Lehmann sucht Weg für Verbleib der
Kirche in der Schwangerenberatung

Künftig Eidesstattliche Erklärung der Betroffenen als Ersatz für Schein?

Mainz. (AP/dpa) Trotz des Verbots des Papstes sucht der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, weiter nach Möglichkeiten, die Schwangerenberatung der katholischen Kirche innerhalb des gesetzlichen Systems fortzuführen. In einem Interview sagte er, anstelle des umstrittenen Beratungsscheins könnte auch eine Eidesstattliche Erklärung der Frau treten. Dazu müsse jedoch der Abtreibungsparagraf 218 geändert werden. Familienministerin Christine Bergmann (SPD) erklärte jedoch in einem Interview: "Der Gesetzestext ist eindeutig. Es muss einen Schein über die stattgefundene Beratung geben." Mit ihrer Entscheidung gegen den Beratungsschein hätten sich die deutschen Bischöfe aus der Schwangerschaftsberatung verabschiedet. 

Die Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung könnte jedoch von Ärzten als Ersatz für eine Bescheinigung akzeptiert werden, so dass Frauen trotz des Papst-Erlasses auch nach Beratung bei einer katholischen Institution abtreiben lassen könnten. Lehmann sagte dazu in dem Interview, die Kirche habe sich das Ende des Jahres 2000 als äußerste Grenze für eine Neuordnung gesetzt. "Aber wir wollen auch nach allen schon stattgefundenen Beratungen zum letzten Mal eingehend prüfen, ob es Formen der Beratung geben könnte die in der gesetzlichen Schwangerschafts-Konfliktberatung bleiben könnten, ohne jedoch einen Schein auszustellen." Jetzt hat man jedoch noch die Chance, ohne Tricks und formelle Spielchen alles, was in dieser Richtung dienlich sein könne, zu überprüfen.

Aus: Dingolfinger Anzeiger, 29.11.1999

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Last update: 06. Februar 2001 14:14