chen­konzept passe’ (SZ 19./20.06.1999), hetzte sie. Sie war es, die im Juli 2006 bei der Ver­ga­be von Forschungsgeldern der EU einknickte und so eine mögliche Sperrminorität verhin­der­te, sodass mit den Geldern deutscher Steuerzahler Forschungsprojekte mit embryonalen Stamm­zellen gefördert werden, die in Deutschland verboten sind. Brüsseler Déjà-vu-Erlebnis titelt faz.net:

„Schon 2002 drohte eine Gruppe von Ländern damit, das gesamte Forschungspro­gramm zu blockieren, sofern die Kommission nicht von der Förderung für ethisch umstrittene Stammzellprojekte abläßt. Obwohl Bundeskanzler Schröder selbst Anhän­ger freizügiger Regeln für die Forschung war, durften deutsche Unterhändler in Brüs­sel eine strenge Linie vertreten, weil es der Bundestag so wollte. So wie in Deutsch­­land sollten Wissenschaftler auch für EU-geförderte Projekte keine Embryo­nen töten oder auf frischgewonnene Stammzellkulturen zugreifen dürfen“ (25.07.06).

Ausgerechnet eine sogenannte christliche Ministerin, die auch noch im ZdK sitzt, hat - anders als Polen, Österreich, Malta, die Slowakei und Litauen, die in Brüssel bis zum Schluss gegen den Kompromiss stimmten - durch ihr Votum eine ethisch verantwortbare Position verraten und „die deutsche Position nicht mit genügend Nachdruck vertreten“ (Hiltrud Breyer, grüne Europaabgeordnete) (DT 27.07.06).

Sie war es auch, die ohne jede Notwendigkeit und laut Umfragen gegen die klare Mehrheit der Bevölkerung, die wünscht, dass sich die Wissenschaft ausschließlich auf die Forschung mit adulten Stammzellen konzentriert, DT 27.01.07, vehement für eine Lockerung des Stamm­zellgesetzes eintrat und im Parlament durchsetzte. Hier wird deutlich: diese Ministerin re­giert nicht nur gegen ethischmoralisch verantwortbare Positionen, sondern auch gegen das Volk: Zwei Drittel halten es für „richtig“, dass „keine menschlichen Embryonen zu Forschungs­zwec­­ken erzeugt und zerstört werden“ dürfen (DT 27.01.07). So hat der Kölner Kardinal Joa­chim Meisner der zuständigen Bundesforschungsministerin Annette Schavan Unwahrhaf­tig­keit, Prinzipienlosigkeit und Missbrauch „des Wortes »katholisch« für eine von durchsichti­gen Forschungsinteressen motivierte Kampagne“ vorgeworfen. ‚Der Kardinal kritisierte, dass die katholische Theo­login Schavan ihre „Eigenschaft als Theologin“ in die Waagschale ge­worf­en habe und sich für eine vermehrte Nutzung embryonaler Stammzellen eingesetzt hat und dass diese dabei „sich nicht nur gegen viele Delegierte gewandt, die aus christlicher Überzeugung gegen eine solche Aushöhlung des Lebensschutzes sind, sondern sich auch eindeutig gegen die Position der katholischen Kirche gestellt“ habe. Wörtlich sagte Meisner: „Die Unwahrhaftigkeit in der Position der Ministerin entlarvt sich deshalb selbst, wenn sie gleichzeitig mit Blick auf andere Parteien behauptet, »dass das Christentum eine geistige Kraft ist, die Politik gestalten kann. Das unterscheidet uns von allen anderen«“’ (kath.net 7.12.2007).

 

Laienapostolat wird missbraucht für eigene dem Zeitgeist angepasste Lehren

 

Wir möchten nun zu der Frage nach dem Apostolat der Laienorganisationen kommen. Un­­se­­rer Meinung nach versteht man unter apostolischem Verhalten die Lehre Christi, die Leh­­re der Kirche zu verkünden und umzusetzen. So wie die Apostel die Lehre des Herrn ver­kündet und umgesetzt haben ohne eigenmächtige Änderungen und Zugeständnisse vorzu­neh­men. Das von Politikern dominierte ZdK aber beruft sich auf das Laienapostolat und verkün­det sei­ne eigene, dem Zeitgeist angepasste Lehre. Man verweist dabei auf Machbarkeit und politi­sche Durchsetzbarkeit und veröffentlichte sogar eine Kritik führender CDU-Politiker an den Bischöfen (DA 18.11.2000).

So werden die einfachen Laien für partei- und machtpolitische Interessen benutzt. Politiker erkaufen sich durch Zugeständnisse, die nicht der Lehre der Kirche entsprechen, die Stimmen von Atheisten, Heiden und nur nominellen Christen. Warum schreitet die Kirche nicht dage­gen ein? Prof. Spieker schreibt: ‚Auch das ZdK selbst identifizierte sich zunehmend mit der Beratungsregelung und pries sie als die bessere Alternative sowohl zur Indikationenregelung als auch zur Fristenregelung. Es sei „verantwortungslos“, schrieb der Leiter der Arbeitsgruppe Kirche und Gesellschaft im Generalsekretariat des ZdK, in den „Salzkörnern“, einem Mittei­lungsblatt des Zentralkomitees, „die Beratungskonzeption in Frage zu stellen, ...weil derzeit keine im Sinne eines effektiven Lebensschutzes realisierbare Alternative im Blick ist.“’ (DT 12.06.08). Sogenannte christliche Politiker, die zugleich ZdK- und DV-Gründungs-Mitglieder sind, u. a Bernhard Vogel, Annette Schavan, Erwin Teufel, fragen: Was habt ihr für ein Amts­­verständnis? Prominente Unionspolitiker stützen das Konzept von Donum Vitae gegen die Bischöfe:

„Obwohl Abtreibung Unrecht bleibt, hat der Staat unter bestimmten Bedingungen auf Strafsanktionen verzichtet, wenn eine vom Staat anerkannte Beratung erfolgt. Diese weltweit singuläre Regelung verhilft unbestritten mehr ungeborenen Kindern zu Leben als die unbedingte Beibehaltung der Strafe oder die reine Fristenlösung, die in unseren Nachbarländern in der Regel gilt.“ (FAZ v. 17.11.2000).

Dies behaupten sie, obwohl sie genau wissen, dass die Schwangere die Beratungsbestätigung auch dann erhält, wenn „sie die Gründe, die sie zum Schwangerschaftsabbruch bewegen, nicht genannt hat.“ Also wenn das „Bescheinigte nicht der Wahrheit entspricht“, weil gar keine Bera­tung stattfinden konnte, wie Bernward Büchner, Vorsitzender der Juristen-Ver­einigung Lebensrecht e.V., konstatiert (DT 8.11.08). Obwohl sich laut Manfred Spieker bei­spiels­weise für das Jahr 1996 „ein Meldedefizit von rund 55 Prozent“ bei Abtreibungen „nach medizini­scher und kriminologischer Indikation nachweisen lässt“. „Während das Statistische Bundes­amt 4.874 Abtreibungen verzeichnete, wurden allein bei den gesetzlichen Krankenkas­sen, die diese Abtreibungen bis 1997 zu zahlen verpflichtet waren, 7.530 Fälle abgerech­net.“ Nehme man dieses Meldedefizit auch für die Abtreibungen nach der Beratungs­regelung an, komme man bereits auf rund 200 000 Abtreibungen jährlich, „die dann noch um die unter anderen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechneten, um die von Privatkassen bezahlten, um die nach wie vor im Ausland vorgenommenen, um die Mehrlingsreduktionen nach In-vitro-Fer­tilisation und um die heimlichen Abtreibungen“ zu ergänzen seien. Da letz­tere auch noch nach der „Freigabe“ der Abtreibung in erheblichem Maße vorkämen, „kommt man nicht umhin, auch nach einer restriktiven Schätzung die Zahl der vom Statistischen Bun­desamt gemeldeten jährlichen Abtreibungen zu verdoppeln.” (S 59 – 61). „Experten wie Spieker schät­zen die Dunkelziffer auf 130.000. Hell- und Dunkelziffer ergeben also jährlich rund 260.000 Abtreibungen. Bezogen auf die Lebendgeburten würde demnach in Deutschland heute bereits jedes 3. gezeugte Kind abgetrieben“ (www.ja-zum-leben.de).  

Noch am 26. Juni 1992, dem Tag der Verabschiedung des Schwangeren- und Familienhilfe­gesetzes im Deutschen Bundestag, äußerte das Zentralkomitee, es habe die Entscheidung

‚„mit Bestürzung zur Kenntnis genommen. Gegen alle Argumente, Bitten und War­nungen werde damit ungeborenen Kindern in den ersten drei Monaten ihres Lebens der rechtliche Schutz versagt. Die Verpflichtung des Grundgesetzes, das Leben in allen seinen Phasen zu schützen, wird missachtet“. Das Zentralkomitee wiederholte seine scharfe Kritik und seine Ablehnung des Geset­zes als „ethisch unverantwortlich und verfassungswidrig“. Es versprach, alles zu tun, dass dieser Beschluss wieder „zu Fall gebracht“ wird’ (Spieker DT 24.03.2007).

„Zur Beratungsregelung gibt es nur eine Alternative: die Fristenregelung. Strafandroh­ungen schützen das Leben der Kinder nicht wirklich. Dieses kann nur mit den Frauen, nicht gegen sie geschützt werden.“ (Zwischenruf 20.07.2006). So die Unterzeichner des Zwischen­rufs, alle­samt ZdK-Aktivisten und fünf der sieben Unterzeichner C-Politiker. Mit dieser Des­informa­tion reden sie nun der Bevölkerung ein die Beratungsregelung sei keine Fristen­rege­lung und ungeborene Kinder könne man am besten dadurch retten, indem man sie zum stra­f­freien Töten freigibt.

Sie stellen sich damit explizit gegen die Position der Kirche, wie aus einem Dokument des Päpstlichen Familienrates über „Familie und Weitergabe des menschlichen Lebens“ hervor­geht: „Ausdrücklich kritisiert der Text eine fehlende Strafverfolgung bei Abtreibungen. Es sei nicht hinnehmbar, dass ein solches Delikt nicht bestraft werde, wenngleich ein Urteil mil­dernde Umstände in Rechnung ziehen könne. Wenn ein Staat seiner Schutzpflicht für alle Men­schen nicht nachkomme – wie dies bei Gesetzgebungen geschehe, die eine Abtrei­bung begünstigen -, dann handele er gegen seine eigenen Grundlagen“ (DT 08.06.06).

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass das pauschale Straffreistellen der Abtreibung die Würde der Frau zutiefst verletzt. Stellt man sie doch damit, in diesem Punkt, auf eine Stufe mit strafunmündi­gen Kindern und geistig Behinderten, die nicht fähig sind sich für ihr Tun zu verantworten.    

 

Wer kontrolliert die Laiengremien?

                                           

Ist es notwendig, dass das ZdK eigene Stellungnahmen veröffentlicht, wenn die Bischöfe bereits Stellung genommen haben? Da wird Größe, Eigenmächtigkeit und Unabhängigkeit demonstriert. Worauf gegründet? Wenn es sich so selbständig wähnt und unabhängig sein will, soll es sich doch selbst um Mitglieder bemühen, selbst finanzieren und selbst demo­kra­tisch organisieren. Es fordert doch immer mehr Demokratie in der Kirche. Beim Katholi­ken­tag in Hamburg wurden „die kath. Laien zu einer Erneuerung der politischen Kultur und einer stärkeren Bürgerbeteiligung in der Demokratie aufgerufen.“ ZdK-Präsident Meyer stellte fest: Eine funktionierende Kontrolle sei wichtig. „Fehlverhalten Einzelner komme vor allem dort zur Geltung, wo Macht nicht entsprechend kontrolliert worden sei.“ (Kol­pingblatt Juli/August 2000).

Er hat recht! Wer kontrolliert das ZdK?  FAZ-Redakteur Patrick Bahners schreibt:

Das ZdK sieht seinen Platz in der Mitte der Gesellschaft, möchte aber die Kirche Re­geln unterwerfen, nach denen sich keine andere gesellschaftliche Organisation richten könnte. Wenn eine Frage der praktischen Ethik leidenschaftlich erörtert wird und schließ­lich durch die zuständige Stelle nach dem korrekten Verfahren entschieden ist, dann muß man erwarten, dass die Unterlegenen sich im Handeln fügen, auch wenn sie mit Kants Aufklärungsschrift akademisch und publizistisch ihre Meinung im Gespräch halten mögen. So funktionieren, ohne die besonderen Grün­de zum Gehorsam in der Ki­rche, eine Gewerkschaft, ein Wirtschaftsverband und auch eine Partei“ (FAZ 09.09.06).

Bei keiner anderen Institution, Partei oder Gewerkschaft ist es vorstellbar, dass sie Leute oder Unterorganisationen unterstützen und gewähren lassen, die sich bewusst und vorsätzlich außer­halb ihrer Satzungen, Statuten, ihres Selbstverständnisses stellen, ja im gegensätzlichen Sinn agieren. Diese Leute müssten mit ihrem Ausschluss rechnen.

 

Das Nichthandeln der deutschen Bischöfe

 

Nicht so bei der katholischen Kirche in Deutschland! Da wird ein Verein bewusst und vor­sätz­­­­lich außerhalb der Kirche, das Kirchenrecht gestellt, ist also illegitim und handelt im Namen der Kirche, nämlich im Namen ihrer Glieder - der katholischen Laien -, gegen Gottes Gebote, die Lehre der Kirche, gegen die ausdrückliche Weisung des Papstes. Wie kann von katholisch geprägtem Verein gesprochen werden? Davon, er sei mitten in der Kirche? Was hat dieser Verein auf Katholikentagen zu suchen? Warum lässt dies die Kirche zu? Warum schützen die Bischöfe die Laien nicht vor diesem Missbrauch? Warum grenzen sie die Kirche nicht aus­drücklich durch entschiedenes konkretes Handeln - nicht nur verbal - von diesem destruktiven Verein ab? Warum sehen sie zu und helfen mit, wie ihre eigene Autorität in Zweifel gezogen und untergraben wird?

Dies ist ein unglaublicher Vorgang, da kann man sich als Laie nur noch staunend an die Stirn greifen. Aber, da die deutschen Bischöfe selbst „jahrelang in das unheilvolle Abtreibungsge­schehen“ (Kardinal Meisner, Kolping Intern Dezember 2000), involviert waren, haben sie weder den Mut noch den Willen ernsthaft gegen das ZdK, das Landeskomitee der Katholiken und DV-Mitglieder in anderen Laiengremien vorzugehen. Für ihre verbalen „Klarstellun­gen“ ern­ten sie von den Amtslaien nur den Verweis darauf, dass Donum Vitae nichts anderes als das tut, „was fast alle deutschen Bischöfe über viele Jahre für richtig gehalten haben“ (FAZ 17.11.2000) und „Da führen Laien fort, was Bischöfe jahrelang selbst getan haben… Doch nach einigen Jahren wird diesen Laien von den Bischöfen vorgeworfen, dass sie sich mit ihrem Ein­­­satz für die Schwangerschafts-Konfliktberatung im staatlichen System außerhalb der Kir­che befinden.“ (Prof. Sabine Demel Donum Vitae: eine Vereinigung außerhalb der Kirche? Aus: Anzei­ger für die Seelsorge 9/2007). Der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Her­mann Kues fragte: "Wieso kann das verwerflich sein, was fast alle deutschen Bischöfe seit fünf Jahren bis auf den heutigen Tag für richtig gehalten haben?" (Tagesspiegel 8.11.2000)  Oder wie es Bischof Kamphaus in seinem Brief vom 9.10.01 an uns ausdrückt: „Was fünf Jahre mög­­lich war, kann doch über Nacht so falsch nicht gewor­den sein.“ Nach dieser Logik  müsste die Erde noch heute als flach, das Weltsystem geozen­trisch gelten. Galileo Galilei wäre von Papst Johannes Paul II. zu Unrecht rehabilitiert worden. Nach diesem Prinzip wären Hexenprozesse und -verbrennungen richtig, müsste die Inquisi­tion noch heute stattfinden. Was Jahrtausende die große Mehrheit der Gelehrten übereinstim­mend mit der Kirche für richtig hielt, über Jahrhunderte aus Überzeugung von Kirche und Staat getan (verbrochen!) wurde, „kann doch über Nacht so falsch nicht geworden sein.“ So müssten Irr­tümer beibe­halten, falsches Handeln für immer festgeschrieben werden. Aber was man für rich­tig hält, kann sich auch als falsch erweisen und was falsch ist, von Anfang an falsch war, muss korri­giert werden und wird auch nicht dadurch richtig, dass es nun andere tun.

Als einziger der deutschen Oberhirten verurteilte Erzbischof Dyba Abtreibungen nicht nur ver­bal, sondern gab schon lange bevor der Heilige Vater seine Weisung an das Episkopat ertei­len musste, mit Wort und Tat Zeugnis für Gottes Gebote und die Haltung der katholi­schen Kirche, indem er die umstrittenen Scheine ab 1993 nicht mehr ausstellen ließ. Mit ei­nem "Mea Culpa" der deutschen Bischöfe, dem Eingeständnis in dieser Sache falsch gehan­delt zu haben, hätte ein guter Neuanfang in eindeutiger und einmütiger Haltung mit der ka­tho­lischen Weltkirche, an der Seite des Papstes gelingen können. Dies hätte sich als ein Segen für die Kirche erwiesen. Doch nach dem großen „Mea Culpa“ von Papst Johannes Paulus am 12. März 2000 legte zwar Bischof Bode auch ein Schuldeingeständnis für historische Schuld der Kirche ab und Erzbischof Thissen kritisierte, wohl nicht ganz auf dem neuesten Stand:

„Es gebe Situationen, in denen letztlich Ein­deu­tig­keit gefordert sei und nicht Diplomatie, … mit Blick auf das Verhalten von Papst Pius XII. und deutscher Bischöfe während der Hitler-Diktatur. Die Kirche sei zu gutgläubig gegen­über den Nazis gewesen“ (DT 18.11.04),

aber für die aktuelle eigene Schuld konnte sich leider nie­mand des deutschen Episkopats zu einem „Mea Culpa“ und einer Bitte um Vergebung durch­ringen.

So sind die Bischöfe zu befangen um wirklich frei im Umgang mit den Laiengremien und Donum Vitae zu sein. Deshalb blieben: ‚Die wiederholten Forderungen Roms, dass DV-Mit­glieder nicht in kirchlichen Gremien tätig sein dürfen, (.) bisher ohne jede Konsequenz, eben­so wie die Aufforderung der „Laien-Instruktion“ von 1997, dass örtlich gewachsene Struktu­ren dem geltenden Kirchenrecht angepasst werden müssten. Es könne keine „Parallel­orga­ne“ geben, die den vom Recht vorgesehenen Organen „die ihnen eigene Verantwortung entziehen“’ (DA 24.03.06).

‚Alois Glück hält es für unumgänglich, dass die deutschen Bischöfe rasch mit den Laiengre­mien in Deutschland klären, ob diese in ihrer bisherigen Form rechtmäßig seien. Sollten die Bischöfe zu einem anderen Schluss kommen, dann stelle sich allerdings die Frage, warum Rom dann über viele Jahre hinweg die deutsche Praxis vorbehaltlos akzeptiert habe, sagt Glück. Glück ist Mitglied im Landeskomitee der Katholiken in Bayern und im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). … Anlass für Glücks Äußerungen ist ein Dekret der vatika­ni­schen Kleruskongregation vom 10. März. Darin wurde die vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller veranlasste Neuordnung seiner diözesanen Räte für rechtens erklärt, ein Einspruch gegen die Neuregelung wurde abgelehnt. Sein Urteil zu der Regensburger Re­form stützt Kurienkardinal Dario Castrillon Hoyos unter anderem auf das Argument, die für das deutsche Rätesystem maßgeblichen Beschlüsse der Würzburger Synode (1971 bis 1975) seien durch die Neufassung des weltweiten Kirchengesetzbuches von 1983 aufgehoben. Laut Glück gibt es in der katholischen Kirche Deutschlands aber „massive Zweifel“ bezüglich der Gültigkeit dieser Aussage’ (DA 10.04.06).

Der langjährige Vizepräsident des Zentralkomitees der Katholiken, Walter Bayerlein, erklärte, er halte einen „Weg der Biegsamkeit und Beugsamkeit“ im Verhältnis der Laien zu den Bi­schöfen für verhängnisvoll. Landtagspräsident Alois Glück betonte, die Debatte um die Rolle der Laien in der Kirche müsse geführt werden, „nicht nur um unser selbst willen, sondern um der Kirche willen“. Dabei gelte es, „falsche Solidarisierungen unter den Bischöfen“ zu ver­mei­den’ (DA 13.11.06).

Das ZdK hat ganz andere Pläne als die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Laiengremien: ‚In der Nachlese zum 97. Deutschen Katholikentag fällt ein Wunsch des ZdK-Präsidenten Meyer auf. Er hofft auf ein Pastorales Zukunftsgespräch zwischen Bischöfen, Priestern und Laien in Deutschland. …  Welche Punkte Gegenstand eines Zukunftsgesprächs sein könnten, ist auf einem auf der Homepage des ZdK publizierten Entwurf nachzulesen: ein neues Leit­bild für das Verhältnis von Priestern und Laien, Förderung von Wortgottesdiensten und Mahl­feiern, „eucharistische Gastfreundschaft“ und die Aufgaben der Frauen in der Kirche, „weil die Ver­weigerung der Frauenordination einen Widerspruch zu unserer Grundauffassung von der Gleichheit von Mann und Frau darstellt“’ (DT 31.05.08). Womit sich der Kreis zur amtlich festgestellten Kirchenferne der Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ schließt.

 

Es ist schon erstaunlich, wie sich die Bischöfe von diesen Leuten, die zwar behaupten hinter der Lehre der Kirche zu stehen, aber durch ihre Praxis das Gegenteil beweisen, öffentlich de­mütigen und herabwürdigen lassen, ohne dagegen einzuschreiten. Denn obwohl Kardinal Karl Lehmann bereits 2003 erklärt hatte: eine Doppelfunktion sei nicht erwünscht, ge­schieht nichts. „Lehmann hatte seinerzeit einen Brief des damaligen Präfekten der römischen Glau­bens­­kon­gre­gation und heutigen Papstes Benedikt XVI., Joseph Ratzinger, erhalten. Darin wur­de Leh­mann indirekt aufgefordert, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von donum vitae aus allen kirchlichen Gremien auszuschließen. Lehmann hatte den Brief seinerzeit als nicht dramatisch bezeichnet. Er schreibe keine disziplinarischen Maßnahmen vor“ (DA 28.06.06). Ohne Wei­sung und Vorschriften handeln deutsche Bischöfe offensichtlich nicht, sie sind zu feige dazu, weil sie die an den Schaltstellen der Macht sitzenden Amtslaien fürchten. So hebt das Katho­lische Büro Bayern erneut hervor:Disziplinarische Maßnahmen stünden nicht im Focus des Briefes der Glaubenskongregation“ (20.03.07). Wie die Bischöfe in ihren Diözesen nun kon­kret vorgehen wollen, ist noch unklar, heißt es im Schwarzwälder Boten: „Das Katholische Büro Bayern soll im Auftrag der Bischofskonferenz bis zum Herbst ein Kon­zept entwickeln“, (Schwarzwälder Bote 24.03.07). Aber bis heute wurde kein derartiges Konzept be­kannt, offenbar will man die Aufforderungen der Glaubenskongregation wieder ignorieren.

Das Nichthandeln des Episkopats ist ein Verrat an den Laien, die in Übereinstimmung mit der kirchlichen Lehre, Bischöfen und Papst ihren Glauben leben, sich nicht entmündigt und be­vor­mundet als Gegenposition instrumentalisieren und missbrauchen lassen wollen. Unsere wiederholten Bitten an die DBK und Orts-Bischöfe in Briefen und Leserbriefen dem ZdK die Anerkennung im Sinne des Konzildekrets Nr. 26 zu entziehen und die Gelder zu streichen wurden leider ignoriert. Selbst die Diözese Regensburg, die wegen des von ZdK-Präsident Meyer gegen Bischof Gerhard Ludwig Müller wiederholt erhobenen Vorwurfs des „offenen Rechtsbruchs“, die Zahlungen einstellte, hat, obwohl dieser Vorwurf nie zurückgenommen wurde, diese Zahlungen wieder aufgenommen.

Prof. Spieker resümiert: Der Konflikt um die nachweispflichtige Schwangerschaftskonflikt­beratung hat die katholische Kirche in Deutschland bis heute gelähmt. Selbst in den Diskus­sio­nen um die Spätabtreibungen, das Embryonenschutzgesetz und die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz ist sie kaum präsent (DT 24.03.07). Der Streit um „donum vitae“ ist auch mit dem Brief von Kardinal Levada vom 12. Februar 2007 nicht an sein Ende gelangt. Dieser Streit liegt wie Mehltau auf der katholischen Kirche in Deutschland. Er lähmt sie in ihrem Einsatz für eine Verbesserung des Lebensschutzes. Bischofskonferenz und ZdK haben wenig Interesse, die wachsende Lebensrechtsbewegung in Deutschland zu unterstützen; deren Enga­gement scheint ihnen im Gegenteil eher peinlich zu sein. Immer wieder sehen sich die Mit­glie­der der Lebensrechtsgruppen als „sogenannte Le­bens­schützer“ diffamiert (DT 12.06.08). Ein Versuch von Bischof Walter Mixa, im Rahmen der Bischofskonferenz nach dem Vorbild der USA ein Pro-Life-Sekretariat einzurichten, scheiter­te ebenfalls. Der Vorschlag sei, so berichtete Bischof Mixa bei der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht am 5. Mai 2006 in Köln, vom Ständigen Rat der Bischofskonferenz nicht aufgegriffen worden ( DT 12.06.2008). Zu Recht meint Professor Manfred Spieker: Was allen Christen in Deutschland – Bischöfen, Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Verbänden und „Donum vitae“ – Not tut, um das Evangelium des Lebens in der deutschen Gesellschaft wieder mehr leuchten zu lassen, ist nicht Anpassungsbereitschaft, sondern Non­konformismus, Nüchternheit, Verblüf­fungsresistenz und die Bereitschaft, sich nicht in die eigene Tasche zu lügen, sondern der gegenwärtigen Realität ins Auge zu sehen (DT 24.03.2007)

Weder aus der Bibel noch aus anderen Quellen ist zu entnehmen, dass es Laien gestattet sei über andere Getaufte und Gefirmte zu verfügen, indem sie in deren Namen agieren und eigene Ziele verfolgend von der Lehre der Kirche abweichende eigene „Lehrmeinungen“ verbreiten oder gar die „Kultur des Todes“ fördern. Wir wollen uns dagegen wehren und darum kämpfen, dass sich das Zentralkomitee, sowie andere Laienorganisationen, nicht weiterhin automatisch der Glieder der Kirche bedienen können. Wir fordern, dass sie nicht gegen ihren Willen in ihrem Namen gegen den Papst und die Kirche agieren oder nach eigenem Ermessen und poli­tischem Kalkül die Lehre der Kirche und das Kirchenrecht auslegen, verfälschen und öffent­lich verbreiten dürfen, ohne dass ihnen jemand Einhalt gebietet.

Da ohne Eingreifen Roms von den Bischöfen in Deutschland, wie schon beim Ausstieg aus der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung, ein Durchgreifen nicht zu erwarten ist, ap­pel­lieren wir an die Glaubenkongregation, die Kleruskongregation und Papst Benedikt XVI. dafür zu sorgen, dass die Autonomie und die Rechte der Katholiken in Deutschland nicht wei­terhin durch Amtslaien, die nach wie vor Papst und Bischöfen die Stirn bieten, einge­schränkt werden dürfen, damit sie ihre Sendung, wie es ihnen Kraft Taufe und Firmung obliegt, selbst wahrnehmen können. Deshalb wäre es sehr hilfreich anzuordnen, dass den Laiengremien die Anerkennung im Sinne des Konzilsdekrets Nr. 26 entzogen wird und die kirchlichen Gelder gestrichen werden. Durch ihr kirchenschädigendes Gebaren haben sie diese Anerkennung ver­wirkt und das in sie gesetzte Vertrauen verspielt. Wir bitten inständig, die inakzeptable Situa­tion in Deutschland zu überprüfen und dem Missbrauch, der Instrumen­talisierung, Entmündi­gung und Bevormundung der katholischen Laien in Deutschland durch die Amtslaien ein Ende zu setzen.

 

Wenn nun das Ganze so umfangreich und die Aufzählungen so zahlreich geworden sind, dann deshalb, damit zum einen ersichtlich wird, dass es sich nicht einfach um Unterstellungen und Behauptungen handelt. Zum anderen, dass es sich nicht nur um gelegentliche Entgleisungen (Meinungen) Einzelner handelt, sondern dass das destruktive Verhalten der Laiengremien ins­g­­esamt - ausgehend von den eitlen machtbewus­s­ten Spitzen der Laienkomitees bis zu man­chem Pfarrgemeinderat - über Jahre hinweg, dokumentiert werden sollte.

 

 

 

Dingolfing, den 08.03.2009                         Mariele Glaser

                                                                     Geschenk des Lebens – Katholische Laieninitiative

                                                                     Waldesruh 66, 84130 Dingolfing