Gewissen

"Das Gewissen steht bei jeder persönlichen Entscheidung außer Frage. Mit Sicherheit würde dem auch der Papst zustimmen. Wenn aber Franz Kamphaus auf Grund seines Gewissens sich als Bischof der ausdrücklichen Bitte des Papstes widersetzen sollte, dann würde er gleichzeitig eine ganze, ihm vom Papst anvertraute Diözese, unter sein Gewissen zwingen, auch viele Gläubige, deren Gewissen mit dem Gewissen des Papstes konform geht. Weil die katholische Kirche, wie Pater Lauter sagt, kein totalitäres System ist, gilt dies wohl auch für jede Diözese.

Sollte Bischof Kamphaus der begründeten Weisung des Papstes tatsächlich nicht folgen, weil ihm sein Gewissen untersagt die Ausstellung von Garantiescheinen für die Straffreiheit einer Kindstötung im Mutterleib aufzugeben, dann könnte ich ihm, ebenso wie Pater Lauter, uneingeschränkt meinen großen Respekt zollen, wenn er von seinem Amt zurücktreten würde, nicht aber, wenn er mit seiner Haltung die Einheit der Gläubigen weiter gefährden und viele Angehörige unserer Kirche in Gewissens- und auch Glaubenskonflikte bringen würde, denn er ist ein Bischof unserer Weltkirche, und das Haupt dieser Kirche ist der Papst, und wird es mit Sicherheit immer bleiben, auch wenn manche Gewissen seine Weisungen nicht sofort einsehen, denn wie wir wissen, unterliegt auch ein Gewissen Formungen durch äußere Einflüsse."

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"Um mich der Respekterweisung von Pater Lauter Herrn Bischof Kamphaus gegenüber anschließen zu können, fehlt noch "eine Kleinigkeit". Wenn schon aus Gewissensentscheidung Gehorsamsverweigerung und Brechung des Treuegelöbnisses gegenüber dem Nachfolger des Apostels Petrus, dann auch sollte es so weit kommen - mit der logischen Folgerung von Bischof Kamphaus: Rücktritt von seinem Bischofsamt. Er würde dann Amt und Würde gegen seinen Gewissensentscheid und gegen Zustimmung und Respekt der breiten Masse eintauschen, darf aber seiner weiteren Bezüge durch Kirchensteuermittel sicher sein."

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"Der Trinkspruch Kardinal Newmans "zuerst auf das Gewissen und darin auf den Papst" sollte nicht als Zeugnis dafür verwendet werden, die persönliche Gewissensentscheidung gegen persönliche Anordnungen als "letztentscheidende Instanz" aufzuwerten. Bei Newman handelt es sich um einen Mann, der sein Gewissen in willigem Gehorsam an Tradition und Offenbarung der Kirche ausrichtete, sich aber nicht im Gegensatz sah zu dem, der "einzig" zu deren verbindlicher Auslegung befugt ist."
 
 

Aus: Kirchenzeitung Köln 2/00 (Leserbrief)

 

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Last update: 06. Februar 2001 14:14