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Lehmann sucht Weg für Verbleib der
Kirche in der Schwangerenberatung
Künftig Eidesstattliche Erklärung der Betroffenen als Ersatz für Schein?
Mainz. (AP/dpa) Trotz des Verbots des Papstes sucht der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, weiter nach Möglichkeiten, die
Schwangerenberatung der katholischen Kirche innerhalb des
gesetzlichen Systems fortzuführen. In einem
Interview sagte er, anstelle des umstrittenen
Beratungsscheins könnte auch eine Eidesstattliche Erklärung der Frau treten. Dazu
müsse jedoch der Abtreibungsparagraf 218 geändert werden. Familienministerin
Christine Bergmann (SPD) erklärte jedoch in einem
Interview: "Der Gesetzestext ist eindeutig. Es
muss einen Schein über die stattgefundene
Beratung geben." Mit ihrer Entscheidung gegen den Beratungsschein hätten sich die
deutschen Bischöfe aus der Schwangerschaftsberatung verabschiedet.
Die Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung könnte jedoch von Ärzten als Ersatz für
eine Bescheinigung akzeptiert werden, so
dass Frauen trotz des Papst-Erlasses auch
nach Beratung bei einer katholischen Institution abtreiben lassen könnten. Lehmann sagte
dazu in dem Interview, die Kirche habe sich
das Ende des Jahres 2000 als äußerste Grenze
für eine Neuordnung gesetzt. "Aber wir wollen auch nach allen schon stattgefundenen
Beratungen zum letzten Mal eingehend prüfen, ob es Formen der Beratung geben könnte
die in der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung bleiben könnten, ohne
jedoch einen Schein auszustellen." Jetzt hat
man jedoch noch die Chance, ohne Tricks und
formelle Spielchen alles, was in dieser Richtung dienlich sein könne, zu überprüfen.
Aus: Dingolfinger Anzeiger, 29.11.1999
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