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Antrag des Sachausschusses "Caritas/Soziales"
- Auszüge -
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In der innerkirchlichen Diskussion ist auffällig, dass das kirchliche Recht, nämlich die Exkommunikation nach
einer Abtreibung überhaupt nicht diskutiert wird.
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Staat: Abtreibung ist Unrecht
leider unterläuft der Staat die Unrechtskennzeichnung, durch seine aktive Beteiligung an der Tötung Ungeborener.
Kirche: Abtreibung ist eine schwere Sünde
die die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich zieht.
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Nach dem kirchlichen Recht ist von der Tatstrafe die schwangere Frau, die katholische ärztliche Person, die
eine Abtreibungshandlung ausführt, betroffen, sowie alle Tatbeteiligten an der Abtreibung, die wesentlich und
unentbehrlich für das Zustandekommen der Abtreibungstat sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese
wesentliche Mitwirkung physisch oder moralisch geschieht. Daher sind wesentliche Tatbeteiligte in der Regel
vor allem der Vater des ungeborenen Kindes, die Eltern der schwangeren Frau oder andere Angehörigen, die
die schwangere Frau so unter Druck setzten, dass sie eine Abtreibung vornimmt.
Aus: Antrag des Sozialausschusses "Caritas/Soziales", 16.
Oktober 1999 |
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