Juristen gehen in die Offensive:

Beratungsscheine - Beihilfe zur Abtreibung

Schwangerenkonfliktberatungsstellen, die Bescheinigungen ausstellen, leisten "rechtswidrige Beihilfe zur rechtswidrigen, wenn auch straffreien Abtreibung". Damit verstoßen sie gegen den vom Bundesverfassungsgericht 1993 geforderten Schutz der Leibesfrucht. Dies erklärte jetzt der Rechtsphilosoph und Strafrechtswissenschaftler Prof. Günther Jacobs (Bonn). Das Argument, die Pflichtberatung verringere die Zahl der Abtreibungen, ändere nichts an der Tatsache, daß die Beratungsstellen in jedem Einzelfall den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts widersprächen. Allerdings schließe die derzeitige Gesetzeslage Sanktionen aus.

Nach Ansicht des Vorsitzenden der Vereinigung, des Verwaltungsrichters Bernward Büchner (Freiburg), beteiligen sich Beratungsstellen durch das Ausstellen von Beratungsscheinen auch an der Zerstörung des Unrechtsbewußtseins. Sie seien Teil eines gesetzlichen Konzeptes, das die Letztverantwortung über Leben oder Tod des Ungeborenen der Schwangeren überlasse und deren Vollzug in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als "Staatsaufgabe" sicherstelle. Damit trügen sie zur Verschleierung des Unrechts bei.

Massive Kritik an der genetischen Präimplatationsdiagnostik (PGD) übte die Bioethikerin Prof. Regine Kollek (Hamburg), die auch dem Ethikbeirat beim Bundesgesundheitsministerium vorsteht. Bei diesem Verfahren werden im Reagenzglas befruchtete Eizellen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersucht. Der Gentest wird um den dritten Tag nach der Befruchtung durchgeführt, wenn sich der Embryo im Stadium eines Achtzellers befindet. Ist der Embryo gesund, wird er der Mutter wieder eingepflanzt, ist er geschädigt, läßt man ihn sterben. 

Das Überleben von Embryonen von einer "Qualitätsprüfung" abhängig zu machen, sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, sagte Frau Kollek. In einigen Ländern würden Embryonen bereits zu wissenschaftlichen und medizinisch-therapeutischen Experimenten benutzt. 

Aus: Regensburger Bistumsblatt Nr. 22

 

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Last update: 06. Februar 2001 14:14