Antrag des Sachausschusses "Caritas/Soziales" 

- Auszüge -

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In der innerkirchlichen Diskussion ist auffällig, dass das kirchliche Recht, nämlich die Exkommunikation nach einer Abtreibung überhaupt nicht diskutiert wird.

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Staat: Abtreibung ist Unrecht

leider unterläuft der Staat die Unrechtskennzeichnung, durch seine aktive Beteiligung an der Tötung Ungeborener.

Kirche: Abtreibung ist eine schwere Sünde

die die Exkommunikation als Tatstrafe nach sich zieht.

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Nach dem kirchlichen Recht ist von der Tatstrafe die schwangere Frau, die katholische ärztliche Person, die eine Abtreibungshandlung ausführt, betroffen, sowie alle Tatbeteiligten an der Abtreibung, die wesentlich und unentbehrlich für das Zustandekommen der Abtreibungstat sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese wesentliche Mitwirkung physisch oder moralisch geschieht. Daher sind wesentliche Tatbeteiligte in der Regel vor allem der Vater des ungeborenen Kindes, die Eltern der schwangeren Frau oder andere Angehörigen, die die schwangere Frau so unter Druck setzten, dass sie eine Abtreibung vornimmt.

Aus: Antrag des Sozialausschusses "Caritas/Soziales", 16. Oktober 1999

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Last update: 06. Februar 2001 14:14